Modul 1: Formen und Dynamiken häuslicher Gewalt

5. Von häuslicher Gewalt betroffene Personen

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Definition

Der Begriff von häuslicher Gewalt betroffene Personen/Überlebende bezieht sich auf Menschen, die häusliche Gewalt erlebt haben (Überlebende) oder erleben (Betroffene:r), und spiegelt die Terminologie der strafrechtlichen Verfolgung wider.

Beschreibung: Dieses Video erklärt, wer die von häuslicher Gewalt betroffenen Personengruppen sind.

Von häuslicher Gewalt betroffene Personen kommen aus allen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und religiösen Schichten, mit unterschiedlichem Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es KEIN „typisches Opfer“ gibt.

Häusliche Gewalt wird oft als etwas angesehen, „das anderen passiert“. Menschen, die nicht betroffen sind, verstehen oft nicht, warum betroffene Personen den Täter bzw. die Täterin oder die Situation nicht verlässt und warum er bzw. sie es niemandem erzählt.

Dynamiken häuslicher Gewalt in Beziehungen

Zum Nachdenken

Bitte denken Sie über die Fragen auf den folgenden Folien nach und versuchen Sie sich eine Antwort zu überlegen. Die Antworten finden Sie auf der nächsten Folie nach der Frage.

Kreislauf der Gewalt

Kreislauf der Gewalt

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht jede missbräuchliche Beziehung diesem zyklischen Muster folgt. Dieses Modell des Kreislaufs der Gewalt dient jedoch als nützlicher Rahmen, um die Erfahrungen sowohl der von häuslicher Gewalt betroffenen Person als auch des Täters/der Täterin und die Komplexität häuslicher Gewalt zu verstehen.

Dieser Kreislauf der häuslichen Gewalt ist oft vorhersehbar und kann aus drei Phasen bestehen, auch wenn häusliche Gewalt nicht immer ein linearer Prozess ist:

Spannungsaufbau

Während der Anspannungsphase nimmt der Ärger und die Streitsucht seitens des Täters oder der Täterin zu. Der oder die davon Betroffene versucht die Situation zu entspannen indem es versucht z.B. dem Täter/der Täterin alles recht zu machen, seinen/ihren Forderungen nachzugeben und/oder Konfrontationen zu vermeiden. Mit der Zeit verschärft sich die Situation bis ein kritischer Punkt erreicht wird, der zur unvermeidbaren „Eskalation“ führt.

Gewaltausbruch

Die Eskalation wird häufig durch ein äußeres Ereignis oder die emotionale Verfassung des Täters/der Täterin ausgelöst und entsteht nicht durch ein „falsches“ Verhalten des- oder derjenigen gegen die sich die Gewalt richtet.
Infolgedessen bleibt der Beginn der Gewaltepisode unvorhersehbar und liegt außerhalb der Kontrolle der Betroffenen.

In der Phase nach dem Gewaltausbruch sind viele Betroffene bereit, einen Schritt zu gehen, um die Gewalt zu beenden. Wenn Sie Personen mit frischen Verletzungen infolge häuslicher Gewalt behandeln, ist der Moment für eine Intervention günstig.

Reue und Zuwendung („Flitterwochen-Phase“)

Der Täter/die Täterin zeigt Reue (manchmal auch Schamgefühl) und versucht die Schwere des Missbrauchs herunterzuspielen, wobei er/sie die Schuld oft auf die von der Gewalt betroffene Person abwälzt.
Der Täter/die Täterin zeigt möglicherweise ein liebevolles und freundliches Verhalten, verbunden mit Entschuldigungen, Geschenken und großer Hilfsbereitschaft.

In dieser Phase ergreifen die meisten Betroffenen keine Maßnahmen, um die Gewalt zu beenden oder die Beziehung zu verlassen. Sie hoffen, dass die Gewalt aufgehört hat und stellen möglicherweise keine Zeugenaussagen mehr zur Verfügung, selbst wenn zuvor eine Anzeige erstattet wurde.

Mehr Informationen zu der Täter-Betroffenenumkehr sind in Modul 8 zu finden.

Spektrum von den von häuslicher Gewalt betroffenen Personengruppen

Viele Betroffene von häuslicher Gewalt kann man nicht nur einer „Gruppe“ zuordnen. Die zuvor genannte Intersektionalität, spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Überschneidung und das Zusammenwirken verschiedener Attribute erhöhen die Vulnerabilität und vergrößern die Hürde, einen Ausweg zu finden.

