Modul 2: Indikatoren für häusliche Gewalt

Indikatoren bei Erwachsenen
Indikatoren bei Kindern
Zeugen und Zeuginnen häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt im Schulsektor

Lernziele

Die Lernziele dieses Moduls bestehen darin, die verschiedenen Indikatoren für häusliche Gewalt und die damit verbundenen Risiken kennenzulernen und dafür sensibilisiert zu werden. Ein gesondertes Augenmerk soll hier noch auf Indikatoren im Schulsektor gelegt werden.


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Indikatoren bei Erwachsenen

Im Folgenden sind Indikatoren aufgeführt, die mit Opfern häuslicher Gewalt in Verbindung gebracht werden, jedoch auch in anderen Zusammenhängen auftreten können. Einige Indikatoren sind recht subtil – es ist wichtig, aufmerksam zu bleiben und angemessen zu reagieren. Einige Opfer geben auch Hinweise im Gespräch und ihr Verhalten kann ebenfalls aufschlussreich sein. Opfer sind daher darauf angewiesen, dass man ihnen zuhört, beharrlich ist und sich nach Zeichen und Hinweisen erkundigt. Die Verwendung dieser Indikatoren kann die Praxis des direkten Fragens ergänzen.

Physische Indikatoren
  • Unerklärliche Blutergüsse und andere Verletzungen (insbesondere Kopf-, Hals- und Gesichtsverletzungen, Blutergüsse verschiedener Stadien, erlittene Verletzungen passen nicht zur Anamnese, Biss-Spuren, ungewöhnliche Verbrennungen, Verletzungen an nicht einsehbaren Körperteilen (einschließlich Brust, Bauch und/oder Genitalien), insbesondere bei einer Schwangerschaft
  • Fehlgeburten und andere Schwangerschaftskomplikationen
  • Chronische Erkrankungen einschließlich Kopfschmerzen, Schmerzen und Beschwerden in Muskeln, Gelenken und Rücken
  • Sexuell übertragbare Infektionen und andere gynäkologische Probleme
Psychologische Indikatoren
  • Emotionale Belastung, z. B. Angst, Unentschlossenheit, Verwirrung und Feindseligkeit
  • Schlaf- und Essstörungen
  • Angstzustände/Depressionen/pränatale Depressionen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Selbstverletzung oder Selbstmordversuche
  • Ausweichend oder beschämt über Verletzungen
  • Der Partner bzw. die Partnerin oder ein anderes Familienmitglied übernimmt den Großteil der Gespräche und besteht darauf, bei dem Patienten bzw. der Patientin zu bleiben
  • Ängstlich in der Gegenwart des Partners bzw. der Partnerin oder eines anderen Familienmitgliedes
  • Widerwille, Ratschläge zu befolgen
  • Soziale Isolation/kein Zugang zu Verkehrsmitteln
  • Unterwürfiges Verhalten/geringes Selbstwertgefühl
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Angst vor Körperkontakt
  • Nervöse Reaktionen auf Körperkontakt/schnelle und unerwartete Bewegungen
Sonstige Indikatoren
  • Mehrere Vorstellungen in der Notaufnahme
  • Patient/Patientin erscheint nach der offiziellen Sprechstunde
  • Häufige Abwesenheit beispielsweise von der Arbeit oder vom Studium
Mögliche Indikatoren für sexuelle Gewalt
  • Selbstschädigendes Verhalten
  • Ungewollte Schwangerschaften/Abtreibungen
  • Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Fehlgeburten

Indikatoren bei Kindern

Physische Indikatoren
  • Schwierigkeiten beim Essen/Schlafen
  • Langsame Gewichtszunahme bei Säuglingen
  • Körperliche Beschwerden
  • Essstörungen
Psychologische Indikatoren
  • Aggressives Verhalten und aggressive Sprache
  • Depressionen, Angstzustände und/oder Selbstmordversuche
  • Nervöses und zurückgezogenes Auftreten
  • Schwierigkeiten, sich an Veränderungen anzupassen
  • Regressives Verhalten bei Kleinkindern
  • Verzögerungen oder Probleme bei der Sprachentwicklung
  • Psychosomatische Krankheiten
  • Ruhelosigkeit und Konzentrationsprobleme
  • Abhängige, traurige oder verschwiegene Verhaltensweisen
  • Bettnässen
  • Tierquälerei
  • Auffälliger Rückgang der Schulleistungen
  • Kämpfen mit Gleichaltrigen
  • Überfürsorglich oder Angst davor, die Mutter oder den Vater zu verlassen
  • Diebstahl und soziale Isolation
  • Sexuell missbräuchliches Verhalten
  • Gefühle der Wertlosigkeit



Zeugen und Zeuginnen häuslicher Gewalt

Bezugspersonen und Familienangehörige, aber auch Nachbarn und Nachbarinnen oder Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen können potenzielle Zeugen und Zeuginnen häuslicher Gewalt werden. Die Kooperation und Einwilligung des Opfers sind die wichtigsten Voraussetzungen, um als Zeuge oder Zeugin zu intervenieren. Eine Intervention durch einen Zeugen oder eine Zeugin kann das Gespräch mit dem Opfer, die Hilfe beim Zugang zu Hilfsdiensten oder die Unterstützung bei der Meldung häuslicher Gewalt an die Behörden umfassen.


Faktoren, die eine Intervention von Zeugen und Zeuginnen hemmen oder fördern

  • Zeugen und Zeuginnen haben häufig den starken Wunsch, einzugreifen, aber nicht unbedingt häusliche Gewalt bei der Polizei anzuzeigen. Die Möglichkeit, anonym zu bleiben, kann sie dazu ermutigen, den Behörden häusliche Gewalt zu melden.
  • Das Verständnis von häuslicher Gewalt und das Wissen, wie Opfer unterstützt werden können, kann Zeugen und Zeuginnen zum Einschreiten motivieren. Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Sensibilisierungskampagnen, die das Verständnis fördern, und helfen, die Anzeichen häuslicher Gewalt (insbesondere nicht-körperlicher Gewalt) zu erkennen, sowie eine Anleitung, wie Opfer unterstützt werden können, an die Hand zu geben.
  • Im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Meldepflicht ein entscheidender Faktor, denn Zeugen und Zeuginnen sind dazu verpflichtet, den Behörden häusliche Gewalt zu melden. Diese Verpflichtungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land, und der wahrgenommene Konflikt zwischen Melde- und Schweigepflicht kann sie davon abhalten, eine Anzeige zu erstatten.
  • Zeugen und Zeuginnen melden häusliche Gewalt in der Regel eher bei Behörden, wenn Kinder involviert sind. Wenn sie häusliche Gewalt dennoch nicht melden, kann es daran liegen, dass sie besorgt sein könnten, dass die Kinder von ihren Eltern getrennt werden oder als Ergebnis einer polizeilichen Untersuchung ein Trauma erleben.
  • Weitere Faktoren, die Zeugen und Zeuginnen von einem Eingreifen abhalten können, sind eine negative Wahrnehmung des Polizei- und Justizsystems, Angst um die eigene Sicherheit und das Missverständnis, dass häusliche Gewalt eine Privatangelegenheit sei.

