1. Hilfe in Krisensituationen
2. Hilfe bei Traumatisierung
3. Beratung
4. Therapie
5. Rechtliche Aspekte
6. Finanzielle Hilfen
7. Selbsthilfe
Im Blickpunkt: Schulsektor – Dokumentation & rechtliche Aspekte
Quellen
Einleitung
Willkommen zu Modul 4: „Unterstützungsangebote des sozialen Sektors“. Um den unmittelbaren und langfristigen Bedürfnissen der Betroffenen häuslicher Gewalt gerecht zu werden, ist es erforderlich, die verschiedenen Unterstützungsangebote zu kennen. Dieses Modul befasst sich mit der Frage, wie der soziale Sektor den Betroffenen Unterstützung bieten kann. Darüber hinaus befasst sich Modul 4 mit rechtlichen Aspekten und bietet Informationen zu finanziellen Hilfen sowie über Selbsthilfegruppen, die Betroffenen häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen. Dieses Modul beleuchtet auch spezifische Überlegungen im schulischen Umfeld und konzentriert sich dabei auf die Dokumentation und die rechtlichen Aspekte, die für Lehrer:innen, Erzieher:innen und die Schulverwaltung von Bedeutung sind.
Lernziele
Erwerb von Wissen und Kenntnissen
+ über die Bedeutung verschiedener Unterstützungsangebote
+ zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und finanziellen Hilfen, die den Betroffenen häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen
+ zur Rolle von Beratung, Psychotherapie und Selbsthilfegruppen für die Stärkung von Betroffenen häuslicher Gewalt
+ zur Intervention in der Schule, einschließlich Dokumentation und rechtliche Aspekte
1. Hilfe in Krisensituationen1
Mitarbeitende im Sozialbereich sind oft mit Menschen in Krisensituationen konfrontiert, die häusliche Gewalt erleben oder erlebt haben.
Häufige Anzeichen für eine Krise sind:
- Innere Unausgeglichenheit
- Verlust von Bewältigungsmechanismen, die normalerweise helfen, schwierige Situationen zu meistern
- Veränderungen in den Denkmustern und Emotionen
- Fixierung auf einzelne Gedanken oder schneller Wechsel der Gedanken
- Emotionale Reaktionen von emotionaler Taubheit bis hin zu überwältigenden Gefühlen
- Schwierigkeiten bei der Kontrolle intensiver Emotionen wie Angst oder Wut
- Gefühle von Hoffnungslosigkeit, Einsamkeit und Traurigkeit
- In schweren Fällen Gedanken an Selbstverletzung, Selbstmord oder übermäßiger Drogenkonsum
Die Intensität und Dauer der Symptome kann variieren. Sie können von Tagen bis zu Wochen anhalten. Sie finden mehr Informationen über die Anzeichen von häuslicher Gewalt in Modul 2.
Menschen gehen unterschiedlich mit Krisen um und erleben auch die Folgen von Stress auf unterschiedliche Weise. Während manche Menschen Krisen allein oder mit der Unterstützung einer vertrauten Person bewältigen können, benötigen andere möglicherweise professionelle Hilfe, um ihre Erfahrungen zu verarbeiten. In solchen Fällen sollten Sozialarbeiter:innen die Betroffenen ermutigen, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Modul 9 finden Sie Informationen darüber, wie Stress zu einem Burnout und sekundärer Traumatisierung führen kann und warum Selbstfürsorge für Fachkräfte in solchen Fällen so wichtig ist.
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Krisen bei Kindern und Jugendlichen
Auch Kinder und Jugendliche können Krisen erleben. Häufig reagieren sie auf diese Erfahrungen mit regressiven Verhaltensmustern, aus denen sie schon herausgewachsen waren. So können Kinder zum Daumenlutschen oder Bettnässen zurückkehren oder Trost suchen, indem sie bei ihren Eltern schlafen. Ebenso können Jugendliche mit Verhaltensveränderungen reagieren, indem sie sich zurückziehen, isolieren oder impulsives oder aggressives Verhalten entwickeln, das sich gegen sie selbst oder andere richtet.
Auch wenn Verhaltensänderungen verschiedene Gründe haben können, ist es wichtig, bei Verdacht auf häusliche Gewalt zu handeln. Erfahren Sie mehr über häufige Anzeichen bei Kindern und Jugendlichen in Modul 2.
Zu den Aufgaben von Sozialarbeiter:innen gehört es auch, Betroffene zu unterstützen, indem sie aktiv zuhören und empathisch reagieren:
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Im folgenden Video (mit deutschen Untertiteln) erfahren Sie mehr über verschiedene Strategien für eine gelingende Kommunikation:
In Modul 3 finden Sie mehr Informationen über die Kommunikation mit Betroffenen von häuslicher Gewalt.
Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt
Sozialarbeiter:innen sollten dazu beitragen, häusliche Gewalt zu erkennen, Betroffene bei der Bewältigung des traumatischen Ereignisses und der Gewaltfolgen unterstützen und ihnen die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten erläutern, damit sie eine fundierte Entscheidung über die nächsten Schritte treffen können.
Die folgende Grafik zeigt, welche konkreten Maßnahmen Sozialarbeiter:innen ergreifen können, um Betroffene von häuslicher Gewalt zu unterstützen2:
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Die Unterstützungseinrichtungen unterscheiden sich sowohl in Bezug auf ihre Zugänglichkeit als auch in Bezug auf die Art der Unterstützung, die sie bieten. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Hilfeangebote:
Krisendienste und sozialpsychiatrische Dienste
- Krisendienste bieten Unterstützung für Personen, die akute psychische Probleme haben. Sie leisten in der Regel kurzfristige Hilfe, können aber in Ausnahmefällen auch längerfristige Unterstützung anbieten. Die Leistungen können entweder ambulant oder durch mobile Krisenteams erbracht werden, die die Betroffenen zu Hause besuchen.
- Die sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter bieten Beratung und Unterstützung für Menschen, die mit psychischen und sozialen Problemen konfrontiert sind. Sie bieten leicht zugängliche Unterstützung, einschließlich Krisenintervention. Sie können die Situation einschätzen, Hilfe vor Ort leisten und weitere Schritte einleiten.
Telefondienste
- Hotlines bieten einen Zugang für Hilfe sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.
- Sie vernetzen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt.
- Sie arbeiten unabhängig und können auch zusätzlich zu anderen Hilfen genutzt werden.
Online-Angebote
Online-Dienste bieten Hilfesuchenden eine Reihe von Kommunikationsmöglichkeiten und verbreiten Informationen.
Online-Kommunikationsangebote:
- Vielen Menschen fällt es leichter, über ihre Situation zu schreiben, als persönlich darüber zu sprechen.
- Es gibt zahlreiche Online-Kommunikationsangebote für Menschen in Krisen (per E-Mail oder Chat etc.). Diese Plattformen ermöglichen einen sofortigen Zugang zu Unterstützung.
- Darüber hinaus bieten viele lokale Beratungsstellen vertrauliche Online-Beratung an, insbesondere für Betroffene von häuslicher Gewalt. Dazu gehört die Unterstützung durch Chatbots, E-Mails und Live-Chat-Angebote.
Online-Informationsdienste:
- Neben den regionalen Angeboten gibt es viele Online-Seiten mit umfangreichen bundesweiten Informationen/Materialien. Dazu gehören Webseiten von Ministerien und anderen nationalen Organisationen.
- Solche Webseiten bieten wertvolle Informationen und Leitlinien zu verschiedenen Themen wie Krisenmanagement, Unterstützung bei häuslicher Gewalt und mehr. Diese Ressourcen sind oft einem breiten Publikum zugänglich und nicht auf einen bestimmten Ort beschränkt.
Psychosoziale Dienste und Beratungsstellen
- Psychosoziale Dienste und Beratungsstellen bieten Krisenintervention, Beratung und Unterstützung an.
- Deren Webseiten oder Telefonansagen bieten Informationen über die Angebote und Fachgebiete, einschließlich der speziellen Unterstützung für Betroffene von häuslicher Gewalt.
Medizinische Versorgung und Psychotherapie
- Fachpersonen für Psychiatrie und Psychotherapie bieten Unterstützung während der Geschäftszeiten. Sie bieten Beratung, verabreichen bei Bedarf Medikamente und führen Akutbehandlungen durch.
- Hausärzt:innen, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen und Hebammen sind für viele Betroffene häuslicher Gewalt eine wichtige erste Anlaufstelle. Sie behandeln Verletzungen und unterstützen bei den nächsten Schritten der Patient:in. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Weitervermittlung von Betroffenen an Schutzeinrichtungen und sorgen für eine gründliche medizinische Dokumentation, die für eine Beweisführung in Gerichtsverfahren oder beim Jugendamt unerlässlich ist.