Zu diesen Gruppen können unter anderem gehören:

Männer als Betroffene von häuslicher Gewalt

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Es ist wichtig anzuerkennen, dass auch Männer Betroffene von häuslicher Gewalt werden können. Auch wenn die Mehrheit der Betroffenen weiblich ist, darf man nicht übersehen, dass Männer ebenfalls in ihren Beziehungen misshandelt werden können.

Leider werden Männer, die Gewalt erleiden oft nicht gemeldet und sind insbesondere in den Medien unsichtbar. Stereotype und Vorurteile in Bezug auf die Geschlechterrollen können dazu beitragen, dass von Gewalt betroffene Männer in Statistiken unterrepräsentiert sind und sich nicht trauen, Hilfe zu suchen oder über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Fallstudie: Männer als Betroffene von häuslicher Gewalt

16:34 Streit auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums

Ein Aufschrei von Frau E. ist hörbar, als ihr Kopf gegen das Autodach oberhalb des Fahrereinstiegs stößt. Passanten nehmen danach einen lauten Streit und Gerangel zwischen dem Ehepaar E. wahr. Als das Ehepaar E. in den Wagen steigt, um loszufahren, blockiert eine Autofahrerin sie mit ihrem Fahrzeug. Herr E. flieht daraufhin.

16:37 Notruf in der Einsatzleitzentrale

Jemand der Umstehenden ruft die Polizei.

16:50 Eintreffen eines Funkwagens am Tatort

Die Anhörung von Frau E. und den umstehenden Zeug*innen kann den Tathergang nicht gänzlich klären. Zeug*innen äußern, Gewalt gegen Frau E. wahrgenommen zu haben. Frau E. hingegen erklärt, sie und ihr Mann hätten lediglich gestritten, woraufhin sie hektisch ins Auto gestiegen und sich dabei den Kopf verletzt habe. Sie hätten danach weiter gestritten und nach Hause fahren wollen, seien jedoch daran gehindert worden. Herr E. habe wohl aufgrund der heftigen verbalen Angriffe der Umstehenden aus Panik die Flucht ergriffen.

Die Polizisten nehmen die Aussagen und Personalien der Zeug:innen sowie von Frau E. auf. Hierbei werden Frau E. auch Fragen gestellt, die der Gefährdungseinschätzung dienen. Frau E. lehnt eine ärztliche Untersuchung ab und wird auf die Möglichkeit hingewiesen, ihre Verletzung auch in den folgenden Tagen noch rechtssicher, kostenfrei und ggf. anonym in einer Gewaltschutzambulanz dokumentieren zu lassen. Nachdem Frau E. über ihre Rechte informiert wurde, spricht einer der beiden Polizisten sensibel das Thema häusliche Gewalt an und weist sie auf die Möglichkeiten spezialisierter Beratung und den proaktiven Ansatz hin. Frau E. hört sich diese Hinweise sowie die Erläuterung polizeilicher Schutzmöglichkeiten (gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, Gefährderansprache, Wegweisung, Unterbringung in einem Frauenhaus) an, bleibt jedoch dabei, zuhause sei alles in Ordnung. Sie lehnt jede Unterstützung sowie den ihr angebotenen Informationsflyer ab. Da die Gesamtumstände auf einen Fall der häuslichen Gewalt hindeuten, informieren die Polizisten Frau E. darüber, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihren Ehemann wegen Körperverletzung einleiten könne, und händigen ihr ein Merkblatt mit der Vorgangsnummer der Polizei aus, das ihr die Rechte erklärt.

Frau E. tritt schließlich den Heimweg allein und aufgrund ihrer Kopfverletzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an.

19:14 Notruf in der Einsatzleitzentrale

In der Einsatzleitzentrale geht durch Nachbarn ein Notruf wegen ruhestörenden Lärms in der Wohnung des Ehepaars E. ein.

19:35 Polizeieinsatz in der Wohnung des Ehepaares E.