Empfehlungen

  • Es besteht großer Handlungsbedarf, Maßnahmen umzusetzen, die Zeugen und Zeuginnen sensibilisieren und zum Handeln ermutigen. Für Fachkräfte, die verpflichtet sind, häusliche Gewalt anzuzeigen, sind weitere Informationen erforderlich.
  • Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Polizei- und Justizbehörden ihre Bemühungen verstärken, Berichte über häusliche Gewalt so zu behandeln, dass sowohl Opfer als auch Zeugen und Zeuginnen geschützt werden.
  • Weitere Forschung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass relevante Maßnahmen zur Förderung und Ermöglichung der Zeugenintervention, wie z. B. Sensibilisierungskampagnen und Helplines/Hotlines, überwacht und bewertet werden, um ihre Wirksamkeit zu maximieren.

Weitere Informationen zu den entscheidenden Faktoren für eine Zeugenintervention bei häuslicher Gewalt finden Sie hier: https://eige.europa.eu/gender-based-violence/eiges-work-gender-based-violence/intimate-partner-violence-and-witness-intervention?lang=sl


Häusliche Gewalt im Schulsektor

Äußerungen, sichtbare Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen eines Kindes oder Jugendlichen könnten ein Hinweis darauf sein, dass Gewalt in einer Familie vorhanden ist. Erzieher und Erzieherinnen, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen sollten darauf sensibilisiert sein. Das oberste Ziel sollte in jedem Fall die Beendigung der Gewalt gegenüber einem Kind oder Jugendlichen oder einem bzw. einer Erziehungsberechtigten sein. In den meisten Fällen häuslicher Gewalt ist die beste Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen, wenn die Erziehungsberechtigten selbst eine Veränderung der Situation anstreben. Sie dazu zu ermutigen und ihnen einen Zugang zur Hilfe zu ermöglichen, ist eine wichtige Aufgabe im Schulsektor.


Mögliche Handlungsschritte für den Umgang mit vermuteter häuslicher Gewalt
  • Beobachtung von Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes oder Jugendlichen
  • Dokumentation
  • Reflexion der Beobachtung
  • Vermutungen über mögliche Ursachen für das Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen (Hypothesen bilden)
  • Einbindung eines/einer Kolleg/-in
  • Teambesprechung (kollegiale Beratung)
  • Einbindung der Leitung
  • Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und Absprache weiterer Handlungsschritte

Der letzte Schritt „Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und Absprache weiterer Handlungsschritte“ muss je nach Fall individuell gestaltet werden. Eine Möglichkeit wäre das Gespräch mit der Mutter oder/und dem Vater des verhaltensauffälligen Kindes oder Jugendlichen. Dabei sollte an erster Stelle die beobachtete und dokumentierte Verhaltensauffälligkeit des Kindes oder Jugendlichen thematisiert werden. Wenn im Gespräch deutlich wird, dass die Mutter oder der Vater von häuslicher Gewalt betroffen sein könnten, ist es wichtig, mit ihr oder ihm ein weiteres Gespräch unter vier Augen zu führen. Dabei sollte stets Vertraulichkeit zugesichert und auf Hilfemöglichkeiten hingewiesen werden, zum Beispiel auf Beratungsstellen, anonyme telefonische Beratung, etc.

Die Zusammenarbeit mit der Mutter und dem Vater als Erziehungspartner/-innen sollte sehr sensibel angelegt sein und damit langfristig gesichert werden. Sind Mütter und/oder Väter nicht bereit, die Probleme zu bearbeiten und Hilfsangebote zu nutzen, dann ist eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ohne das Einverständnis der Eltern nur möglich, wenn das Kindeswohl gefährdet zu sein scheint. Sonst muss die Schule den Datenschutz gewährleisten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich telefonisch oder persönlich von unterschiedlichen Hilfsorganisationen beraten zu lassen, ohne die Daten der betroffenen Familie preiszugeben. Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, muss das Jugendamt informiert werden; Kindeswohl geht vor Datenschutz. Auch für die Abklärung einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls kann das Jugendamt erst einmal unter Wahrung der Anonymität der betroffenen Familie befragt werden, um dann über weitere Schritte entscheiden zu können, z. B. das Jugendamt offiziell einzuschalten.


Empfehlungen zum Vorgehen bei Verdacht auf häusliche Gewalt

Nichts überstürzen

Eigene Empfindungen, Unsicherheiten und Ängste können im Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen, bei Beratungsstellen oder dem bezirklichen Jugendamt thematisiert werden. Gehen Sie dabei behutsam und vorsichtig mit Ihrem Verdacht um, damit unkontrolliertes Agieren anderer Personen vermieden wird. Alles, was Sie tun, muss sich am Wohl des Kindes oder Jugendlichen orientieren.

Verdacht abklären

Auffälliges Verhalten kann sehr unterschiedliche Gründe haben: Ein Kind oder Jugendlicher kann sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Vielleicht lassen sich die Eltern gerade scheiden, oder wichtige Bezugspersonen wie Großeltern sind gestorben. Eine mögliche Ursache für auffälliges Verhalten können jedoch auch das Miterleben von häuslicher Gewalt oder Opfersein von häuslicher Gewalt darstellen. Man sollte sich daher immer fragen, worauf sich der Verdacht auf häusliche Gewalt gründet und ob Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch oder häusliche Gewalt die einzige Erklärung für die Auffälligkeit des Kindes oder Jugendlichen sind oder ob nicht auch andere Ursachen in Betracht kommen können.

Beispiel: physische Gewalt

Alice hat eigentlich immer irgendwelche Verletzungen – meistens blaue Flecken. Das ist auch schon den anderen Kindern aufgefallen. Wer das fünfjährige Mädchen darauf anspricht, bekommt immer neue Erklärungen und Geschichten, die alle eines gemeinsam haben: Immer ist sie es anscheinend selbst gewesen, die sich in ihrer Ungeschicklichkeit die Verletzungen zugezogen haben will. Mal sei sie die Treppe herunter-, mal vom Fahrrad gefallen.