Ambulante Einrichtungen
Verschiedene Ambulanzen, darunter Trauma-, Gewaltschutz-, Kinderschutz- und psychiatrische Ambulanzen, bieten in Notfällen sofortige Unterstützung:
- Traumaambulanzen bieten vor allem psychotherapeutische Unterstützung für traumatisierte Menschen an. Es gibt Trauma-Ambulanzen für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche.
- Gewaltschutzambulanzen bieten Betroffenen von Gewalt die Möglichkeit, ihre Verletzungen von einem Facharzt für Rechtsmedizin untersuchen und dokumentieren zu lassen. Dies kann geschehen, ohne dass die Straftat bei der Polizei angezeigt wurde.
- Kinderschutzambulanzen untersuchen akute und chronische Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gewalt gegen Kinder und leiten bei Bedarf weitere Hilfen ein.
- Psychiatrische Institutsambulanzen und Ambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind Teil des örtlichen psychiatrischen Krankenhauses und kommen zum Einsatz, wenn eine andere psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung nicht möglich ist.
Frauen-/Männerhäuser und Zufluchtswohnungen
- Frauen-/Männerhäuser und Zufluchtswohnungen bieten Betroffenen von häuslicher Gewalt Zuflucht, insbesondere bei akuter Gefährdung.
- Es gibt Schutzeinrichtungen für Frauen oder Männer (Kinder können mitgebracht werden). Eine zunehmende Zahl von Schutzeinrichtungen ist rollstuhlzugänglich oder hat eine Gehörlosen-Infrastruktur. Manche richten sich speziell an non-binäre und Transgender-Personen.
- Die Aufnahme und der Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung erfolgen auf freiwilliger Basis. Die Adresse der Schutzeinrichtung ist geheim und wird nicht veröffentlicht.
- Betroffene können in der Regel zu jeder Tages- und Nachtzeit in Frauenhäusern anrufen und um Zuflucht bitten. In einigen Regionen gibt es Büros, die die Belegung der Plätze in Schutzeinrichtungen koordinieren.
- Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen sind ein sicherer Ort für Betroffene, um sich zu stabilisieren und in Ruhe zu überlegen, wie es weitergehen soll.
Das folgende Video zeigt das Vorgehen in Frauenhäusern bei häuslicher Gewalt:
Im Notfall rufen Sie den Rettungsdienst oder die Polizei.
2. Hilfe bei Traumatisierung3
Häusliche Gewalt kann bei Betroffenen ein Trauma auslösen. Erfahren Sie mehr über die Ursachen und möglichen Folgen von Traumata und wie Sie den Betroffenen helfen können.
Trauma
- „Trauma“ ist ein altes griechisches Wort, das Wunde oder Verletzung meint. In der Psychologie bezeichnet ein Trauma eine schwere psychische Verletzung.
- Ein Trauma entsteht oft durch Erfahrungen, bei denen eine Person einer erheblichen Bedrohung und Hilflosigkeit ausgesetzt ist. Auch die Beobachtung solcher Bedrohungen kann traumatisch sein.
- Wenn Kinder solchen erheblichen Bedrohungen ausgesetzt sind und ein Trauma erleben, wird dies umgangssprachlich als Kindheitstrauma bezeichnet. Wenn dadurch die Entwicklung des Kindes beeinträchtigt wird, kann man von einem Entwicklungstrauma sprechen. Wenn die Bedrohung von einer nahestehenden Person ausgeht, kann auch ein Bindungstrauma vorliegen.
- Vor allem bei schweren, langanhaltenden oder wiederholten Bedrohungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Personen traumabedingte Störungen entwickeln.
- Ein Trauma kann sich auch auf die nächste Generation auswirken, was als transgenerationale Übertragung bekannt ist. Es wird angenommen, dass Traumata nicht einfach vererbt werden, sondern, dass traumatisierte Eltern in einigen Bereichen anders mit ihren Kindern umgehen als nicht traumatisierte Eltern.
Traumabedingte Störungen
- Menschen, die erheblichen Bedrohungen ausgesetzt waren, haben oft Schwierigkeiten, ihre Erfahrungen zu verarbeiten. Dies kann unmittelbar oder auch erst Jahre später zu psychischem oder körperlichem Leiden als Folge des Erlebten führen. Die Symptome eines Traumas können vielfältig sein, aber bestimmte charakteristische Symptome treten oft gemeinsam auf. In solchen Fällen können Ärzt:innen der Psychotherapeut:innen eine traumabedingte Störung diagnostizieren.
- Betroffene von häuslicher Gewalt können eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als psychische Traumafolgestörung entwickeln. In schweren Fällen traumatischer Erfahrungen können traumabedingte Störungen auch zu einer dissoziativen Störung führen.
- Es gibt auch andere Störungen, die aus einem Trauma resultieren können, wie Zwangsstörungen, Essstörungen, Angststörungen, Depressionen oder Alkoholabhängigkeit. Auch Schmerzstörungen oder sexuelle Probleme können eine Folge von Traumata sein.
- Manchmal sind die Symptome eines erlebten Traumas weniger sichtbar, und das Leiden der Betroffenen äußert sich auf subtile Weise – zum Beispiel durch Rückzug oder geringes Selbstvertrauen. Diese weniger auffälligen Auswirkungen schmälern nicht die Schwere des Traumas. Die Folgen des Erlebten können sich auch darin äußern, dass es den Betroffenen schwerfällt, gesunde Beziehungen zu führen, oder dass sie nicht in der Lage sind, ihr volles Potenzial in der Ausbildung oder im Beruf auszuschöpfen.
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine traumabedingte Störung, die sich entwickeln kann, wenn jemand einer extremen Bedrohung ausgesetzt war. Typische Merkmale der PTBS sind das wiederholte Erleben der Bedrohung durch sich aufdrängende Erinnerungen oder Träume und eine erhöhte Nervosität.
- Eine komplexe PTBS kann sich entwickeln, wenn jemand wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg bedrohlichen Ereignissen ausgesetzt war. Zum Beispiel kann häusliche Gewalt zu einem Trauma und damit zu einer PTBS führen.
- Neben den oben genannten typischen Merkmalen der PTBS ist die komplexe PTBS auch durch Schwierigkeiten bei der Emotionsregulierung, Probleme bei der Interaktion mit anderen Menschen und Gefühle der Wertlosigkeit gekennzeichnet.
Dissoziative Störung
- Eine dissoziative Störung ist eine mögliche Folge eines Traumas.
- Der Begriff „Dissoziation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „trennen“ oder „spalten“. In der Psychologie bezieht er sich auf einen Zustand, in dem Gedanken, Gefühle, Erinnerungen und Handlungen als voneinander getrennt erlebt werden.
- Viele Menschen erleben leichte Formen der Dissoziation, wie Tagträume oder das Gefühl, „außerhalb“ ihrer selbst zu stehen. Eine dissoziative Störung bedeutet, dass diese Symptome schwer genug sind, um das tägliche Leben zu beeinträchtigen.
- Es wird angenommen, dass die Dissoziation die Psyche bei schweren Bedrohungen schützt. In diesem Fall können sich die Betroffenen oft nicht vollständig an die bedrohliche Situation erinnern, ein Phänomen, das als dissoziative Amnesie bekannt ist. Daher kann Dissoziation ein Symptom eines Traumas sein.
- Im täglichen Leben können Dissoziationen auftreten, wenn eine Person unbewusst durch etwas an die bedrohliche Situation erinnert wird. Dies ist eine Strategie des Gehirns, um weiteren Stress zu vermeiden.
- In den schwersten Fällen kann eine Person eine dissoziative Identitätsstörung (DIS) entwickeln, bei der multiple Identitäten oder Persönlichkeitszustände als Folge eines extremen und lang anhaltenden Traumas auftreten. Dies ist häufig mit der Erfahrung von sehr schweren Formen von Gewalt verbunden.
Retraumatisierung
- Retraumatisierung liegt vor, wenn ein zuvor erlebtes Trauma ausgelöst wird, wodurch die betroffene Person erneut Gefühle der Bedrohung und Hilflosigkeit erlebt. Dies kann im Alltag geschehen, z.B. wenn jemand etwas hört oder sieht, das an die frühere bedrohliche Situation erinnert.
- Eine Retraumatisierung kann auch während der Ermittlungen oder in einem Gerichtsverfahren auftreten, wenn die betroffene Person an das traumatische Ereignis erinnert wird.
