Der Europarat – die Istanbul Konvention (2011)
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Wie Richtlinien implementiert werden
Lernziele
In diesem Modul werden die internationalen Standards (Istanbul Konvention, klinische und rechtliche Leitlinien der WHO) und die gesetzlichen deutschen Rahmenbedingungen vorgestellt.
Internationale Standards
Internationale Organisationen haben eine Reihe von Mindeststandards definiert, die Regierungen und Leistungsträger erreichen und umsetzen sollten, um ihrer internationalen Verpflichtung zur gebührenden Sorgfalt bei der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten, dem Schutz der Opfer und der Prävention häuslicher Gewalt nachzukommen. Auffällig ist, dass in allen Mindeststandards fast ausschließlich von Frauen als Opfern häuslicher Gewalt gesprochen wird. Männer als Opfer, aber auch spezifische Risikogruppen, sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend in den Standards vertreten.
Allgemeine Standards
- Die grundlegenden Standards umfassen Vertraulichkeit, Sicherheit, Schutz und Achtung der Opfer häuslicher Gewalt, sowie Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der Unterstützungsangebote.
- Die Unterstützungsangebote sollten kostenlos zur Verfügung stehen und die Interventionen nach den Prinzipien der Befähigung und Selbstbestimmung erfolgen.
- Leistungserbringer sollten qualifiziert und geschlechtersensibel sein, kontinuierlich geschult werden und ihre Arbeit nach klaren Richtlinien, Protokollen und Ethikkodizes durchführen sowie nach Möglichkeit weibliches Personal zur Verfügung stellen.
- Jeder Leistungserbringer sollte die Vertraulichkeit und die Privatsphäre des Opfers wahren, mit allen anderen relevanten Diensten kooperieren und sich mit ihnen abstimmen. Die Unterstützungsmaßnahmen sollten überwacht und evaluiert werden und man sollte sich um die Beteiligung der Opfer häuslicher Gewalt bemühen.
- Die Expertise der spezialisierten NGOs sollte anerkannt werden.
- Die Standards betonen die behördenübergreifende Koordination und die Einrichtung von Interventionsketten, Überweisungsprozessen und Protokollen im Umgang mit häuslicher Gewalt.
- Die beste Art, Opfer häuslicher Gewalt zu unterstützen, sind zentrale Anlaufstellen oder multidisziplinäre Teams.
- Gegebenenfalls sollten eine Reihe von Schutz- und Unterstützungsdiensten in denselben Räumlichkeiten untergebracht werden.
Der Europarat – die Istanbul Konvention (2011)
Das im Mai 2011 zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist der bis dato weitreichendste internationale Vertrag zur Bekämpfung dieser schweren Menschenrechtsverletzungen.
Die Verhinderung von Gewalt, der Schutz der Opfer und die strafrechtliche Verfolgung der Täter sind die Eckpfeiler der Konvention. Alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen, werden aufgefordert, ihre Einstellung dem Thema gegenüber zu ändern. Im Wesentlichen ist es ein erneuter Aufruf zu mehr Gleichheit zwischen Frauen und Männern.
Update 05/2023:
Die Europäische Union (EU) kann trotz Bedenken einiger EU-Länder der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beitreten. Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten mit großer Mehrheit für die Ratifizierung des Abkommens. Bis die EU das Abkommen offiziell ratifizieren kann, sind noch weitere Schritte notwendig. Diese gelten aber als Formsache. In mehreren EU-Staaten wurde das Abkommen noch nicht ratifiziert, wie in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei. Darüber hinaus haben unter den Mitgliedsländern des Europarats nur Albanien und Aserbaidschan die Konvention noch nicht ratifiziert. Die Türkei war knapp zehn Jahre dabei, trat aber 2021 wieder aus.