Doch wer Alice kennt, weiß, dass sie alles andere als ungeschickt ist. Auch die Erzieherin wird misstrauisch, denn die Erklärungen wollen nicht so recht zu den Verletzungen passen. Dann erzählen die anderen Kinder, dass Alices Eltern sehr streng sind. Schon wegen Kleinigkeiten wie Zuspätkommen bestrafen sie ihre Tochter. Verabredungen darf sie keine treffen.

Als Alice eines Tages nicht zur Tageseinrichtung kommt, wagt die Erzieherin einen Hausbesuch. Die Eltern verweigern ihr den Zutritt zur Wohnung und sagen, das Kind sei nicht da. Daraufhin ruft sie die Polizei, die Alice findet: eingesperrt in ihrem Kinderzimmer, übersät mit blauen Flecken und Striemen, den Mund mit Paketband zugeklebt. Als die Polizisten fragen, wie die massive Kopfverletzung zustande gekommen sei, erklären die Eltern, dass ihre Tochter aus Wut mit dem Kopf gegen den Schrank gelaufen sei.

Quelle: Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen

Beispiel: psychische Gewalt

Für seine elf Jahre ist Tom ziemlich dick. Zu den Mitschülern hat er immer weniger Kontakt und nimmt auch nicht mehr an gemeinsamen Aktivitäten teil. Dabei sind es nicht die anderen, die ihn hänseln, sondern Tom, der sich immer mehr zurückzieht. Er ist erschreckend passiv.

Auch am Unterricht beteiligt er sich immer weniger und wirkt irgendwie unsicher und ängstlich. Als seine Versetzung gefährdet ist, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Zu dem Termin erscheint nur die Mutter.

Beim Gespräch mit dem Lehrer wird schnell deutlich, dass sie eine sehr distanzierte Haltung zu ihrem Sohn hat. Sie bezeichnet ihn abfällig als dumm und hässlich. Im Hinblick auf seine Versetzung meint sie gleichgültig: „Wenn er sich nicht ändert, muss er halt auch die Konsequenzen tragen.“

Nach dem Gespräch mit dem Lehrer begegnet Tom seiner Mutter und der Lehrerin, als er gerade mit seiner Klasse das Klassenzimmer verlässt. Seine Mutter spricht ihn vor dem Lehrer und seinen Mitschülern an: „Du bist ja zu nichts zu gebrauchen, wegen Dir habe ich nur Ärger.“

Quelle: Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen

Beispiel: Vernachlässigung

Schon wieder zu spät! Leo schleicht ins Klassenzimmer und hofft, dass die Lehrerin nicht bemerkt, dass er es schon wieder nicht geschafft hat, pünktlich zu kommen. Es ist nicht das erste Mal, dass der Zwölfjährige verspätet in die Schule kommt und während der ersten Unterrichtsstunde auch noch öfters einnickt. Bücher und Hefte: Fehlanzeige! Meistens hat er auch kein Pausenbrot dabei. Aus den Hosen ist er längst rausgewachsen, die Pullis sind abgetragen, und keiner will neben ihm sitzen. „Du stinkst!“, sagen die anderen.

Die Lehrerin sorgt sich um den Jungen, der irgendwie verwahrlost wirkt, doch die Mutter reagiert nicht auf ihre Briefe, die Elternabende ignoriert sie. Fragt die Lehrerin aber Leo selbst, so hat er immer schlüssige Erklärungen parat, warum die Mutter nicht kommen kann.

Als Leos kleine Schwester, die die gleiche Schule besucht, an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, die Überweisung dafür aber nicht erfolgt, wird ein Termin mit der Mutter, der Lehrerin und dem Jugendamt in der Schule anberaumt. Die Mutter kommt nicht, woraufhin Leo nach deren Verbleib gefragt wird. Da bricht der Junge weinend zusammen und berichtet, dass die Mutter schon seit einem Dreivierteljahr bei ihrem Freund wohne und nur ab und zu in der Wohnung erscheine, um fünf Euro für Lebensmittel zu hinterlassen. In dem gesamten Zeitraum hat Leo die Verantwortung für den gesamten Haushalt, die total verwahrloste Wohnung und die drei kleineren Geschwister tragen müssen.

Quelle: Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen

Dokumentieren

Tragen Sie Ihre Beobachtungen zusammen und machen Sie sich Aufzeichnungen. Systematische Aufzeichnungen über Verhaltensweisen, Äußerungen und Handlungen des Kindes sind eine wichtige Informationsquelle für die Bewertung des Verdachtes und die Planung des weiteren Vorgehens. Daraus können dann im Team/Kollegium Ursachen für das Verhalten und weitere Handlungsschritte für das konkret betroffene Kind oder den Jugendlichen entwickelt werden. Die Beobachtungen und Dokumentationen können als Grundlage für die Kommunikation mit den Eltern und mit anderen Institutionen/Organisationen, z. B. dem Jugendamt, dienen.

Mit dem Kind oder Jugendlichen sprechen

Vorbereitung

  • Wer führt das Gespräch? Wer genießt das Vertrauen der Schülerin/des Schülers?
  • Welches Setting ist angemessen (Spaziergang, Gespräch am Tisch, …)?
  • Gibt es einen Raum, in dem eine angenehme Gesprächsatmosphäre hergestellt werden kann?
  • Wie kann ich dem/der Schüler/in nach dem Gespräch einen guten Übergang in den Alltag ermöglichen?
  • Brauchen Sie Zettel und Stifte, Taschentücher, Informationsmaterial o.ä.?
  • Gibt es Beratungsstellen zu der vermuteten Problematik? Informieren Sie sich.
  • Versetzen Sie sich in die Lage des Kindes: Will er/sie das Gespräch? Will er/sie es allein führen oder in Anwesenheit einer weiteren Person? Hat der/die Schüler/in hierüber schon mit jemand anderem gesprochen?

1. Phase: Einführung

  • Suchen Sie den Kontakt und das Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen.
  • Benutzen Sie die Sprachebene des Kindes oder Jugendlichen und stellen Sie offene Fragen (keine Alternativ- oder Suggestivfragen). Ermutigen Sie das Kind oder den Jugendlichen, Ihnen von seiner Situation zu Hause zu erzählen. „Nebensächlichkeiten“, die etwas über Regeln und Kontrolle aussagen, können Ihnen einen Eindruck von der Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen vermitteln.
    • „Wie läuft es zu Hause?“/„Viele Kinder, die in der Schule auffällig sind, haben Probleme zu Hause. Gibt es jemanden in deiner Familie, der Druck auf dich ausübt?“
    • „Wie kommst du mit deinen Eltern/Geschwistern/anderen Familienmitgliedern aus?“
    • „Gibt es etwas, über das du traurig oder besorgt bist?“
    • „Manche Kinder können zu Hause Angst bekommen. Was glaubst du, macht ihnen Angst?“/„Gibt es Zeiten, in denen du zu Hause Angst hast?“
  • Bauen Sie Spannungen ab, indem Sie Ihr Anliegen verdeutlichen.
  • Sprechen Sie den zeitlichen Rahmen und das Ziel ab.
  • Reden Sie über das Maß der Vertraulichkeit. Falls Sie Aufzeichnungen machen, erwähnen Sie, wozu sie verwendet werden.