- Auch in der Psychotherapie kann es zu einer Retraumatisierung kommen. Die Aufarbeitung des traumatischen Ereignisses kann sehr hilfreich sein, aber der Zeitpunkt und der Prozess müssen sorgfältig geplant werden.
Traumatherapie
- Für die Psychotherapie bei einer traumabedingten Störung gibt es spezielle Behandlungsmethoden. Solche Behandlungsmethoden konzentrieren sich auf die Verarbeitung der Erinnerung an das traumatische Ereignis. Dies wird als „Traumaverarbeitung“ bezeichnet. Wenn diese Behandlungsmethoden zur Bewältigung von traumatischen Ereignissen eingesetzt werden, wird die Psychotherapie umgangssprachlich als „Traumatherapie“ bezeichnet.
- Die Traumatherapie geht in der Regel davon aus, dass keine aktuellen Bedrohungen bestehen, wie z. B. ein ständiger Kontakt mit den Täter:innen. Wenn es noch aktuelle Bedrohungen gibt, kann eine Psychotherapie ohne traumafokussierte Behandlungsmethoden dennoch sehr hilfreich sein.
- Im Allgemeinen sollte die Behandlung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) oder einer dissoziativen Störung von Psychotherapeut:innen oder Psychiater:innen übernommen werden. Diese Fachleute erstellen einen individuellen Behandlungsplan und unterstützen die Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse, einschließlich der Erkennung von Frühwarnzeichen und der Einübung von Strategien zur Rückkehr ins „Hier und Jetzt“.
Wenn jemand akut Flashbacks erlebt oder dissoziiert und Sie sich Sorgen machen, rufen Sie den ärztlichen Notdienst. Dies kann notwendig sein, wenn Sie nicht ausschließen können, dass die Person sich selbst Schaden zufügt.
3. Beratung4
Beratungsstellen bieten hilfesuchenden Menschen wertvolle Unterstützung, unabhängig davon, ob es sich um allgemeine Herausforderungen oder um spezifische Probleme wie häusliche Gewalt handelt. Beratungsstellen können auf verschiedene Bereiche der Unterstützung spezialisiert sein. Menschen können sich an sie wenden, um Informationen und praktische Unterstützung zu suchen, wenn sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind oder den Verdacht haben, dass eine andere Person davon betroffen sein könnte.
Die Beratungsgespräche in diesen Einrichtungen sind kostenfrei. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet, und die Betroffenen können anonym bleiben, wenn sie dies wünschen. Die Betroffenen sollten ermutigt werden, ihre Situation oder ihren Verdacht mitzuteilen und alle Fragen zu stellen, die sie haben, auch wenn sie unsicher sind.
Gedanken ordnen und nächste Schritte planen
- In der Anfangsphase sollten die Berater:innen die Situation mit der hilfesuchenden Person besprechen und ihr die Möglichkeit geben, ihre Gefühle auszudrücken und ihre Probleme zu benennen.
- Gemeinsam sollten sie die verfügbaren Optionen ausloten und die nächsten Schritte planen, damit die Betroffenen in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen. Dazu kann es gehören, den Bedarf an weiterer Unterstützung festzustellen und geeignete Angebote zu finden.
- Darüber hinaus verfügen die Beratungsstellen oft über umfangreiche Netzwerke in der Region und können bei Bedarf Verbindungen zu medizinischen, psychologischen oder juristischen Fachleuten herstellen.
Im Verdachtsfall
- Für diejenigen, die einen Verdacht hegen, sollten die Berater:innen Hinweise zu den geeigneten nächsten Schritten geben.
- Sie sollten bei der Kontaktaufnahme mit Behörden behilflich sein und können die Betroffenen sogar zu Terminen begleiten. Dies ist besonders hilfreich, wenn der Einzelne mit Einrichtungen wie dem Jugendamt oder der Polizei in Kontakt treten möchte.
- Um sofortige Unterstützung zu erhalten, können sich Menschen an spezialisierte Hotlines wenden.
Allgemeine und auf häusliche/sexuelle Gewalt spezialisierte Beratungsstellen
Allgemeine und spezialisierte Beratungsstellen für häusliche und sexuelle Gewalt beraten zu vielen verschiedenen Themen:
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Die Beratungsstellen unterscheiden sich u.a. durch zusätzliche zielgruppenorientierte Angebote für:
Menschen der LGBTIQ+ Community
Es gibt zunehmend Angebote für gewaltbetroffene Menschen der LGBTIQ+ Community.
Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund
Viele spezialisierten Beratungsstellen sind auf die Unterstützung von Betroffenen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund gut eingestellt. Sie haben oft Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Kulturen, können Beratungen in verschiedenen Sprachen anbieten oder arbeiten mit Dolmetscher:innen.
Menschen mit Behinderungen
Manche Beratungsstellen sind auf die Bedürfnisse von Betroffenen mit körperlichen Behinderungen oder Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten oder der Sinnesorgane eingestellt. Sie berücksichtigen die besonderen Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen, haben rollstuhlzugängliche Räume oder eine Gehörlosen-Infrastruktur oder bieten Unterstützung in leicht verständlicher Sprache oder Gebärdensprache.
Kinder und Jugendliche
In manchen Beratungsstellen gibt es spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt erleben.
Erstkontakt zu Beratungsstellen
Die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Beratungsstelle ist ein wichtiger Schritt für Betroffene häuslicher Gewalt, um Unterstützung zu erhalten. In der Regel setzen sich Betroffene telefonisch oder per E-Mail mit der Beratungsstelle in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Darüber hinaus bieten viele Beratungsstellen Online-Beratungsdienste an und haben offene Sprechzeiten, so dass Betroffene auch ohne Termin vorbeigehen können.
Es ist auch möglich, dass die Polizei nach einem Einsatz häuslicher Gewalt, den Namen und eine Telefonnummer der betroffenen Person an eine Beratungsstelle meldet. Dazu ist das Einverständnis der Betroffenen erforderlich. Die Beratungsstelle nimmt dann den Kontakt von sich aus auf (proaktiver-Hilfeansatz).
Zu Beginn eines Beratungsprozesses wird der Hilfebedarf besprochen.
Die folgenden Haltungen im Hilfeprozess sind verbreitet:
- Betroffene entscheiden, was sie tun. Sie sollen ermutigt werden, ihre eigenen Lösungen zu finden.
- Berater:innen machen ihre Angebote oder Interventionen transparent. Sie stehen auf der Seite der Betroffenen.
Informationen zu häuslicher Gewalt für Fachkräfte
Spezialisierte Beratungsstellen sind (auch für Fachkräfte) oft eine wertvolle Quelle für die Suche nach Informationen über häusliche Gewalt. Sie bieten ein breites Spektrum an Informationen zu diesem Thema. Sie geben hilfreiche Tipps zum Schutz (auch der Kinder) und zeigen auf, welche Schritte bei einem Verdacht auf häusliche Gewalt unternommen werden können.
Darüber hinaus veranstalten viele spezialisierte Beratungsstellen Schulungen für Fachkräfte zum Thema „Häusliche/sexuelle Gewalt und Intervention“ oder „Kinder und häusliche Gewalt“. Diese Schulungen zielen darauf ab Fachkräfte zu qualifizieren, um häusliche Gewalt zu erkennen und anzusprechen, mit Ambivalenz umzugehen und die Bedarfe Gewaltbetroffener, mögliche Sicherheitsmaßnahmen und das Hilfeangebot zu kennen.
Psychologische Unterstützung in Beratungsstellen
In spezialisierten Beratungsstellen arbeiten oft Fachleute mit einer psychologischen oder psychotherapeutischen Qualifikation, die psychologische Unterstützung anbieten können. Diese Angebote sind kostenlos, leichter zugänglich als eine Psychotherapie und helfen insbesondere während der Wartezeit auf einen Therapieplatz bei externen Psychotherapeut:innen. Betroffene können über die Beratung ihren Weg zu einer Psychotherapie finden, oft reichen aber auch Beratungssitzungen aus.
Schweigepflicht und Datenschutz
Mitarbeitende von Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Außerdem sind die Beratungsstellen nicht verpflichtet, Informationen an Strafverfolgungsbehörden oder Jugendämter zu melden. Das bedeutet, dass Betroffene frei über ihre Sorgen und Probleme sprechen können, ohne Angst vor einer Meldepflicht zu haben.