Zwei Funkwagen fahren die Adresse des Ehepaares E. an, da der Einsatz am Nachmittag und die Adresse des Ehepaares E. bereits im polizeilichen System hinterlegt sind. Es besteht die Annahme, es könne ein weiterer Vorfall häuslicher Gewalt vorliegen. Die Funkwagenbesatzung stellt vor Ort fest, dass das Ehepaar E. sowie die anwesende Mutter von Frau E. alkoholisiert sind. Getrennt vernommen, bagatellisieren alle drei Beteiligten den Vorfall und erklären, sie seien darüber in Aufregung geraten, dass Herr E. am Nachmittag geflüchtet war und seine Frau mit Polizei und Kopfverletzung allein zurückgelassen habe. Da weder beim Ehepaar E. noch der Mutter von Frau E. Verletzungen sichtbar sind und keine konkreten Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden die Anwesenden zur Ruhe ermahnt und darauf hingewiesen, dass bei einem erneuten Polizeieinsatz eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen ruhestörenden Lärms eingeleitet werde.

21:44 Notruf in der Einsatzleitzentrale

Erneut geht ein Notruf der Nachbarn wegen Ruhestörung ein. Die Nachbarn äußern: „Nebenan geht es wirklich hoch her. Die haben sich wohl mal wieder in der Wolle.“

22:10 Polizeieinsatz in der Wohnung des Ehepaares E.

Aufgrund des Verdachtsfalls, dass es sich um einen Einsatz häuslicher Gewalt handelt, rücken erneut zwei Funkwagen an. Darunter sind auch Einsatzdienstkräfte des vorherigen Einsatzes in der Wohnung der Familie E. Diese stellen fest, dass der Grad der Alkoholisierung des Ehepaars E. sowie der Mutter von Frau E. im Vergleich zum vorherigen Einsatz deutlich fortgeschrittener wirkt. Weiterhin weisen alle Anwesenden Blutspuren, Verletzungen an Händen, Armen und im Gesicht auf. Herrn E.s Verletzungen sind besonders gravierend.

Abermals werden alle drei Personen getrennt voneinander angehört, wobei Frau E. und ihre Mutter übereinstimmend erklären, dass Herr E. angefangen habe, ihnen gegenüber gewalttätig zu werden, und dass sie sich hätten wehren müssen.

Herr E. bricht gegenüber einem Beamten weinend zusammen und äußert, dass er die seit Jahren andauernde Gewalt durch seine Ehefrau und Schwiegermutter nicht mehr aushalte und er sich an diesem Abend nicht mehr anders zu helfen gewusst habe, als ebenfalls gewalttätig zu werden. Trotz seiner starken Alkoholisierung wirkt Herr E. glaubwürdig und macht schlüssige Angaben zum Tatgeschehen sowie der bisherigen Gewaltbeziehung. Herr E. wird über seine Rechte und die polizeilichen Schutzmöglichkeiten informiert. Er willigt einer Fotodokumentation durch den Beamten zu.

Frau E. und ihre Mutter werden mit den Angaben von Herrn E. konfrontiert, woraufhin sie verbal äußerst aggressiv reagieren und beide auf Herrn E. losgehen wollen, um ihm zu „zeigen, was es heißt, solche Lügen über [sie] zu verbreiten“. Weitere gewalttätige Übergriffe auf Herrn E. können durch die eingesetzte Polizeikräfte verhindert werden.

Herr E. möchte die Wohnung verlassen und kann mangels einer speziellen Unterkunft für gewaltbetroffene Männer lediglich in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht werden. Er möchte gleich am nächsten Tag eine Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Männer kontaktieren und seine Verletzungen in einer Gewaltschutzambulanz dokumentieren lassen. Einer sofortigen ärztlichen Versorgung der Verletzungen stimmt er im Gegensatz zu Frau E. und ihrer Mutter zu. Zur Versorgung seiner Verletzungen wird Herr E. durch einen Rettungswagen der Feuerwehr in das nächstgelegene Krankenhaus gefahren. Von dort aus begibt er sich eigenständig in die Notunterkunft. Auf eine Gefährderansprache bei Frau E. und ihrer Mutter wird aufgrund ihres Grades der Alkoholisierung verzichtet. Diese wird am nachfolgenden Tag durch die zuständige Polizeidienststelle durchgeführt. Abermals beteuern beide Frauen, dass sie sich lediglich gegen die Angriffe von Herrn E. „wehren mussten“. Im Ergebnis schätzt die Polizei die Gefährdung von Herrn E., erneut von gewalttätigen Übergriffen durch seine Ehefrau und deren Mutter ausgesetzt zu sein, als sehr wahrscheinlich ein.