Beispiele:

„Du hast neulich eine Andeutung darüber gemacht, dass der Freund deiner Mutter manchmal grob zu ihr ist, wenn er von ihr genervt ist. Das beschäftigt mich noch, deshalb habe ich dich zu einem Gespräch eingeladen. Ich möchte wissen, ob ich dir helfen kann. Was meinst du?“

„Mir ist seit einigen Wochen aufgefallen, dass du sehr unglücklich aussiehst und im Unterricht oft unkonzentriert und müde wirkst. Neulich, als ich die Klassenarbeiten verteilt habe, sahst du dabei sehr ängstlich/beschämt aus. Ich weiß nicht, wie du das findest, mit mir darüber zu reden, aber vielleicht kann ich dich ja unterstützen. Was meinst du?“

2. Phase: Eingangsfrage

  • Überlegen Sie sich eine „erste Frage“, die für den/die Schüler/in einen Einstieg ins Thema markiert.
  • Im besten Fall ist es gelungen, in den vorangegangenen Fragen der Einführungsphase eine gute Gesprächsatmosphäre zu schaffen.

Beispiele:

„Ich frage mich, ob dir vielleicht etwas Sorgen macht, das dich nicht schlafen lässt. Erzähl doch mal: Wie ist das bei dir mit dem Schlafen?“

„War mein Eindruck, dass du in dem Moment, als ich die Klassenarbeit verteilt habe, ängstlich/beschämt warst, richtig? Erzähl doch mal!“

3. Phase: Gesprächsinhalt

  • Hören Sie in dieser Phase aktiv zu und nehmen Sie die Kinder und Jugendlichen ernst.
  • Helfen Sie dem Kind oder Jugendlichen, über seine Erfahrungen, Gefühle und Nöte sprechen zu können. Wenn das Kind oder der Jugendliche nicht sprechen möchte, bieten Sie ein Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt an.
  • Behandeln Sie Äußerungen der von Gewalt betroffenen Kinder wertfrei.
  • Stärken Sie das Selbstwertgefühl des Kindes oder Jugendlichen, indem Sie deutlich machen, dass Gewalt niemals in Ordnung ist und es keine Schuld trägt. Bestärken und bestätigen Sie, dass die Gefühle des Kindes oder Jugendlichen richtig sind. Unterstützen Sie das Kind oder den Jugendlichen dabei, die eigenen Grenzen und die der anderen wahrzunehmen und zu respektieren. Ein Geheimnis, das Angst macht und gefährlich ist, sich unheimlich oder bedrohlich anfühlt, von dem man Bauchschmerzen oder sogar Albträume bekommen kann, ist kein richtiges Geheimnis – man darf darüber sprechen, auch wenn man versprochen hat, es nicht zu tun.
    • „Gewalt ist niemals in Ordnung.“
    • „Du bist nicht schuld.“
    • „Du darfst dich wütend/traurig/verunsichert/etc. fühlen.“
    • „Du darfst darüber sprechen, auch wenn du versprochen hast, es nicht zu tun.“
    • „Wir werden gemeinsam etwas tun, um Hilfe zu bekommen.“
  • Glauben Sie dem Kind oder Jugendlichen. Hören Sie aufmerksam zu und bagatellisieren Sie nichts. Sagen Sie dem Kind oder Jugendlichen, dass es hilfreich ist, darüber zu sprechen.
    • „Ich glaube dir.“
    • „Ich bin froh, dass du zu mir gekommen bist.“
    • „Es tut mir leid, dass das passiert ist.“
  • Unterstützen Sie die Kinder dabei, eigene Lösungswege vorzuschlagen und respektieren Sie ihre Entscheidungen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.
  • Unterstützen Sie diese Kinder bei der Erstellung eines „Notplans“.

Beispiele:

„Am wichtigsten ist es für mich zu wissen, wie es dir damit geht. Es wäre schön, wenn du dazu etwas sagen würdest.“

„Du sagst, du seist schuld, wenn deine Eltern streiten oder dein Vater/deine Mutter dich ab und zu schlägt/dich anschreit, weil du ihn/sie provozierst. Wie meinst du das?“

„Wie können wir sicherstellen, dass du nicht in Gefahr gerätst, wenn es zwischen deinen Eltern zu Gewalt kommt?“

„An wen kannst du dich wenden, wenn es zu Gewalt zwischen deinen Eltern kommt? Gibt es eine Nachbarin? Wohnt eine Oma/ein Onkel in der Nähe? Hast du ein Telefon?“

4. Phase: Abrundung

  • Kommen Sie auf das Gesprächsziel zurück. Es muss klar sein, ob es eine Fortsetzung geben bzw. wie das weitere Vorgehen sein wird.
  • Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dem Kind oder Jugendlichen ab, sofern das möglich ist.
  • Sie sollten sich versichern, dass eine Kontaktaufnahme zur Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen mit Erziehungsberechtigten oder anderen Vertrauenspersonen im Einverständnis mit dem Kind oder Jugendlichen geschieht und seine Lage nicht verschlimmert. Fragen Sie nach den Beziehungen des Kindes oder Jugendlichen zu Vater, Mutter, Geschwistern, anderen Verwandten, Freunden und Bekannten. Nehmen Sie Kontakt mit der Familie oder Bezugspersonen des Kindes oder Jugendlichen behutsam auf.

Beispiele:

„Die halbe Stunde ist fast um und es wird Zeit, dass wir zum Ende kommen. Was möchtest du gerne noch erzählen? Was sollte ich noch wissen?“

„Ich habe gemerkt, dass es nicht immer leicht für dich war, aber …“

„Ich finde, dass wir ein gutes Gespräch hatten. Jetzt weiß ich, was in dir vorgeht. Vielleicht ist es gut, wenn ich dich in einer Woche noch einmal frage, wie es dir geht?“

„Ich danke dir, dass du mir so viel erzählt hast/dass du so ehrlich warst/dass du den Mut hattest, das alles zu erzählen, denn es war für dich bestimmt sehr schwer.“

„Ich werde wie besprochen deine Mutter zu einem Gespräch einladen. Wir bleiben auch im Gespräch.“

„Ich überlege noch, was ich mit den Informationen mache und berate mich mit Fr. Meyer. Ich informiere dich über jeden weiteren Schritt.“

Tipps für schwierige Situationen

Schweigen

  • Akzeptieren Sie, wenn der/die Schüler/in nicht reden kann oder zum Thema schweigen möchte.
  • Es ist gut, wenn Kinder/Jugendliche wissen, dass Gesprächspausen erlaubt sind.