Für Sozialarbeiter:innen gilt das Bundeskinderschutzgesetz und das durch Artikel 1 neu geschaffene „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“. Das KKG regelt, wie Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es schafft Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Zudem regelt das KKG die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (z.B. Sozialarbeiter:innen, Ärzt:innen und Lehrer:innen) bei Gefährdungen des Kindeswohls. Wenn Betroffene Informationen über eine akute Gefährdung des Kindeswohls geben, müssen gemeinsam Maßnahmen zum Schutz der Kinder erarbeitet werden. Sozialarbeiter:innen haben das Recht, sich durch eine Kinderschutzfachkraft beraten zu lassen.
Berater:innen können bei einer Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Bedingungen und mit Wissen der Betroffenen auch eine Meldung ans Jugendamt machen.
Sozialarbeiter:innen sollten sich darüber bewusst sein, dass sie in Fällen von Kindeswohlgefährdung ihre Schweigepflicht brechen können gegenüber dem Jugendamt, um den Anforderungen an den Kinderschutz nachzukommen. Diese Offenbarungsbefugnis gilt nicht gegenüber der Polizei zur Strafverfolgung.
Fallstudie: Eine Betroffene von häuslicher Gewalt unterstützen
Anna, eine 34-jährige Frau und Mutter von zwei kleinen Kindern, war in den letzten vier Jahren von häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann Sebastian betroffen. Die Misshandlungen waren allmählich von psychischer zu physischer Gewalt eskaliert. Ihre finanzielle Abhängigkeit von Sebastian, ihre Angst um die Sicherheit ihrer Kinder und die fehlende Unterstützung durch ihre engsten Familienangehörigen machten es für sie äußerst schwierig, die gewaltgeprägte Situation zu verlassen.
Der Wendepunkt kam, als eine besorgte Nachbarin, die durch die häufigen Störungen und sichtbaren Anzeichen von Gewalt alarmiert war, Anna half, eine örtliche Beratungsstelle zu kontaktieren. Catherina, eine Sozialarbeiterin der örtlichen Beratungsstelle, arrangierte ein Treffen mit Anna. Während des Gesprächs legte Anna das Ausmaß der häuslichen Gewalt offen, unter dem sie gelitten hatte, einschließlich körperlicher Verletzungen, Drohungen und psychischer Manipulation. Catherina bemerkte Annas verstärkte Angst, die darauf hindeutete, dass sie und ihre Kinder in Gefahr sein könnten.
Sie befasste sich gründlich mit Annas Situation und fand heraus, dass sie sich ihrer gesetzlichen Rechte und der ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht bewusst war. Catherina machte es sich zur Aufgabe, mit ihr einen Sicherheitsplan zu entwickeln. Dazu gehörte, Anna mit Notfallkontaktnummern zu versorgen, eine vorübergehende Unterkunft für Anna und ihre Kinder in einem örtlichen Frauenhaus zu organisieren und Anna über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
In den folgenden Wochen unterstützte Catherina Anna kontinuierlich durch regelmäßige Treffen und die Koordination mit dem örtlichen Frauenhaus. Anna und ihre Kinder erhielten Beratung, damit sie ihre Erlebnisse verarbeiten konnten.
Aufgaben zur Reflexion
1. Welche Schlüsselfaktoren haben dazu beigetragen, dass Anna sich in ihrer gewaltgeprägten Beziehung gefangen fühlte? Wie konnte Catherina diese in ihrer Intervention ansprechen?
2. Wie wichtig ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Sozialarbeiter:innen und Betroffenen häuslicher Gewalt? Welche Strategien konnte Catherina anwenden, um dieses Vertrauen bei Anna aufzubauen?
4. Therapie5,6
Sozialarbeiter:innen sollten über Psychotherapiemöglichkeiten und nützliche Anlaufstellen informiert sein und wissen, wie sie Betroffene helfen können, eine geeignete Unterstützung zu finden.
Psychotherapie
Psychotherapie ist ein Behandlungsansatz, der darauf abzielt, die psychische und emotionale Gesundheit von Menschen zu verbessern, einschließlich der psychologischen Folgen von häuslicher Gewalt. Sie stützt sich auf wissenschaftlich anerkannte Methoden. Psychotherapie ist eine kooperative Behandlung, die auf der Beziehung zwischen einem oder einer Patient:in und einem oder einer Psycholog:in beruht. Sie basiert auf dem Dialog und bietet ein unterstützendes Umfeld, das es den Menschen ermöglicht, offen mit jemandem zu sprechen, der objektiv, neutral und nicht wertend ist.7 Im Gegensatz zu Psychiater:innen, die Ärzt:innen sind und Medikamente verschreiben können, konzentrieren sich (psychologische) Psychotherapeut:innen auf psychotherapeutische Interventionen. Diese Sitzungen beinhalten Interaktionen zwischen den Patient:innen und den Psychotherapeut:innen (meist in Form von Einzelgesprächen, aber auch in Form von Gruppengesprächen) und können verschiedene Ansätze umfassen, einschließlich Erklärungen, Übungen oder Spiele, insbesondere bei der Arbeit mit Kindern.
In einem ersten Beratungsgespräch kann festgestellt werden, ob eine Psychotherapie erforderlich ist, welche Art von Psychotherapie am besten geeignet wäre und wie die Kosten gedeckt werden können.
Psychotherapieformen
Psychotherapeut:innen sind in der Regel auf eine bestimmte Methode spezialisiert. Dazu gehören:
- Verhaltenstherapie konzentriert sich auf die Veränderung negativer Verhaltensweisen und Denkmuster.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erforscht die zugrunde liegenden psychologischen Prozesse.
- Psychoanalyse erforscht eingehend vergangene Erfahrungen und unbewusste Prozesse.
- Systemische Therapie für Erwachsene betrachtet individuelle Probleme im Kontext von Beziehungen und (Familien)Systemen.
Diese Psychotherapien können in Einzel- oder Gruppensitzungen durchgeführt werden.
Zu den spezifischen Psychotherapiemethodenfür Traumapatient:innen gehören die traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie oder Eye Movement Desensitisation and Reprocessing (EMDR, Deutsch: Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen). EMDR unterstützt die Verarbeitung traumatischer Erfahrungen durch geführte Augenbewegungen. Weitere Therapieformen sind die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die körperorientierte Therapie.
Psychotherapie für Erwachsene
Menschen, die in jüngster Zeit oder in der Vergangenheit häusliche Gewalt erlebt haben, oder Personen, die einer betroffenen Person nahestehen, können Symptome aufweisen, die durch eine Psychotherapie behandelt werden können. Eine Psychotherapie kann dabei helfen, das Trauma unmittelbar nach einem Ereignis oder sogar noch Jahre später zu verarbeiten. Sie kann bei Schlafproblemen, Flashbacks (lebhaftes Wiedererleben traumatischer Ereignisse), Schwierigkeiten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben oder Problemen am Arbeitsplatz hilfreich sein. Eine Psychotherapie kann eine geeignete Option sein, wenn enge Beziehungen konfliktreich sind und ein Gefühl von Angst und Unruhe vorhanden ist.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche reagieren auf häusliche Gewalt auf unterschiedliche und ihnen eigene Weise. Kleine Kinder können sich in ihrem Verhalten zurückentwickeln, z.B. Daumenlutschen, Bettnässen oder das Bedürfnis, bei ihren Eltern zu schlafen. Sie können eine extreme Bindung an ihre Eltern zeigen oder ihre psychische Belastung durch körperliche Symptome wie Bauch- und Kopfschmerzen zum Ausdruck bringen. Stimmungsschwankungen, Rückzug aus sozialen Kontakten, Reizbarkeit und Wutanfälle sind häufige Reaktionen. Zuvor handhabbare Situationen können Angst und Überforderung auslösen, was zu spürbaren Leistungseinbußen in der Schule oder gelegentlich auch zu unerwarteten Verbesserungen führen kann. Einige Jugendliche verletzen sich möglicherweise selbst, um mit dem starken inneren Stress fertig zu werden.
Diese Symptome sind nicht ausschließlich auf Erfahrungen mit häuslicher Gewalt zurückzuführen und können auch andere Ursachen haben. Eine Psychotherapie kann jedoch von großem Nutzen sein, wenn Kinder oder Jugendliche mit Ängsten, Schwierigkeiten im täglichen Miteinander, schulischen Herausforderungen oder anderen Aspekten ihres Lebens zu kämpfen haben.
Ambulante Psychotherapie
Bei der ambulanten Psychotherapie nehmen die Patient:innen in der Regel wöchentliche Termine in einer psychotherapeutischen Praxis wahr.