Weitere Informationen über die Istanbul Konvention:
Anforderungen der Konvention an die EU-Staaten
Prävention
- Einstellungen, Geschlechterrollen und Stereotype ändern, die Gewalt gegen Frauen akzeptabel machen
- Ausbildung von Fachkräften, die mit Opfern häuslicher Gewalt arbeiten
- Schärfung des Bewusstseins für die verschiedenen Formen von Gewalt und deren traumatisierenden Charakter
- Aufnahme von Lehrmaterial zu Gleichstellungsfragen in die Lehrpläne auf allen Bildungsebenen
- Zusammenarbeit zwischen NGOs, Medien und dem privaten Sektor, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren
Strafrechtliche Verfolgung
- Einstufung als strafrechtlich relevant; angemessene Bestrafung von Gewalt gegen Frauen
- Sicherstellung, dass Ausreden aus Gründen der Kultur, des Brauchs, der Religion oder der sogenannten „Ehre“ für jede Gewalttat inakzeptabel sind
- Sicherstellung, dass die Opfer während der Untersuchung und des Gerichtsverfahrens Zugang zu besonderen Schutzmaßnahmen haben
- Sicherstellung, dass die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich auf Hilferufe reagieren und gefährliche Situationen angemessen bewältigen
Integrierte Richtlinien
- Sicherstellung, dass alle oben genannten Maßnahmen Teil eines umfassenden und koordinierten Politikpakets der einzelnen Länder sind und eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bieten
Wer fällt unter die Konvention?
Die Konvention gilt für alle Frauen und Mädchen, unabhängig von Alter, Rasse, Religion, sozialer Herkunft, Migrantenstatus oder sexueller Orientierung. Die Konvention erkennt an, dass manche Gruppen von Frauen und Mädchen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, Gewalt zu erfahren, und die Staaten sicherstellen müssen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Staaten werden auch ermutigt, die Rahmenbedingungen der Konvention auf den Umgang mit anderen Opfern häuslicher Gewalt, wie Männern, Kindern und älteren Menschen, anzuwenden.
Um welche Straftaten geht es?
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die folgenden Verhaltensweisen strafrechtlich zu verfolgen oder anderweitig zu sanktionieren:
- häusliche Gewalt (physische, sexuelle, psychische oder ökonomische Gewalt),
- Stalking,
- sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung,
- sexuelle Belästigung,
- Zwangsheirat,
- weibliche Genitalverstümmelung,
- Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation.
Um die besonders traumatisierende Wirkung von Straftaten innerhalb der Familie hervorzuheben, kann eine höhere Strafe gegen den Täter verhängt werden, wenn das Opfer Ehepartner/in, Partner/in oder Familienangehörige/r ist.
Wie wird die Umsetzung der Konvention überwacht?
Ein Überwachungsmechanismus wurde eingerichtet, um zu beurteilen, wie gut die Bestimmungen in die Praxis umgesetzt werden. Dieser Überwachungsmechanismus besteht aus zwei Säulen: der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), einem unabhängigen Expertengremium, und dem Ausschuss der Vertragsparteien, einem politischen Gremium, das sich aus offiziellen Vertretern der Vertragsstaaten der Konvention zusammensetzt. Ihre Erkenntnisse und Empfehlungen werden dazu beitragen, die Einhaltung der Konvention durch die Staaten und ihre langfristige Wirksamkeit zu gewährleisten.
Geschlechtsaspekte in der Istanbul Konvention
Die Istanbul Konvention
- betont und erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung, eine Form der Diskriminierung von Frauen und eine Ursache und Folge der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern ist.
- fordert die staatlichen Behörden der Vertragsstaaten auf, eine Reihe umfassender und multidisziplinärer Maßnahmen proaktiv zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern, ihre Opfer/Überlebenden zu schützen und die Täter zu verfolgen. Dies steht im Einklang mit der breiten Unterstützung solcher Maßnahmen durch die EU-Bürgerinnen und -Bürger, wie die jüngste Eurobarometer-Umfrage (eine regelmäßige Umfrage der Europäischen Kommission über die Einstellung der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu zentralen Themen der Europäischen Union; https://www.euoparl.europa.eu/at-your-service/en/be-heard/eurobarometer) zeigt.
- erfordert die Verabschiedung notwendiger gesetzgeberischer oder anderer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt sind, Zugang zu Diensten haben, die ihre Genesung von der Gewalt erleichtern, einschließlich Gesundheitsversorgung und sozialer Dienste.