Loyalitätskonflikte

  • Respektieren Sie die Loyalitäten der Kinder.
  • Benennen Sie gewalttätiges Verhalten und sprechen Sie sich klar dagegen aus.
  • Respektieren Sie gleichzeitig die Menschen, um die es geht.

Geheimhaltungswunsch

  • Lassen Sie sich nie auf eine Geheimhaltung ein.
  • Bedenken Sie: Gewalt ist ein Thema, das den Kinderschutz berührt!
  • Sprechen Sie mit dem/der Schüler/in die nächsten Schritte ab.
Mit den Erziehungsberechtigten sprechen

Vorbereitung

Hilfreiche Haltung im Gespräch

  • Zeigen Sie den Eltern Wertschätzung. Machen Sie keine Vorwürfe, äußern Sie keine Anklagen.
  • Überprüfen Sie stets kritisch Ihre eigenen Erfahrungen und persönlichen Haltungen zu häuslicher Gewalt.
  • Hinterfragen Sie Ihre eigene Einstellung zur betreffenden Familie.
    • „Bin ich den Eltern gegenüber innerlich aggressiv?“, „Was könnte dazu beitragen?“
    • „Interessiert mich, was sie selbst zu den Problemen zu sagen haben – oder nicht?“
    • „Habe ich ein Gespür für ihre Ängste und kann ich verstehen, warum sie lieber nicht darüber reden wollen?“
  • Im Zentrum des Gespräches steht die Sorge um den/die Schüler/in.
  • Setzen Sie im Gespräch bei den Ressourcen der Kinder (und ggf. der Eltern) an. Es sollte weniger darum gehen herauszufinden, was genau passiert ist, vielmehr sollten Sie im Gespräch darauf achten, dass es möglichst zukunftsorientiert ist.

Vorbereitungen auf das Elterngespräch

  • Laden Sie bei einem Verdacht auf häusliche Gewalt in der Familie nur den Elternteil ein, von dem Sie vermuten, dass er/sie das Opfer der Gewalt ist.
  • Sammeln und dokumentieren Sie, welche Beobachtungen Sie bzw. Ihre Kolleg/innen gemacht haben.
  • Tauschen Sie sich mit Kolleg/innen aus, die mit dem/der betroffenen Schüler/in zu tun haben.
  • Lassen Sie sich ggf. von einer Fachstelle beraten.
  • Haben Sie Informationsmaterial, Flyer, Hilfeadressen etc. parat.
  • Überlegen Sie sich, wie Sie ggf. mit Ihrer Befürchtung umgehen, dass sich die Situation für den/die Schüler/in durch ein Gespräch verschlimmern könnte.
  • Informieren Sie ggf. die Schulleitung, auch um „Rückendeckung“ für Ihr weiteres Vorgehen zu erhalten.
  • Bieten Sie den Eltern das Gespräch in einer Einladung als Austausch über die Entwicklung des Kindes an.
  • Überlegen Sie, was Sie tun werden, wenn das Gespräch nicht zustande kommt.
  • Versetzen Sie sich in die Perspektive der Eltern: Wie sehen die Eltern die Situation möglicherweise?
  • Entwickeln Sie eigene Vorschläge für die Problemlösung bzw. berücksichtigen Sie die Wünsche der Kinder. Informieren Sie sich in dem Zusammenhang auch über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

1. Phase: Gesprächseröffnung

  • Nennen Sie den Anlass und das Ziel des Gesprächs.
  • Sprechen Sie den zeitlichen Rahmen an.

Beispiel:

„Wir haben Sie heute eingeladen, um über Ihre Tochter zu sprechen. Wir alle möchten, dass es ihr gut geht und sie sich gut entwickeln kann. Deshalb möchten wir mit Ihnen gemeinsam überlegen, was jede/r dazu beitragen kann.“

2. Phase: Klärung des Sachverhalts

  • Überlegen Sie sich einen Anfangssatz, mit dem Sie das Elterngespräch beginnen wollen.
  • Sprechen Sie nicht gleich das Thema Verantwortung an; aus Sicht der Eltern ist dies das Thema Schuld!
  • Teilen Sie Ihre Sorge um das Kind oder den Jugendlichen, anstatt ein Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt zu stellen.
    • „Machen Sie sich auch manchmal Sorgen um …?“
    • „Sie/Er wirkt manchmal so bedrückt, und wir wissen nicht, warum.“

Beispiel:

„Ich beobachte seit ca. zweieinhalb Monaten, dass Ihre Tochter sich verändert hat: Sie meldet sich im Unterricht nicht mehr, wirkt zurückgezogen und hat in den letzten drei Klassenarbeiten eine Vier geschrieben. Haben Sie eine Idee, woran das liegen könnte?“

  • Sprechen Sie mögliche Befürchtungen der Eltern aktiv an und begegnen Sie diesen mit sachlichen Informationen, ohne das kindeswohlgefährdende Verhalten zu verharmlosen oder zu tabuisieren.
  • Benennen Sie mögliche Hürden.
    • „Ich kann verstehen, warum Ihnen dieses Gespräch schwerfällt.“
    • „Wir sehen, dass Ihr Kind verletzt ist. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir sichergehen können, dass das nicht wieder vorkommt.“
    • „Ich sehe, dass Sie verletzt sind, und ich mache mir Sorgen um Sie und Ihr Kind.“
  • Führen Sie das Gespräch mit „offenen Karten“ und informieren Sie die Eltern, dass bei einer Gefährdung ggf. das Jugendamt informiert werden muss.
  • Versuchen Sie, den Eltern die Angst davor zu nehmen, und stellen Sie die Hilfe in den Vordergrund, die die Familie erfahren kann.

Beispiele:

„Ich kann verstehen, dass Ihnen dieses Gespräch schwerfällt. Es geht um Ihr Kind und um familiäre Angelegenheiten, darüber spricht man nicht gern … Ich muss gestehen, mir fällt das auch schwer!“

„Wir führen ein schwieriges Gespräch … Sie wissen nicht, was ich tue, wenn Sie erzählen, dass es zuhause Probleme gibt … Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich weitere Schritte mit Ihnen abspreche.“

  • Wenn Sie eine Konfrontation mit dem Verdacht auf häusliche Gewalt vorhaben, sparen Sie den Begriff „Gewalt“ aus.