Ein wesentlicher Vorteil der ambulanten Psychotherapie ist die unmittelbare Anwendung der erlernten Strategien und die Möglichkeit, die Alltagsroutine beizubehalten. Die Patient:innen können die psychotherapeutischen Erkenntnisse in ihr tägliches Leben integrieren und erhalten dabei kontinuierliche Unterstützung. Wenn durch die Psychotherapie dann Fortschritte gemacht werden und eine stabile psychotherapeutische Beziehung aufgebaut ist, können Patient:innen auch entscheiden, die Psychotherapie auch längerfristig fortsetzen. Dank dieser Flexibilität kann die Psychotherapie auf die individuellen Bedürfnisse und das Stressniveau des Einzelnen zugeschnitten werden.
Psychotherapeutische Sprechstunde – Erstgespräch
Vor Beginn der Psychotherapie finden erste Beratungsgespräche statt. Diese Sitzungen können in der gleichen oder in einer anderen Praxis stattfinden. Sie dienen dazu festzustellen, ob eine Therapie für die Person, die Unterstützung sucht, geeignet ist. In diesen Sitzungen besprechen die Patient:innen ihre psychischen Symptome und deren Auswirkungen auf ihr tägliches Leben. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut informiert über die verschiedenen Therapiemethoden und Behandlungsmöglichkeiten und geht auf alle Fragen und Bedenken ein.
Nicht immer kann die Psychotherapie unmittelbar nach dem ersten Gespräch beginnen. Die Patient:innen können jedoch diese Gelegenheit nutzen, um herauszufinden, ob eine Therapie für sie geeignet ist, und um den geeigneten Ansatz zu bestimmen.
Am Ende der Sitzung erhalten die Patient:innen eine schriftliche Empfehlung über die Art der empfohlenen Hilfe, wie Psychotherapie, Krankenhausbehandlung, Beratung oder Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe.
Akutbehandlung
Wenn sich ein:e Patient:in in einer schweren Krise befindet, kann ein:e Psychotherapeut:in sofort zusätzliche Termine anbieten oder nach der ersten Konsultation eine Überweisung ausstellen. Diese Intervention wird als Akutbehandlung bezeichnet und zielt darauf ab, Menschen bei der Überwindung akuter psychischer Krisen zu helfen. In diesen Sitzungen bespricht der oder die Psychotherapeut:in mit dem Patienten oder der Patientin die nächsten Schritte und erwägt Möglichkeiten wie eine ambulante oder (teil-)stationäre Psychotherapie.
Traumaambulanzen bieten Erst- und Soforthilfe nach einem traumatischen Ereignis.
Probatorische Sitzungen
Nach dem Erstgespräch nehmen die Patient:innen, die sich für eine Psychotherapie entscheiden, an probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) teil.
Das vorrangige Ziel dieser probatorischen Sitzungen ist es, dass Patient:in und Psychotherapeut:in gegenseitiges Vertrauen aufbauen, da dies für den Erfolg der Psychotherapie wichtig ist. Die Patient:innen sollten während dieser Sitzungen genau auf ihre Gefühle achten und alle Fragen stellen, die sie haben. Sie sollten einschätzen, ob sie sich gut unterstützt fühlen und sich wohl fühlen, wenn sie ihre Gedanken und Sorgen mitteilen. Ist dies nicht der Fall, haben sie die Möglichkeit, andere Praxen aufzusuchen, in denen sie sich wohler fühlen.
Gleichzeitig ermöglichen diese Sitzungen den Psychtherapeut:innen, die Bedürfnisse der Patient:innen zu beurteilen und einen maßgeschneiderten Behandlungsplan zu entwickeln.
Kurz- und Langzeitpsychotherapie
Kurzzeittherapie umfasst in der Regel zwei Phasen. Wenn sich die erste Phase als unzureichend erweist, haben die Patient:innen die Möglichkeit, eine Verlängerung für zusätzliche Sitzungen zu beantragen. Außerdem kann die Kurzzeittherapie bei Bedarf nahtlos in eine Langzeittherapie übergehen.
Langzeittherapie hingegen variiert je nach Psychotherapieansatz erheblich. In akuten Fällen können zusätzliche Psychotherapiestunden gerechtfertigt sein und beantragt werden.
Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sozialarbeiter:innen den Betroffenen häuslicher Gewalt bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapieplatz helfen können:
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Stationäre und teilstationäre Behandlung
Stationäre Behandlung
Bei der stationären Behandlung werden Patient:innen in eine Klinik eingewiesen, wo sie rund um die Uhr betreut werden. Diese Versorgungsstufe ist in der Regel für Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen erforderlich oder wenn sich die ambulante Behandlung als unwirksam erweist. Sie bietet sofortigen Zugang zu Unterstützung im Falle von Krisen und ermöglicht intensive psychotherapeutische Interventionen.
Die stationsäquivalente Behandlung bietet ein ähnliches Betreuungsniveau wie die traditionelle stationäre Behandlung, findet aber in der Wohnung der Patient:innen statt. Dieser Ansatz hilft den Patient:innen, die notwendige Unterstützung zu erhalten, während sie sich allmählich wieder in den Alltag eingliedern, wodurch das Risiko eines Rückfalls nach der Rückkehr nach Hause verringert wird.
Teilstationäre Behandlung
Bei der teilstationären und tagesklinischen Behandlung verbringen die Patient:innen den Tag in einer Klinik und kehren abends nach Hause zurück. Diese Option bietet eine umfassende Betreuung während des Tages und ermöglicht es den Patient:innen, die Verbindung zu ihrem häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Dies kann einen reibungsloseren Übergang zurück in den Alltag nach der Behandlung ermöglichen.
Die stationäre oder teilstationäre Behandlung kann aus verschiedenen therapeutischen Ansätzen bestehen, darunter:
- Einzel- oder Gruppenpsychotherapie
- Medizinische Versorgung
- Drogentherapie
- Ergotherapie
- Kreative Psychotherapiemethoden wie Kunsttherapie oder Musiktherapie
- Körpertherapie
- Entspannungstechniken
- Psychoedukation
- Physiotherapie
- Sport- und Bewegungstherapie
Ein multidisziplinäres Team, das sich aus Fachleuten verschiedener Bereiche wie Medizin, Psychotherapie, Physiotherapie und Pflege zusammensetzt, arbeitet bei der Durchführung dieser Therapien zusammen.
Vor der Aufnahme führen die Kliniken häufig eine Beurteilung durch, um die Notwendigkeit und Eignung der Behandlung festzustellen.
5. Rechtliche Aspekte8,9
Betroffene von häuslicher Gewalt haben oft viele Fragen, wenn es um Rechtliches geht. Sozialarbeiter:innen können sie mit Informationen versorgen, zum Vorgehen beraten, bei Antragstellungen helfen und ihnen zeigen, wo sie Unterstützung finden können.
Während eines Beratungsgesprächs können die Sozialarbeiter:innen Folgendes besprechen:
- Ihre Ziele: Was hoffen sie, mit rechtlichen Maßnahmen erreichen zu können?
- Mögliche rechtliche Schritte: Welche rechtlichen Maßnahmen können sie ergreifen, um ihre Ziele zu erreichen?
- Anzeige erstatten: Müssen sie Anzeige erstatten und was würde das für sie bedeuten?
- Erwartungen: Was erwartet sie im Laufe des Verfahrens?
- Ansprüche: Welche Rechte und Ansprüche haben sie gegenüber dem oder der Täter:in?
- Dauer: Wie lange kann ein Rechtsstreit dauern?
Wenn Betroffene Rechtsberatung benötigen, können sie die kostenlose Rechtsberatung vieler spezialisierter Beratungsstellen in Anspruch nehmen oder sich an Fachanwält:innen wenden. Fachanwält:innen sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, z.B. Strafrecht, Zivilrecht (Familienrecht, Gewaltschutz) oder Sozialrecht. Je nach Zielsetzung der betroffenen Person, ob sie Sicherheit und Schutz beantragen, Strafanzeige erstatten, Umgangs- oder Sorgerechtsfragen klären, Scheidung beantragen, Schadensersatz fordern oder eine Opferentschädigung beantragen möchte, ist es sinnvoll, Anwält:innen zu suchen, die auf das jeweilige Gebiet spezialisiert sind. Manche Fachanwält:innen bieten eine kostenlose Erstberatung an.