- erkennt an, dass Frauen vielfältigen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, und fordert die Vertragsstaaten auf, die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul ohne Diskriminierung aus irgendeinem Grund sicherzustellen.
- betont, dass Gewalt gegen Frauen weder im Namen der Kultur noch im Namen von Brauch, Religion, Tradition oder der sogenannten „Ehre“ gerechtfertigt werden kann.
- erkennt an, dass Frauen mit einem Ehegattenvisum aufgrund ihres Status daran gehindert werden können, Hilfe zu suchen oder missbräuchliche Beziehungen zu verlassen, und fordert Maßnahmen zur Gewährleistung ihres Schutzes.
Vorbehalte und Austritte
Kroatien hat in seiner am 12. Juni 2018 hinterlegten Erklärung einen Vorbehalt geltend gemacht und festgestellt, dass es sich durch das Übereinkommen nicht verpflichtet sehe, „die Gender-Ideologie in das kroatische Rechts- und Bildungssystem einzuführen oder die verfassungsmäßige Definition der Ehe zu modifizieren“.
Polen hat mit seiner am 27. April 2015 hinterlegten Erklärung Vorbehalte gegen Artikel 18 Absatz 5 des Übereinkommens geltend gemacht und festgestellt, nur polnischen Staatsangehörigen konsularischen Schutz nach dem Übereinkommen bieten zu wollen. Sechs andere Unterzeichnerländer haben gegen die Erklärung Polens Einwände erhoben, weil sie sie nicht für mit Artikel 78 („Vorbehalte“) des Übereinkommens vereinbar halten.Sowohl Justizminister Zbigniew Ziobro als auch Sozialministerin Marlena Maląg kündigten im Juli 2020 an, dass Polen sich aus der Istanbul Konvention zurückziehen werde. Bis heute (April 2021) blieb es jedoch bei dieser Ankündigung, ein Austritt erfolgte bis dato nicht.
Am 19. März 2021 trat die Türkei als erstes und bisher (Stand April 2021) einziges Land aus der Konvention, die Gewalt an Frauen verhüten und bekämpfen soll, wieder aus. Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan unterschrieb das Dekret; für den Austritt wurde kein Grund genannt.
Positive Entwicklungen
Es konnte gezeigt werden, dass die Istanbul Konvention eine positive Wirkung in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat. Mehrere Länder haben zudem entsprechende Reformen eingeleitet und neue gesetzliche und politische Maßnahmen verabschiedet, damit die Istanbul Konvention bald ratifiziert werden kann.
Einer der wichtigsten Erfolge der Istanbul Konvention ist, dass sie innerhalb oft nur weniger Jahre in den Ländern, in denen sie ratifiziert wurde, positive Veränderungen und Fortschritte anstößt. Die Beobachtungsstelle der Europäischen Frauenlobby (EWL) hat 23 europäische Länder untersucht, die die Istanbul Konvention ratifiziert haben. In ihrer Analyse kommt die EWL-Beobachtungsstelle zu dem Schluss, dass in den 23 untersuchten Ländern, darunter 19 EU-Mitgliedstaaten und vier Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul Konvention bezüglich aller vier Säulen (siehe unten) zu positiven Entwicklungen geführt hat.
- Politische Maßnahmen: Die überwiegende Mehrheit der untersuchten Länder (96 %) hat Politik und Gesetzgebung in Bezug auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt wesentlich verbessert. Dazu gehören die Verabschiedung spezieller Gesetze, die Entwicklung nationaler Aktionspläne und Strategien, um verschiedene Formen von Gewalt abzudecken, die Verbesserung von Datenerhebungsmechanismen und die Einführung von Änderungen in der Strafgesetzgebung.
- Schutz: 19 von 23 untersuchten Ländern (83 %) haben die Schutzdienste für weibliche Gewaltopfer und Opfer häuslicher Gewalt verbessert. Mehrere Länder haben die finanziellen Mittel und Ressourcen für Frauenhäuser und andere Unterstützungsdienste deutlich erhöht. In anderen Ländern wurden vor allem spezialisierte Dienste für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet, während Beratungsstellen, Frauenhäuser und Frauenzentren entweder weiter ausgebaut oder neu eingerichtet wurden.