Beispiele:

„Manchmal liegt der Grund dafür, dass es den Kindern in der Schule nicht gut geht, im häuslichen Kontext. Ist das bei Ihnen möglich? Kann es sein, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn sich Sorgen macht? Zum Beispiel um Sie?“

„Es kann sein, dass ich jetzt ganz falsch liege. Doch ich frage mich, ob es möglich ist, dass Ihr Mann/Partner Druck auf Sie ausübt. Kann das sein?“

  • Verdeckende oder bagatellisierende Reaktionen sind zunächst verständlich.
  • Beim Elterngespräch lassen Sie bitte sämtliche Interpretationen und Bewertungen außen vor!
  • Gegenseitiges Nachfragen und Zuhören ist in dieser Phase besonders wichtig!

Beispiele:

„Wir gehen davon aus, dass das stimmt, was Ihr Sohn/Ihre Tochter uns erzählt. Es geht jetzt aber nicht darum zu klären, was genau vorgefallen ist, sondern darum, was geschehen soll, damit es Ihrem Kind besser geht. Was kann dazu passieren?“

„Bei dem, was wir beobachten, sind wir verpflichtet zu reagieren. Es muss gewährleistet sein, dass sich Ihre Tochter/Ihr Sohn gesund entwickeln kann. Wie kann das gelingen?“

„Dieses Gespräch soll dazu beitragen, dass es allen in der Familie besser geht. Manchmal gibt es Situationen, in denen man nicht angemessen reagiert. Wir wollen jetzt überlegen, wie das verändert werden kann.“

„Das Gespräch soll dazu dienen, dass es Ihrer Tochter/Ihrem Sohn wieder besser geht. Wir wollen jetzt überlegen, was wir alle dafür tun können.“

3. Phase: Lösungssuche

  • Sammeln Sie gemeinsam mit den Eltern/dem Elternteil Ideen für das weitere Vorgehen.
  • Schlagen Sie Ihre Ideen vor.

4. Phase: Vereinbarung

  • Wenn Sie den Eindruck haben, dass persönliche Grenzen erreicht werden, so dass die Weiterführung des Gesprächs nicht möglich ist, ist es sinnvoll, das Gespräch auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.
    • Diese Unterbrechung gibt Gelegenheit, „erstmal über das Gesagte nachdenken“ zu können.
    • Jedes Gespräch sollte mit der Verabredung beendet werden, weiter im Austausch zu bleiben.
    • Im Falle des Verdachts auf Gewalt in der Familie muss deutlich werden, dass Ihnen erstens daran liegt, Hilfestellung und Unterstützung insbesondere für das Kind/den Jugendlichen anzubieten, sowie zweitens den beteiligten Erwachsenen in offenbar schwieriger Situation zu zeigen, dass es Auswege und Hilfen gibt.
  • Sprechen Sie konkrete Verabredungen ab und halten Sie diese schriftlich fest.
  • Vereinbaren Sie ggf. einen Folgetermin zur Überprüfung der Einhaltung.
  • Vereinbaren Sie einen Maßnahmenplan, der realistisch an die Möglichkeiten der Eltern anknüpft.

Wann führe ich kein Elterngespräch, sondern informiere direkt das Jugendamt?

  • Verdacht auf innerfamiliären sexuellen Missbrauch
  • Akute Gefährdung/Krisensituation
Fachliche Absicherung

Für Unterstützung bei einem Verdacht von häuslicher Gewalt können Beratungsstellen, Jugendämter und andere Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen kontaktiert werden. Wenn die Lage für das Kind oder den Jugendlichen bedrohlich ist und Sie sicher sind, etwas zu seinem Schutz unternehmen zu müssen, schalten Sie nach Absprache mit der Schulleitung das Jugendamt ein. Bewährt haben sich beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung örtliche und regionale Hilfesysteme. Hier findet eine „institutionalisierte Zusammenarbeit“ durch Arbeitskreise statt, in denen sich regelmäßig Fachkräfte der Jugendhilfeträger, Schulen, Polizei, Justiz, der Gesundheits- und Vorsorgeämter, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Ärzteschaft treffen, um ihr Handeln aufeinander abzustimmen.

Kenntnisse erweitern

Informieren Sie sich durch Fortbildungen zu diesem Thema, um eigene Unsicherheiten und Ängste abzubauen.

Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich häuslicher Gewalt im sozialen Sektor finden Sie hier.


An wen kann ich mich wenden?

Die Hilfen, die ein von häuslicher Gewalt mitbetroffenes Kind oder Jugendlicher und dessen Familie benötigen, sind meist sehr komplex und zeitintensiv. Sie können nicht von einer Person oder Einrichtung allein erbracht werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen ist erforderlich.

Sie haben dazu folgende Möglichkeiten, wobei bei allen nachfolgend genannten Angeboten eine anonyme Beratung möglich ist:

  • Bleiben Sie im Austausch mit Kollegen und Kolleginnen und Vorgesetzten, insbesondere in Phasen, in denen Sie verunsichert sind. Führen Sie Fallkonferenzen mit Ihren Kollegen und Kolleginnen durch (evtl. unter Einbeziehung der/des Ansprechpartnerin/-partners des Jugendamtes).
  • Nehmen Sie eine telefonische oder persönliche Beratung durch die Polizei in Anspruch. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Polizei zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet ist. Erlangt die Polizei Kenntnis einer Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung oder Vernachlässigung, müssen strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
  • Kontaktieren Sie das Jugendamt, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes in der Familie gibt und die Betroffenen Hilfen aus eigenem Antrieb nicht in Anspruch nehmen können oder wollen. Auch hier können Sie zunächst eine telefonische oder persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Jugendämter sind nicht dazu verpflichtet, entsprechende Delikte anzuzeigen bzw. die Polizei zu informieren. Vorrang hat der Schutz des Kindeswohls, was bei Jugendlichen häufig in Absprache mit sozialen Diensten und Beratungsstellen so wahrgenommen wird, dass individuelle Hilfe- und Schutzkonzepte entwickelt werden, die von den Jugendlichen mitgetragen werden können.
  • Die Information von Behörden oder Beratungseinrichtungen freier Träger sollte grundsätzlich mit dem Einverständnis des Kindes und der Erziehungsberechtigten erfolgen. Behördliche Stellen können aber auch ohne dieses Einverständnis einbezogen werden, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen hochgradig gefährdet ist. Die Anonymisierung des Falls stellt eine Möglichkeit dar, sich ohne eine Verletzung der Schweigepflicht kompetenten Rat einzuholen. Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe – wie Kinder- und Jugendnotdienste, Kinderschutzzentren, Erziehungsberatungsstellen und eine Partner-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung – bieten Rat und Hilfe an.
  • Schulpsychologische Beratungsstellen können auch zur Konfliktbearbeitung einbezogen werden. Sie beraten Ratsuchende und können Kontakte zu spezialisierten anderen Beratungsstellen herstellen.
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Gesundheitsämter, niedergelassene Kinder- und Hausärzte, Kinderkliniken und kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen haben die wichtige Aufgabe, Ursachen von Gesundheitsgefährdungen nachzugehen und schädigende Faktoren zu beseitigen. Gelegenheit hierzu bietet sich insbesondere im Rahmen der Schulgesundheitspflege, vor allem bei Einschulungsuntersuchungen.
  • Beziehen Sie bei jedem Hilfeangebot den jeweiligen kulturellen Hintergrund und die Frage des Aufenthaltsstatus ein.