In den folgenden Tagen und Wochen:

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen werden die Zeug:innen der ersten Auseinandersetzung auf dem Parkplatz und ein Nachbar der Familie E. von der Polizei vernommen. Herr E. macht eine umfangreiche Aussage bei der Polizei, in der er nochmals die Entwicklung und sukzessive Zunahme der Gewalt gegen ihn sowie seine Angst vor „Entdeckung“ der Gewaltbeziehung schildert. In die Ermittlungen fließt auch die rechtsmedizinische Anamnese der Gewaltschutzambulanz ein, welche den durch Herrn E. geschilderten Tatablauf untermauert. Frau E. und ihre Mutter machen lediglich Aussagen zu der Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Herrn E. Hierbei bleiben sie bei ihren ursprünglichen Aussagen, dass Herr E. die Ursache für die Gewalteskalation gesetzt habe, verstricken sich jedoch in Widersprüche, welche dokumentiert werden. Bezüglich der Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen Herrn E. machen beide von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Herr E. lässt sich von einer spezialisierten Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Männer beraten und erwirkt eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Ihm wird die alleinige Nutzung der ehelichen Wohnung zugesprochen.

Die polizeilichen Ermittlungen werden nach vier Wochen mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass Herr E. offenbar jahrelanger Gewalt durch seine Ehefrau und deren Mutter ausgesetzt war. Beide Vorgänge werden zur weiteren Entscheidung der Spezialabteilung für Fälle häuslicher Gewalt der Amtsanwaltschaft übersandt.

Aufgabe zur Reflexion

(1) Überprüfen Sie Ihre eigenen Einstellungen und Überzeugungen gegenüber männlichen Betroffenen häuslicher Gewalt. Denken Sie über mögliche Vorurteile nach und überlegen Sie, wie Sie den Betroffenen mehr Unterstützung und Einfühlungsvermögen entgegenbringen können.
(2) Analysieren Sie kulturelle Normen und Überzeugungen in Bezug auf Männlichkeit und wie diese Normen und Überzeugungen männliche Betroffene davon abhalten könnten, häusliche Gewalt anzuzeigen oder Hilfe zu suchen. Überlegen Sie, wie Geschlechterstereotypen die Unterstützung für Betroffene erschweren, in Frage stellen und neu definieren können.
(3) Diskutieren Sie, inwiefern andere Identitäten wie ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung und sozioökonomischer Status bei männlichen Betroffenen von häuslicher Gewalt eine Rolle spielen könnten.


Daten und Fakten:

Menschen mit Behinderungen, geistigen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen

„Frauen mit Behinderungen sind zwei- bis fünfmal häufiger von Gewalt betroffen als
nichtbehinderte Frauen, einschließlich sexualisierter und reproduktiver Gewalt
wie z. B. Zwangssterilisation.“

Bei Personen mit einer Behinderung oder einer lang andauernden Krankheit ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in irgendeiner Form von häuslicher Gewalt betroffen sind, mehr als doppelt so hoch wie bei Personen ohne Behinderung oder lang andauernde Krankheit.

Intimpartner oder Familienmitglieder fungieren oft als Betreuer:in. Diese Machtposition kann ausgenutzt werden und kann zu Nötigung und sozialer Isolation führen. (1)

Ist hier kein Video zu sehen, bitte einen anderen Browser verwenden oder hier klicken: www.youtube.com/watch?v=qFmLo-9sKYE
Source: SafeLives: Spotlight Report – Disabled Survivors Too: Disabled people and domestic abuse, 2017 (Grafik wurde übersetzt und modifiziert).
LGBTQIA+ Community

In der LGBTQIA+ (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual und Asexual) Community kann intime Partnergewalt spezielle Formen annehmen. So kann ein/e Partner:in beispielsweise das „Outing“ oder die Drohung, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität des anderen Partners offenzulegen, als Mittel von Gewalt einsetzen. Dies fügt nicht nur Schaden zu, sondern schafft auch eine Barriere, die den misshandelten Partner daran hindert, Hilfe zu suchen.