Während sich das Strafrecht auf die Ahndung von Straftaten konzentriert, ist das Zivilrecht darauf ausgerichtet, familienrechtliche Angelegenheiten zu klären oder der betroffenen Person Erleichterung und Entschädigung zu verschaffen:
Strafrecht
Im Strafrecht führt der Staat, vertreten durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren gegen eine beschuldigte Person durch. Wenn es genügend Beweismittel für eine Straftat gibt, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und das Gericht kann die die angeklagte Person verurteilen. Das Hauptziel des Strafrechts besteht darin, eine schuldige Person zur Rechenschaft zu ziehen und im Namen des Volkes für Gerechtigkeit zu sorgen. Darüber hinaus führt das Strafverfahren häufig zu Schutzmaßnahmen und zur institutionellen Anerkennung der Gewalt, die viele Betroffene als Hauptgründe für die Inanspruchnahme des Strafverfolgungssystems angeben. In diesen Verfahren ist die betroffene Person in erster Linie als Zeug:in beteiligt. Bei schweren Straftaten kann die Nebenklage zugelassen werden.
Sie finden einen Überblick über Strafverfahren bei Fällen häuslicher Gewalt in Deutschland in Modul 7.
Dauer der Strafverfahren
Strafverfahren können komplex und sehr zeitaufwändig sein und sich oft über mehrere Monate oder sogar Jahre ab dem Zeitpunkt der Anzeige einer Straftat hinziehen. In Fällen, in denen die Straftaten lange zurückliegen oder es zahlreiche Zeug:innen gibt, kann es dauern.
Betroffene sollten darauf hingewiesen werden, dass Strafverfahren lange dauern und anstrengend sein können.
Zivilrecht
Im Zivilrecht kann die geschädigte Person selbst gegen Beklagte vorgehen. Dabei geht es darum, Ansprüche gegen jemanden geltend zu machen oder einzuklagen, z.B. zivilrechtliche Schutzanordnungen, Unterlassung oder Beseitigung von schädigenden Verhaltensweisen, Entschädigung und Schmerzensgeld. Die geschädigte Person ist hier eine der Parteien im Prozess (Kläger:in). Das bedeutet, dass sie das Recht hat, gegen den Beklagten direkt vorzugehen, in der Regel mit Hilfe einer rechtlichen Vertretung wie einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.
Innerhalb des Zivilrechts sind mehrere Rechtsgebiete besonders wichtig in Fällen häuslicher Gewalt:
Gewaltschutzgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Das Gewaltschutzgesetz dient dazu, die betroffene Person zu schützen und vor weiteren Handlungen des Täters/der Täterin zu bewahren. Die Anträge, die Betroffene häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz stellen können (auf Zuweisung der ehelichen Wohnung, Kontakt- oder Näherungsverbote), gehören zum Bereich des Zivilrechts. Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Gericht nur auf Antrag der verletzten oder bedrohten Person treffen.
Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen in Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft regelt. Es umfasst Pflichten und Rechte von Ehegatten, Partnern und Verwandten sowie Regelungen zu Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüchen.
Bei häuslicher Gewalt ist besonders nach Trennung oder Flucht ein partnerschaftlicher Umgang der Eltern im Interesse der Kinder in der Regel schwierig. Nach einer Flucht spielen die Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und eine Umgangsregelung eine wichtige Rolle. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, etwa auch über Inhalt und Umfang des Umgangs, trifft das Gericht eine Umgangsregelung.
In Fällen häuslicher Gewalt stehen Umgangsregelungen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (Kontakt- und Näherungsverbot) oft im Konflikt.
Betroffene von häuslicher Gewalt können auch damit konfrontiert sein, dass das Familiengericht Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls entscheidet. Um das Kindeswohl zu schützen, definiert § 1666 BGB gerichtliche Maßnahmen, die verordnet werden, wenn eine Gefährdung für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen vorliegt.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Schmerzensgeld oder Ersatzansprüche kann man entweder bereits im Strafverfahren fordern oder hinterher in einem Zivilverfahren.
Schadensersatz in Form von Geldersatz kann Betroffenen einer Straftat zugesprochen werden, etwa für Reparaturkosten, entgangenen Arbeitslohn oder Krankenhauskosten. Auch die sogenannten Schmerzensgelder, die das Leid nach einer Verletzung ausgleichen sollen, können geltend gemacht werden. Die Beweislast liegt bei den Kläger:innen. Das heißt: Sie müssen beweisen, dass jemand einen Schaden bei Ihnen verursacht hat.
Für Betroffene von häuslicher Gewalt sind Rechtsverfahren oder umfangreiche Antragstellungen oft eine zusätzliche Belastung (z.B. Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz). Sozialarbeiter:innen sollten hier Unterstützung anbieten bzw. an spezialisierte Beratungsstellen oder Anwält:innen vermitteln.
6. Finanzielle Hilfen10
Betroffene von häuslicher Gewalt können finanzielle Unterstützung beantragen. Finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, einige der Belastungen zu mildern, die mit dem Erleben einer traumatischen Situation verbunden sind, wie z.B. der Bedarf an psychologischer und medizinischer Unterstützung über einen längeren Zeitraum. Die Beantragung von finanzieller Unterstützung kann jedoch ein komplexer Prozess sein, da viele gerichtliche und administrative Anforderungen erfüllt werden müssen. Als Sozialarbeiter:in können Sie den Betroffenen helfen, die verfügbaren Leistungen zu verstehen und sich im Antragsverfahren zurechtzufinden.
Soziales Entschädigungsrecht (SER) im SGB XIV
Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Körperverletzung), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Fraktur) führt, oder gesundheitliche (z.B. Behinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht. Zu den Leistungen können Kosten für Therapien, Soforthilfe in Traumaambulanzen, Fahrten zu Arztterminen, Rehabilitation und notwendige Hilfsmittel gehören. Der Umfang der Leistungen, auf die das Betroffene Anspruch haben können, ist gesetzlich geregelt und hängt weitgehend von der Schwere und Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab.
Mögliche Leistungen können sein:
- Heilbehandlungen und medizinische Behandlungen, einschließlich Psychotherapie und Leistungen der Traumaambulanzen
- Rentenleistungen, je nach Schwere der Auswirkungen auf Gesundheit und Einkommen
- Sozialleistungen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben, die Pflege, die Weiterführung des Haushalts und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen in sonstigen Lebenslagen wie die Kosten für die Unterbringung einer Geschädigten in einem Frauenhaus
- Rehabilitationsleistungen, z.B. Aufenthalte in einem Rehabilitationszentrum
(Teilwiese) Erwerbsminderungsrente
Betroffene häuslicher Gewalt können Anspruch auf eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Dazu gehören auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf häusliche Gewalt zurückzuführen sind. Der Anspruch auf diese Rente hängt davon ab, inwieweit die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Stiftungen und Opferhilfeeinrichtungen
In Deutschland können Betroffene von Straftaten finanzielle Unterstützung von Stiftungen oder Opferhilfeeinrichtungen erhalten.
Um diese Leistungen zu erhalten, müssen die Betroffenen sie beantragen. Spezialisierte (Opfer-)Beratungsstellen können ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.
7. Selbsthilfe11
Selbsthilfegruppen bieten einen Raum, in dem Betroffene voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen können. Diese Gruppen bringen Menschen zusammen, die ähnliche Probleme erlebt haben, um Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam zu lernen, emotionale Unterstützung zu leisten und praktische Ratschläge zu geben. Diese Gruppen werden oft von Psychotherapeut:innen geleitet, können aber auch in Selbstorganisation stattfinden.
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Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Selbsthilfe bedeutet „Hilfe zur Selbsthilfe“, oft durch den Austausch praktischer Tipps für das tägliche Leben. Selbsthilfegruppen bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder derzeit vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Viele Betroffene häuslicher Gewalt stellen in der Gruppe fest, dass sie mit ihren Erfahrungen nicht allein sind und dass andere sie wirklich verstehen.
Wenn sie ihre Situation mit Gleichgesinnten diskutieren, können sie sehen, wie andere mit ähnlichen Belastungen und Herausforderungen umgehen.
In Selbsthilfegruppen liegt der Schwerpunkt häufig auf den Belastungen, die aus traumatischen Erfahrungen resultieren, und nicht auf den traumatischen Ereignissen selbst. In manchen Gruppen gibt es die Vereinbarung, auf eine detaillierte Schilderung der Gewalterfahrungen zu verzichten, um andere Teilnehmende nicht zu triggern.
Selbsthilfegruppen bieten eine wichtige Unterstützung, sind aber kein Ersatz für eine professionelle Beratung oder Psychotherapie.
Wie arbeitet eine Selbsthilfegruppe?
Die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig, wobei die Teilnahme immer freiwillig und in der Regel kostenlos ist. Es können jedoch Kosten anfallen, wenn die Gruppe einen Raum für ihre Treffen mieten muss.