Welche rechtlichen Pflichten ergeben sich für Lehrkräfte?
Muss ich bei einem Verdacht das Jugendamt informieren?

Lehrpersonen sind verpflichtet, Eltern über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu informieren, solange dadurch der Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird. Zur Abschätzung der Gefährdungssituation kann es deshalb erforderlich sein, fachliche Expertise von außen zu Rate zu ziehen, bevor weitere Schritte in Erwägung gezogen werden. Bei einem begründeten Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung ist in Abstimmung mit der Schulleitung über eine Strafanzeige zu entscheiden. Im Einzelfall kann es jedoch sinnvoller sein, zuständige Stellen wie das Jugendamt einzuschalten und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um dem Schüler oder der Schülerin zu helfen.

Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Schüler oder eine Schülerin zuhause misshandelt oder vernachlässigt wird?

Es gibt keine einheitliche Anleitung, wie die Hilfe für den Schüler oder die Schülerin in Form der Einbeziehung anderer Stellen beziehungsweise die Meldung an das Jugendamt konkret ausgestaltet sein muss. Manche Bundesländer haben die Verpflichtung zur Hilfe gesetzlich klargestellt. Einige Schulen haben die Verpflichtung, bei Anzeichen auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung einzuschreiten, in ihre Satzung oder in das Schulprogramm aufgenommen.

Die Frage, ob die Eltern über einen Verdacht zu informieren sind, hängt stark vom Einzelfall und den entsprechenden Landesregelungen ab. Grundsätzlich haben die Eltern ein Recht auf Information, da ihnen im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung auch die Aufgabe obliegt, Kinder zu ihrem Wohl vor Gefahren zu schützen. Ist davon auszugehen, dass die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte möglicherweise Täter oder Mittäter sind, sollten die Eltern zunächst nicht angesprochen werden. In diesem Einzelfall werden die Eltern auch nicht darüber informiert, dass zum Beispiel die Schule dem Jugendamt den Verdacht weitergegeben hat.

Muss ich überhaupt tätig werden?

Ja. Die Pflicht zum Handeln folgt unmittelbar aus den der Schule und damit den Lehrkräften obliegenden Fürsorgepflichten. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich Lehrkräfte und Schulleitung unter Umständen nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen können, wenn sie trotz deutlicher Anzeichen für Misshandlungen und Vernachlässigung an einem Schüler oder einer Schülerin gar nichts unternehmen.

Darf ich eigenmächtig handeln?

Nein. Lehrkräfte müssen den Dienstweg einhalten und insbesondere jede Aktion nach außen mit der Schulleitung abstimmen. Der Dienstweg muss allerdings nicht schon dann eingehalten werden, wenn etwa Elterngespräche geführt werden oder informeller Rat von anderen Institutionen (zum Beispiel dem Jugendamt) eingeholt wird.

Habe ich eine Anzeigepflicht bei der Polizei?

Nein. Beim Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung besteht keine gesetzlich bestimmte Anzeigepflicht bei der Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle.

Angenommen, der Verdacht stellt sich als falsch heraus. Muss ich dann nicht selbst eine Anzeige der fälschlicherweise verdächtigten Eltern befürchten?

Nur wenn die Lehrkraft bzw. die Schule objektive Tatsachen außer Acht lässt, kann es passieren, dass die zu Unrecht erstattete Anzeige wegen möglicher Kindesmisshandlung nachteilige Folgen für den Anzeigenerstatter hat.

Muss ich kooperieren, wenn ich vom Jugendamt oder der Polizei bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung um Hilfe gebeten werde?

Ja. In einem solchen Ermittlungsverfahren hätten Sie die Stellung eines Zeugen. Weitere Verpflichtungen ergeben sich gegebenenfalls aus den jeweiligen landesbeamtenrechtlichen Vorschriften.

Muss die Schule die Eltern des betroffenen Kindes oder Jugendlichen benachrichtigen, wenn sie sich entschlossen hat, die Polizei oder das Jugendamt über ihren Verdacht zu informieren?

Grundsätzlich sind zunächst die Eltern auf die Anhaltspunkte hinzuweisen und gegebenenfalls aufzufordern, Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Würde durch die Beteiligung der Eltern der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen infrage gestellt, ist die Schule befugt, das Jugendamt unmittelbar zu informieren. Ihm obliegt dann die Aufgabe, den Schutzauftrag wahrzunehmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Die Aufgabe, Zeugen oder mögliche Tatverdächtige anzuhören, obliegt der Polizei und der Justiz. Hier könnte eine Benachrichtigung der Eltern die Ermittlungen dann gefährden, wenn sie in den Kreis eventueller Tatverdächtiger einbezogen werden müssten.


Fallstudie: Häusliche Gewalt schadet auch Kindern

Gabby heiratete nach einer langen Beziehung ihren Ehemann Nick und zog kurz darauf auf den Bauernhof ihres Mannes um. Das Paar war auf dem Bauernhof glücklich und bekam bald sein erstes Kind. Während der Schwangerschaft begann sich Nicks Verhalten zu ändern, und als die Tochter der beiden geboren wurde, „fühlte“ sich die Beziehung nicht mehr an wie zuvor. Nick wirkte zurückgezogen und verbrachte viel Zeit allein. Er begann, Gabby an Nicks Vater zu erinnern, der Nick gegenüber immer sehr streng gewesen war.

Nicks Verhalten wurde bedrohlich und kontrollierend, insbesondere in Bezug auf Geld und soziale Kontakte. Er wurde bei Auseinandersetzungen zunehmend aggressiv, schrie oft und warf Gegenstände durch den Raum. Gabby dachte, da er sie nicht körperlich verletze, stelle sein Verhalten keinen Missbrauch dar. Nick zeigte kein großes Interesse an der Tochter Jane – außer in der Öffentlichkeit, wo er ein vernarrter und liebevoller Vater zu sein schien.