Spezifische Missbrauchstaktiken für LGBTQIA+-Personen und -Beziehungen können sein:

  • Druck ausüben, sich zu outen, oder mit der Drohung, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität gegenüber Familie, Ärzten, Freunden, Arbeitgebern usw. offenlegen.
  • Betroffene Personen in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität oder ihren Geschlechtsausdruck kontrollieren oder in Frage stellen. Beispielsweise indem verhindert wird, dass sie Kleidung tragen, die ihrer Identität entspricht.
  • Die Verwendung der richtigen Pronomen oder des gewählten Namens verweigern.
  • Verweigerung der Bereitstellung von notwendigen Hormonbehandlungen wie zum Beispiel Testosteron-Injektionen.

Darüber hinaus haben LGBTQIA+-Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind möglicherweise schon früher körperliche oder psychische Traumata erlebt, etwa durch Mobbing oder Hassverbrechen. Insbesondere für Transgender Personen besteht ein höheres Risiko, dass sie im Rahmen ihrer missbräuchlichen Beziehung bestimmten Formen von Gewalt in der Partnerschaft wie Drohungen, Einschüchterungen und Belästigungen öfters ausgesetzt sind.

Aufgaben zur Reflexion

(1) Warum gehören LGBTQIA+ Personen zu der besonders von häuslicher Gewalt gefährdeten Personengruppe?
(2) Überlegen Sie, welche Barrieren den Zugang zu Unterstützungsangeboten für die Betroffenen von häuslicher Gewalt im Gesundheitssektor erschweren könnten.

Weitere Informationen über die Darstellung von LGBTQIA+ Personen in den Medien finden Sie in Modul 8.

Geflüchtete und Migrant:innen

„Im Jahr 2020 waren nach Angaben Frauenhausstatistik von FHK (2021) etwa zwei Drittel der Frauen, die Zuflucht in den Frauenhäusern gesucht haben, nicht in Deutschland geboren (66 %)“

Bundesweite Frauenhaus-Statistik, 2021

Kommt es zu häuslicher Gewalt, sehen sich Menschen mit Migrationsgeschichte oftmals mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Diese können umfassen:

  • Geringe sozioökonomische Ressourcen und kleinere soziale Netzwerke
  • Kulturelle und rechtliche Barrieren
  • Mangelnde Sprachkenntnisse
  • Geringes Wissen über bestehende Strukturen, Gesetze, Regelungen und Unterstützungsangebote
  • Aufenthaltsrecht ist unter Umständen an den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft gekoppelt
  • Wohnsitzauflagen (problematische Hürde bei der Suche nach einer Hilfsunterkunft)

In Fällen von häuslicher Gewalt entscheiden Geflüchtete und Migrant:innen häufig, solche Vorfälle nicht zu melden, weil sie die möglichen Folgen für ihren Aufenthaltsstatus fürchten. Dies kann auch ihren Zugang zu wichtigen Unterstützungsdiensten behindern.

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Fallbeispiel: Von häuslicher Gewalt Betroffene mit Migrationshintergrund

Nora ist eine 34-jährige Frau mit Migrationshintergrund. Sie lebt seit drei Jahren mit ihren Eltern und Schwestern in Ihrem Land. Nora hat vor zwei Jahren Peter geheiratet. Peter ist der Sohn eines Familienfreundes von Noras Eltern. Noras Familie stammt aus einer patriarchalischen Kultur, in der die Gemeinschaft über dem Individuum steht. Noras Heirat mit Peter war eine Erleichterung für Noras Familie, denn in ihrer Kultur sollte eine Frau in Noras Alter nicht unverheiratet sein. Doch schon bald nach der Heirat begann Peter ihr tägliches Verhalten zu kontrollieren. Peter lässt Nora weder ihre Freunde sehen noch darf sie irgendwo ohne ihn hingehen.

Ein verpflichtender Sprachkurs ist der einzige Ort, an den Nora allein hin gehen kann.
Peter nimmt Nora ihre Kreditkarte weg und unter ihrem Namen Kredite auf. Als Nora versucht, sich zu wehren, wird Peter gewalttätig und misshandelt sie. Peter droht damit, Nora in ihr Heimatland zurückzuschicken.