- Strafverfolgung: Verbesserungen bei der Strafermittlung und der Strafverfolgung sind bereits in 15 von 23 untersuchten Ländern (65 %) zu erkennen; also in mehr als der Hälfte der Länder, die die Konvention ratifiziert haben. Dazu gehören Verbesserungen in den Systemen zur Risikobewertung und frühzeitigen Identifizierung von Opfern. Das betrifft z. B. die Einrichtung von Gerichten, die sich nur mit diesen Fällen beschäftigen. Auch neue Gesetze zu Schutz- und Notanordnungen wurden eingeführt und werden zunehmend genutzt.
- Prävention: In 14 der 23 untersuchten Länder (61 %) wurden die Bemühungen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt intensiviert. Mehrere Staaten haben sich verstärkt an Aufklärungskampagnen beteiligt: Sie haben u.a. Fortschritte bei der Entwicklung von Schulprogrammen gemacht, die die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Gewalt gegen Frauen und/oder häusliche Gewalt thematisieren. Sie haben die Ausbildung von Fachkräften verbessert und Handbücher entwickelt, um männliche Gewalt gegen Frauen, ihre spezifischen Formen (wie Gewalt in der Partnerschaft, Genitalverstümmelung und sogenannte „ehrenbasierte“ Gewalt) sowie häusliche Gewalt zu verhindern. Und sie haben Materialien und Schulungen entwickelt, um Risikobewertungen durchzuführen und die Früherkennung von Opfern sicherzustellen.
Quellen:
General Leaflet on the Istanbul Convention (2014)
Weitere Informationen über die Istanbul Konvention
Klinische und politische Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO
Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen
Frauen mit Gewalterfahrung nehmen auch aufgrund ihrer Verletzungen häufig gesundheitliche Versorgung in Anspruch. Allerdings berichten sie dabei nicht immer von der Misshandlung oder Gewalt. Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen sind oft der erste professionelle Kontakt von Überlebenden von Gewalt in Paarbeziehungen oder Vergewaltigungen. Statistiken belegen, dass misshandelte Frauen häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen als Frauen ohne Gewalterfahrung. Gleichzeitig zeigen sie, dass Mitarbeitende der Gesundheitsversorgung die Berufsgruppe sind, denen bei der Offenbarung von Gewalterfahrung das meiste Vertrauen entgegengebracht wird.
Die vorliegenden Leitlinien sollen Gesundheitsfachkräften evidenzbasierte Richtlinien für angemessenes Handeln bei Gewalt in Paarbeziehungen und sexueller Gewalt gegen Frauen bieten, einschließlich klinischer Interventionen und emotionaler Unterstützung. Gleichzeitig sollen sie das Bewusstsein von Gesundheitsfachkräften und Gesundheitspolitiker/innen für Gewalt gegen Frauen schärfen und dazu beitragen, den Bedarf für eine angemessene Reaktion des Gesundheitssektors auf Gewalt gegen Frauen deutlich zu machen.
Die Leitlinien beruhen auf der systematischen Überprüfung der Evidenz
a. zu Gewalt in Paarbeziehungen: Erkennen und klinische Versorgung,
b. zur klinischen Versorgung bei sexueller Nötigung/Vergewaltigung,
c. zu Schulungen im Hinblick auf Gewalt in Paarbeziehungen und sexuelle Nötigung/Vergewaltigung von Frauen,
d. zu gesundheitspolitischen und programmatischen Ansätzen zur Leistungserbringung und zur Meldepflicht bei Gewalt in Paarbeziehungen.
Sie bieten Standards, die als Grundlage für nationale Leitlinien und die Aufnahme dieser Aspekte in die Ausbildung von Gesundheitsberufen dienen können. Sie sollen Gesundheitsfachkräfte besser über die Versorgung von Frauen, die sexueller Nötigung/Vergewaltigung oder Gewalt in Paarbeziehungen ausgesetzt sind, informieren.