Jane war im Allgemeinen ein wohlerzogenes Kind, aber Gabby stellte fest, dass sie sie nicht bei jemand anderem lassen konnte. Jane weinte und verzweifelte sichtlich, wenn Gabby sie jemand anderem übergab. Das war für Gabby belastend und bedeutete auch, dass ihre sozialen Aktivitäten weiter eingeschränkt wurden.

Jane brauchte lange Zeit, um zu krabbeln, zu gehen und zu sprechen. Ihr Schlafmuster war unregelmäßig, und Gabby schlief nachts oft nicht durch, selbst als Jane über 12 Monate alt war. Als Jane zu sprechen begann, entwickelte sie ein Stottern, das ihre Sprachentwicklung weiter behinderte. Gabby machte sich große Sorgen um Jane. Ihr Hausarzt sagte ihr, dass das vorkommen könne und normal sei und dass sie, wenn die Sprachprobleme fortbestünden, Jane jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Spezialisten schicken könne.

Nach einigen Jahren wurde Nicks Verhalten für Gabby inakzeptabel. Während der Auseinandersetzungen nahm er nun oft das Gewehr, das er für die Jagd gekauft hatte, in die Hand. Gabby empfand dies als sehr bedrohlich. Bei einer Reihe von Gelegenheiten wurde Gabby von Gegenständen, die Nick warf, getroffen, und sie hatte zunehmend Angst um ihre Tochter. Gabby beschloss, das Haus zu verlassen, und wandte sich an die örtliche Frauenberatungsstelle, die ihr half, ein Annäherungsverbot gegen Nick zu erwirken.

Nachdem Jane keinen Kontakt mehr zu Nick hatte, änderte sich ihr Verhalten. Janes Entwicklung schien sich zu beschleunigen, und Gabby konnte zuerst nicht verstehen warum. Im Rahmen ihrer Beratung bei einer örtlichen Beratungsstelle erörterte sie dieses Thema, und ihre Beraterin erklärte ihr, dass die Entwicklungsverzögerung, das Stottern, die Irritation und die Trennungsangst bei Jane daher gerührt hätten, dass sie in einer missbräuchlichen Situation gelebt habe.

Aufgaben zur weiteren Reflektion

(1) Welche Formen von häuslicher Gewalt liegen vor?
(2) Welche Indikatoren für häusliche Gewalt sind im Fallbeispiel zu erkennen?
(3) Wie schätzen Sie das Risiko für Gabby und ihre Tochter ein?

Zum breiten Spektrum von Fachleuten, Diensten und Fachstellen, die möglicherweise an der Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt beteiligt sind, gehören – ohne darauf beschränkt zu sein – Dienste der primären und sekundären Gesundheitsfürsorge, der psychischen Gesundheitsfürsorge, der Dienste für sexuelle Gewalt, der Sozialfürsorge, der Strafverfolgungsbehörden, der Polizei, der Bewährungshilfe, der Jugendgerichtsbarkeit, des Substanzmissbrauchs, spezialisierter Agenturen für häusliche Gewalt, Kinderdienste, Wohnungsdienste und Bildung. Die untere Flowchart illustriert die Zusammenarbeit all dieser Dienste im Kontext häuslicher Gewalt.



Adaptiert nach einer Fallstudie aus RACGP (2014): Abuse and Violence: Working with our patients in general practice


Quellen

Böhm, Christian (2013/2014): Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Bereich Kinder- und Jugendschutz. In: IzKK-Nachrichten (1), S. 20–25.

Buchholz, Thomas (2011): Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung als Aufgabe von Schule und Jugendhilfe. In: Jörg Fischer, Thomas Buchholz und Roland Merten (Hg.): Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag, S. 93–116.

Buschhorn, Claudia; Rüsch, Detlef (2018): Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz. In: Herbert Bassarak (Hg.): Lexikon der Schulsozialarbeit. Baden-Baden: Nomos, S. 277–278.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Was ist zu tun? Ein Wegweiser für Berliner Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer

Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen


Ein Interview mit einer Fachberaterin des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Münster

Wie kommen Sie mit Betroffenen häuslicher Gewalt in Kontakt?

Hilfsbedürftige Frauen werden über das Internet, Freunde und Freundinnen und Bekannte, die Polizei, Beratungsstellen oder Ärzte und Ärztinnen auf die Angebote unseres Sozialdienstes aufmerksam.

Sind Sie darauf geschult, bestimmte Indikatoren zu erkennen, um häusliche Gewalt zu identifizieren?

Die Frauen, die sich bei uns melden, sind von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht: Das Identifizieren von Indikatoren spielt deshalb eine untergeordnete Rolle in unserem Sozialdienst. Die Frauen erzählen meistens von selbst von ihren Erfahrungen und schildern das Durchlebte. Aus diesem Grund legen wir einen hohen Wert auf Gesprächstechniken. Alle Mitarbeitenden der Fachberatungsstelle sind geschult und haben zudem eine Ausbildung als Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin oder als Erzieher bzw. Erzieherin. Häusliche Gewalt zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten und hat wenig mit der Herkunft, Kultur, Religion oder finanziellen Situation von Opfern und Tätern bzw. Täterinnen zu tun. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Männer häufiger die Täter sind. Auch ziehen Menschen mit instabilen Persönlichkeiten Gewalt oft stärker an. Außerdem sollte der familiäre Zusammenhang beachtet werden: wer einmal häusliche Gewalt erlebt hat, ist eher gefährdet, auch selbst zum Täter bzw. zur Täterin zu werden.

Was sind Ihre Ziele?

Unser Ziel ist es, strukturelle Gewalt in der Gesellschaft und Kirche aufzudecken. Dies gelingt uns, indem wir durch unsere Mitarbeit in Arbeitskreisen, Aktionen zum internationalen Tag der Gewalt gegen Frauen, dem 20-jährigen Jubiläum zum Gewaltschutzgesetz im nächsten Jahr oder auch zu themenspezifischen Aktionswochen oder Ständen in der Stadt auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam machen. Häufig verteilen wir Plakate und Flyer im Rahmen verschiedener Kampagnen in der Stadt. Wichtig ist jedoch, dass der Ort, an dem das Plakat aufgehängt wird, mit viel Bedacht gewählt wird. Supermärkte oder Frauenärzte bzw. Frauenärztinnen bieten sich besonders an, da diese häufig die einzigen Orte sind, die bedrohte Opfer noch allein besuchen dürfen. Die Flyer und Plakate sollten außerdem in verschiedenen Sprachen vorliegen und die Sprache sollte einfach gehalten sein. Das Beratungsangebot sollte insgesamt möglichst niederschwellig gehalten werden, aber ein breites Angebot für die Frauen enthalten.

Quelle: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Münster