Für alle Gruppen gilt eine wichtige Regel: Was in der Gruppe besprochen wird, bleibt vertraulich und darf nicht nach außen getragen werden.
Selbsthilfegruppen können unabhängig oder zusätzlich zu einer Psychotherapie besucht werden, und es gibt sie in verschiedenen Formen. Einige Gruppen haben Moderator:innen, andere nicht. Moderator:innen können entweder selbst betroffen sein oder es ist eine Fachkraft, die nicht von häuslicher Gewalt betroffen ist. Die Gruppendynamik kann je nach Format variieren, daher ist es wichtig für Betroffene zu wissen, wie die Gruppe arbeitet und ob der Ansatz den eigenen Bedürfnissen entgegenkommt.
Nicht jeder wird sofort eine geeignete Gruppe finden. Einige Betroffene entscheiden sich dafür, ihre eigene Selbsthilfegruppe zu gründen und so ein unterstützendes Umfeld für sich und andere zu schaffen.
Wie können Betroffene die richtige Selbsthilfegruppe finden?
Allgemeine und spezialisierte Beratungsstellen können Betroffenen von häuslicher Gewalt bei der Suche nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe behilflich sein, indem sie Informationen anbieten und sie mit lokalen Gruppen in Verbindung bringen.
Nicht in jedem Gebiet gibt es Gruppen, die sich speziell mit häuslicher Gewalt befassen, aber einige Gruppen behandeln verwandte Themen wie Trauma. Es ist wichtig, sich über die Schwerpunkte der einzelnen Gruppen zu erkundigen.
Online-Selbsthilfegruppen
Vielen Menschen fällt es leichter, über ihre Erfahrungen zu lesen oder zu schreiben, als von Angesicht zu Angesicht zu sprechen. Online-Selbsthilfegruppen sind jederzeit und überall verfügbar und bieten ständige Unterstützung. Sie bieten Betroffenen die Möglichkeit, über die Erfahrungen anderer zu lesen, bevor sie ihre eigenen Erfahrungen mitteilen. In Internetforen diskutieren die Teilnehmenden ihre Situation und Sorgen ähnlich wie in Vor-Ort-Selbsthilfegruppen.
Einige Internetforen sind vollständig öffentlich, während andere sowohl öffentliche als auch geschützte Bereiche für Mitglieder haben. Teilnehmende sollten die Datenschutz- und Anonymitätsrichtlinien der Website prüfen, um sicherzugehen, dass sie ihre Anforderungen erfüllen.
Wie können sich Betroffene auf ihr erstes Treffen vorbereiten?
Alle Betroffenen haben ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche, was bedeutet, dass es keinen vordefinierten Weg gibt, wie man auf eine Selbsthilfegruppe zugeht, egal ob online oder offline.
Um Teilnehmende einer Gruppe oder eines Internetforums zu schützen, ist es wichtig, einen gemeinsamen Rahmen und transparente Regeln festzulegen und diese mit allen Teilnehmenden zu besprechen, um ein gegenseitiges Verständnis zu gewährleisten.
Bevor sie einer Gruppe oder einem Internetforum beitreten, sollten Betroffene sich vorbereiten und sich mit den folgenden Fragen beschäftigen:
- Zweck und Thema: Wo liegt der Schwerpunkt der Selbsthilfegruppe oder des Forums?
- Details zum Treffen: Wie oft und wo trifft sich die Gruppe? Fühlt sich die betroffene Person wohl mit dem Ort und der Häufigkeit?
- Moderator:in: Gibt es eine Moderatorin oder einen Moderator? Wenn ja, wer ist das und welche Rolle hat er/sie?
- Teilnehmende: Wer kann an der Gruppe teilnehmen? Gibt es spezielle Teilnahmekriterien?
- Schweigepflicht: Welche Regeln zur Vertraulichkeit gibt es?
- Umgangsformen: Welche Erwartungen gibt es an den Umgang miteinander innerhalb der Gruppe?
- Inhalte der Gespräche: Sprechen Teilnehmende über traumatische Erfahrungen oder konzentrieren sie sich auf verwandte Themen?
- Krisenmanagement: Wie ist die Vorgehensweise, wenn Teilnehmende während einer Sitzung in eine Krise geraten?
- Wohlbefinden während der Sitzungen: Was geschieht, wenn es Teilnehmenden während der Sitzung nicht gut geht?
- Machtdynamiken: Wie wird mit Machtungleichgewichten innerhalb und außerhalb der Gruppe umgegangen?
Nach der Teilnahme am ersten Treffen sollten Teilnehmende ihre Gefühle und Erfahrungen reflektieren:
- Fühlten Sie sich wohl und unterstützt?
- Hatten sie das Gefühl, dass sie mit den anderen Teilnehmenden auf Augenhöhe waren?
- Hat sich die Gruppenatmosphäre für sie gut angefühlt?
Wenn sie das Treffen als positiv empfunden haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn nicht, sollten sie daran denken, dass die Teilnahme freiwillig ist und sie nicht verpflichtet sind, zu bleiben. Es ist in Ordnung, die Regeln der Gruppe zu hinterfragen und ein Umfeld zu suchen, in dem sie sich sicher und unterstützt fühlen und das ihren Bedürfnissen entspricht.
Für Lehrer:innen gilt das Bundeskinderschutzgesetz und das durch Artikel 1 neu geschaffene „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“. Das KKG regelt, wie Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es schafft Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Zudem regelt das KKG die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (z.B. Sozialarbeiter:innen, Ärzt:innen und Lehrer:innen) bei Gefährdungen des Kindeswohls.
Dokumentation12
Wenn Sie in der Schule arbeiten und entdecken, dass ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher von häuslicher Gewalt betroffen sein könnte:
- Sprechen Sie mit dem Kind/Jugendlichen, um herauszufinden, wie sie sich fühlen, und um Informationen zu erhalten, wie sie selbst ihre Situation sehen.
- Überstürzen Sie nichts und klären Sie den Verdacht.
- Fassen Sie Ihre Beobachtungen zusammen und dokumentieren Sie sie.
- Dokumentieren Sie das Verhalten, die Äußerungen und Handlungen des Kindes oder Jugendlichen.
- Besprechen Sie mögliche Ursachen für das Verhalten des Kindes oder Jugendlichen und weitere Handlungsschritte mit ihrem Team und/oder im Gespräch mit einer Kollegin/einem Kollegen. Sie haben auch das Recht auf eine Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII und nach dem „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) §4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung“.
- Nutzen Sie Ihre Beobachtungen und Dokumentationen als Grundlage für Gespräche mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und der insoweit erfahrenen Fachkraft oder später, falls Sie bzw. die Schulleitung entscheiden eine Meldung ans Jugendamt zu machen.
Fachliche Absicherung13
Die Hilfen, die ein von häuslicher Gewalt betroffenes Kind oder Jugendlicher und seine Familie benötigen, sind meist sehr komplex und zeitaufwändig. Sie können nicht von einer Person oder Institution allein geleistet werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfseinrichtungen ist notwendig. Es ist wichtig, besonnen zu reagieren.
Wenn Kinder/Jugendliche häusliche Gewalt oder Kindesmisshandlung erfahren, sind Schulen nicht verpflichtet, solche Straftaten zu melden oder die Polizei zu informieren. Vorrang hat der Schutz des Kindeswohls. Grundsätzlich liegt die Sicherstellung von Schutz bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
Wenn Sie in einer Schule arbeiten und feststellen, dass ein Kind oder Jugendlicher von häuslicher Gewalt betroffen sein könnte, regelt § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) das folgende Vorgehen:
- Wenn Ihnen als Lehrer:in gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
- Zu den möglichen Hilfeempfehlungen können gehören: Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Kinderschutzzentren, Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt, regionale Hotline Kinderschutz oder Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen oder die Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Es ist wichtig, dass das Jugendamt viele Hilfen für Familien bereithält und nicht nur ein reines „Wächteramt“ hat. Bei sichtbaren Verletzungen empfehlen Sie gerne die Versorgung und Dokumentation in einem Krankenhaus mit einer Kinderschutzgruppe. Wenn Sie den Kontakt herstellen zu weiteren Hilfen, holen Sie sich das Einverständnis der Beteiligten ein.
- Lehrer:innen haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung und zum weiteren Vorgehen einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person pseudonymisierte Daten zu übermitteln.
- Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Kolleg:innen und Vorgesetzten, insbesondere in Phasen, in denen Sie sich unsicher fühlen. Führen Sie Fallkonferenzen mit Ihren Kolleg:innen durch ggf. unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Schulpsychologische Beratungsstellen können auch in das Fallmanagement einbezogen werden. Sie beraten die Hilfesuchenden und können Kontakte zu anderen Fachberatungsstellen herstellen. Beachten Sie bitte Datenschutz und Schweigepflicht.
- Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das ein Kind oder der Jugendliche in der Familie gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Hilfe suchen können oder wollen sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Diese Offenbarungsbefugnis gilt ausschließlich für das Jugendamt, nicht für die Polizei zur Strafverfolgung.
- Das Jugendamt soll der Schule zeitnah eine Rückmeldung über das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung und die möglichen Maßnahmen geben.
Gesetzliche Verpflichtungen für Lehrkräfte14
Nachstehend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den rechtlichen Verpflichtungen von Lehrer:innen:
Muss ich im Verdachtsfall das Jugendamt informieren?
Zunächst nicht. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Eltern/Erziehungsberechtigten über Hinweise auf eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen zu informieren, sofern dies nicht den Schutz des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet. Es kann hilfreich sein, die Expertise von z.B. Schulberater:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen oder einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz hinzuzuziehen, um die Risikosituation zu beurteilen, bevor weitere Schritte erwogen werden (Schweigepflicht beachten). Bestehen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls und die Eltern können den Schutz der Kinder/Jugendlichen nicht herstellen, soll das örtliche Jugendamt eingeschaltet werden (s. §4 KKG Offenbarungsbefugnis für Berufsgeheimnisträger). Während sich für den Lehrer aus § 4 KKG lediglich eine Offenbarungsbefugnis gegenüber dem Jugendamt ergibt, ist die Schulleitung aufgrund des staatlichen Wächteramts verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ein:e Schüler:in zuhause misshandelt oder vernachlässigt wird?
§4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung regelt das Vorgehen für Lehrer:innen:
Es ist wichtig, besonnen zu reagieren in Absprache mit der Schulleitung und zunächst mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen zu sprechen, um das Vertrauen zu gewinnen und mehr zu erfahren. Hektik und Panik sind keine guten Ratgeber. Kinder und Jugendliche können über ihre Rechte und Optionen informiert werden. Lehrer:innen sollten ihr eigenes Vorgehen transparent machen.
Lehrer:innen sollen mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Lehrer:innen haben den Anspruch auf Beratung mit pseudonymisierten Daten durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten keine Hilfe annehmen und die Sicherheit nicht herstellen können oder wollen sind Lehrer:innen befugt, das Jugendamt zu informieren. Hierauf sind die Eltern/Erziehungsberechtigten und Kinder/Jugendlichen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird.
Die Frage, ob das Jugendamt einzuschalten ist, hängt viel von der Schwere der Vorfälle und der Bereitschaft der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Zusammenarbeit ab. Wenn Sie sich unklar sind, was zu tun ist, lassen Sie sich selbst beraten. Die Mitwirkung einer qualifizierten Kinderschutzfachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen im Einzelfall trägt für Sie vielleicht zu einer größeren Handlungssicherheit bei, da die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung häufig nicht eindeutig sind.
Muss ich überhaupt etwas tun?
Ja. Die Pflicht zum Handeln in Abstimmung mit der Schulleitung (Wächteramt) ergibt sich aus dem Dienstverhältnis bzw. Arbeitsvertrag (Fürsorgepflicht), aus Schulsatzungen oder Landes-Schulgesetzen und dem Bundeskinderschutzgesetz bzw. dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Verstöße gegen Handlungs- und Informationspflichten können zu disziplinarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Sanktionen führen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich Lehrer:innen und Schulleitung strafbar machen können, wenn sie trotz eindeutiger Anzeichen für häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung und Vernachlässigung eines Schülers/einer Schülerin nichts unternehmen (Unterlassung). Dies setzt voraus, dass die (Klassen)Lehrer:in ein sog. strafrechtlicher Garant ist.
Darf ich in eigener Verantwortung handeln?
Lehrkräfte müssen den Dienstweg einhalten und insbesondere jede externe Maßnahme mit der Schulleitung abstimmen. Der Dienstweg muss jedoch nicht eingehalten werden, wenn z.B. Gespräche mit den Eltern oder dem Jugendamt geführt werden.
Muss ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung oder Offenbarungsbefugnis, häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung der Polizei zu melden. Es ist oft sinnvoller, das Jugendamt einzuschalten, damit Hilfe erfolgen kann.
Angenommen, der Verdacht entpuppt sich als falsch, muss ich dann selbst eine Anzeige der fälschlich verdächtigten Eltern befürchten?
Eine zu Unrecht erstattete Anzeige bei der Polizei oder Information des Jugendamtes wegen eines Verdachts auf Kindesmisshandlung kann nachteilige Folgen für die Lehrkraft oder Schulleitung haben (üble Nachrede, Verleumdung).
Wichtig ist zum Selbstschutz, ausschließlich Tatsachen, eigene Beobachtungen oder Aussagen der Schüler:in zu dokumentieren und zu berichten.
Muss ich kooperieren, wenn ich bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung vom Jugendamt oder der Polizei um Hilfe gebeten werde?
Ja, Sie würden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Zeug:in auftreten. Zu beachten sind aber die beamtenrechtlichen Vorschriften zu Aussagegenehmigungen. Landesschulgesetze regeln die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zum Kinderschutz.
Muss die Schule den Eltern des betroffenen Kindes oder Jugendlichen mitteilen, wenn sie beschlossen hat, die Polizei oder das Jugendamt über ihren Verdacht zu informieren?
Grundsätzlich haben die Eltern ein Recht auf Information und sind auf die Verdachtsmomente hinzuweisen, da ihnen im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung auch die Aufgabe obliegt, Kinder vor Gefahren zu schützen. Wenn Sie entscheiden, das Jugendamt zu informieren, müssen Sie die Sorgeberechtigten vorab informieren, solange dies nicht den Schutz der Kinder/Jugendlichen gefährdet.
Vor dem Einschalten der Polizei zum Schutz ist gewissenhaft abzuwägen, ob ihr Tätigwerden im Sinne des zu schützenden Kindes/Jugendlichen ist! Ermittlungs- und Strafverfahren stellen für sie eine Belastung dar und bei Aussagen gegen die eigenen Eltern können sie in eine Loyalitätskrise geraten. Deshalb gibt es auch keine Anzeigepflicht bei der Polizei bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Nur in Ausnahmefällen kann eine Anzeige zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung das richtige Mittel sein. Dies ist ohne die Beteiligung der Sorgeberechtigten möglich.
Quellen
- Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. 2024. Hilfe in Krisen. https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/hilfe-in-krisen ↩︎
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE). 2021. Guide for Social Service Officers in Assisting Victims of Domestic Violence. https://www.osce.org/files/f/documents/5/d/505642.pdf ↩︎
- Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. 2024. Trauma. https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/trauma ↩︎
- Melanie Büttner (Hrsg.). 2020. Handbuch Häusliche Gewalt. Kapitel III: Psychosoziale Beratung. Schattauer Verlag, S. 245-310. ↩︎
- Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. 2024. Therapie. https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/therapie ↩︎
- Melanie Büttner (Hrsg.). 2020. Handbuch Häusliche Gewalt. Kapitel IV: Traumaorientierte Therapie und Beratung. Schattauer Verlag, S. 313-382. ↩︎
- American Psychological Association (APA). 2023. Understanding psychotherapy and how it works. https://www.apa.org/topics/psychotherapy/understanding ↩︎
- Bundesministerium der Justiz. 2024. Hilfe-Info für Betroffene von Straftaten. https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Home/home_node.html ↩︎
- Thomas Meysen, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies (Hrsg.). 2023. Kindschaftssachen und häusliche Gewalt – Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kindschaftssachen-und-haeusliche-gewalt-185890 ↩︎
- SGB XIV: Das Soziale Entschädigungsrecht. 2024. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/soziale-entschaedigungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ↩︎
- Hilfe Portal Sexueller Missbrauch. 2024. Selbsthilfe. https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/selbsthilfe ↩︎
- Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Hrsg.) 2021. Handlungsleitfaden Kinderschutz -Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt. ↩︎
- Peter-Christian Kunkel. 2015. Kinderschutz in der Schule. https://www.sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S132.pdf ↩︎
- Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.). 2012. Kinderschutz geht alle an – eine Handreichung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. https://www.fachstelle-kinderschutz.de/files/02_Kinderschutzpartner/Polizei/044_HR_Kinderschutz-geht-alle-an_2012-06.compressed.pdf ↩︎