Obwohl auch Männer Opfer von Partnergewalt und sexueller Nötigung/Vergewaltigung werden, liegt der Schwerpunkt dieser Leitlinien auf Frauen, da diese häufiger und in stärkerem Maße sexueller und körperlicher Gewalt sowie Zwang und Kontrolle durch männliche Partner ausgesetzt sind. Ein Großteil der Informationen ist jedoch auch relevant für Gewalt gegen Frauen durch andere Familienmitglieder als den Beziehungspartner und könnte auch für Gewalt in Paarbeziehungen gegen Männer von Bedeutung sein. Einige der Empfehlungen werden auch bei sexueller Nötigung/Vergewaltigung von Männern relevant sein.
Quelle:
Weitere Informationen
UN-Beschlüsse: Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen wurde sowohl vom Menschenrechtsrat als auch von der UN-Generalversammlung in zahlreichen Beschlüssen thematisiert. Obwohl solche Beschlüsse keine verbindliche rechtliche Autorität haben, orientieren sich internationale Standards und bewährte Praktiken an ihnen.
Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Einer der wichtigsten Beschlüsse zur Gewalt gegen Frauen ist die Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (DEVAW). DEVAW wurde 1993 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und stellt das umfassendste völkerrechtliche Normenwerk zum Schutz von Frauen vor sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt dar. DEVAW erkennt Gewalt gegen Frauen als „Hindernis auf dem Weg zur Gleichberechtigung“ und als „Manifestation historisch ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen“ sowie als Verletzung von Grundfreiheiten einschließlich des Verbots der Folter an. Die Erklärung definiert Gewalt gegen Frauen als „jede Handlung geschlechtsbezogener Gewalt, die Frauen körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leid zufügt oder zuzufügen geeignet ist, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder privaten Leben stattfindet“ (Art. 1). Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf „körperliche, sexuelle und psychische Gewalt in der Familie“ (Art. 2). Die Erklärung sieht vor, dass staatliche Akteure von der Ausübung von Gewalt gegen Frauen absehen sollten. Darüber hinaus bekräftigt sie, dass Staaten Maßnahmen zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt, die von öffentlichen und privaten Akteuren gleichermaßen begangen wird, ergreifen und Unterstützungsnetze zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt einrichten sollten (Art. 4).
Beschluss 58/147
Im Jahr 2004 befasste sich die UN-Generalversammlung im Beschluss 58/147 mit dem Titel „Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen“ speziell mit häuslicher Gewalt. In diesem wichtigen Beschluss erkannte die Generalversammlung an, dass häusliche Gewalt ein Menschenrechtsproblem mit schwerwiegenden unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen ist, verurteilte alle Formen häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen scharf und forderte eine Abschaffung der Gewalt in der Familie. Der Beschluss erkannte auch an, dass …
- häusliche Gewalt Gewalt im privaten Bereich ist, im Allgemeinen zwischen Personen, die durch Blut oder Intimität miteinander verbunden sind.
- häusliche Gewalt eine der häufigsten und am wenigsten sichtbaren Formen von Gewalt gegen Frauen ist und dass ihre Folgen viele Bereiche des Lebens der Opfer betreffen.
- häusliche Gewalt viele verschiedene Formen annehmen kann, einschließlich physischer, psychischer und sexueller Gewalt.
- häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit Besorgnis erregt und von den Staaten verlangt, ernsthafte Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur Verhütung häuslicher Gewalt zu ergreifen.
- häusliche Gewalt ökonomische Not und Isolation einschließen kann und dass ein solches Verhalten der Sicherheit, Gesundheit oder dem Wohlbefinden von Frauen unmittelbar schaden kann.
Der Beschluss der damaligen UN-Generalversammlung umfasste auch Dutzende von spezifischen Maßnahmen, die die Staaten zur Beseitigung häuslicher Gewalt ergreifen sollten, darunter die Stärkung der Gesetzgebung, bessere Ausbildung von Beamten und Beamtinnen, die Verbesserung der Reaktion der Polizei und die Durchführung von Aufklärungskampagnen.
Quelle:
The Advocates for Human Rights (2013): UN Resolutions on Violence Against Women
Eine vollständige Liste der Beschlüsse und der begleitenden Berichte finden Sie auf der UN-Frauen-Website.
IMPRODOVA: Die UN und ihre Rolle in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Das Video erläutert die Rolle der UN in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.