Nora berichtet ihren Eltern von der Situation und bittet sie um Hilfe. Zunächst nehmen die Eltern Peters gewalttätiges Verhalten ernst, doch plötzlich verstirbt Noras Vater. Noras trauernde Mutter ist nicht in der Lage, sich allein gegen Peters Willen zu wehren.

Gleichzeitig streut Peter Gerüchte über Noras unmoralisches Verhalten, um seine gewalttätigen Handlungen vor der Gemeinschaft zu rechtfertigen. Die Gerüchte demütigen Noras Familie. Die Gemeinde setzt Noras Mutter und die Familien ihrer Schwestern unter Druck, ihren Namen reinzuwaschen.

Noras Mutter bittet Nora, bei Peter zu bleiben, um die Situation zu beruhigen, und ihre Schwestern bitten sie, ihre Mutter nicht mehr mit diesem Thema zu belästigen. Nora fühlt sich für die Gewalt und den Ruf ihrer Familie verantwortlich und akzeptiert, dass eine Scheidung von Peter nicht in Frage kommt.

Mit der Zeit wird die Gewalt immer schlimmer und häufiger. Einmal würgt Peter Nora so lange, dass sie das Bewusstsein verliert. Nach der Strangulation beginnt sie, vor allem in Stresssituationen, Probleme mit der Sprache zu entwickeln. Nora fühlt sich isoliert, hilflos und deprimiert.

Peter hat damit gedroht, einige private Bilder von Nora öffentlich zu zeigen, wenn Nora „seinen Ruf als Ehemann ruiniert“. Nora ist verunsichert, da sie mit niemandem – auch nicht mit ihrer Familie – über ihre Gefühle sprechen kann.

Aufgabe zur Reflexion

Bitte denken Sie über die folgenden Fragen nach:
(1) Welche Arten von häuslicher Gewalt erlebt Nora?
(2) Welche Handlungen, Situationen oder Bedingungen gefährden Nora?
(3) Welche der in der Geschichte beschriebenen Situationen halten Sie zwar nicht angenehm für Nora, aber nicht zu ihrem Aufgabenbereich als Ersthelfer oder als Ersthelferin gehörend?

Kinder und Jugendliche

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„Schätzungen zufolge haben weltweit bis zu 1 Milliarde Kinder im Alter von 2 bis 17 Jahren im vergangenen Jahr körperliche, sexualisierte oder emotionale Gewalt oder Vernachlässigung erfahren”

Global prevalence of past-year violence against children: a systematic review and minimum estimates. Hillis S, Mercy J, Amobi A, Kress H. Pediatrics 2016.

Gewalt gegen Kinder hat lebenslange Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern. Auch das Miterleben von häuslicher Gewalt kann Traumata oder Verhaltensstörungen hervorrufen.

Folgen für Kinder von häuslicher Gewalt (Erleben oder Miterleben):(1)

  • Negative Bewältigungs- und Risikoverhaltensweisen (Alkohol- und Drogenmissbrauch, höhere Raten von Angstzuständen, Depressionen, anderen psychischen Problemen und Selbstmord).
  • Beeinträchtigung der Entwicklung des Gehirns und des Nervensystems (negative Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung und geringere schulische Leistungen).
  • Erhöhtes Risiko, später selbst häusliche Gewalt zu erfahren und/oder Täter:in zu werden.
  • Schulprobleme, Bettnässen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Wutanfälle, Essstörungen oder eine verzögerte Sprachentwicklung.

Die folgende Fallstudie illustriert wie Kinder unter häuslicher Gewalt leiden:

Fallstudie: Häusliche Gewalt schadet auch Kindern

Gabby heiratete nach einer langen Beziehung ihren Ehemann Nick und zog kurz darauf auf den Bauernhof ihres Mannes um. Das Paar war auf dem Bauernhof glücklich und bekam bald sein erstes Kind. Während der Schwangerschaft begann sich Nicks Verhalten zu ändern, und als die Tochter der beiden geboren wurde, „fühlte“ sich die Beziehung nicht mehr an wie zuvor. Nick wirkte zurückgezogen und verbrachte viel Zeit allein. Er begann, Gabby an Nicks Vater zu erinnern, der Nick gegenüber immer sehr streng gewesen war.

Nicks Verhalten wurde bedrohlich und kontrollierend, insbesondere in Bezug auf Geld und soziale Kontakte. Er wurde bei Auseinandersetzungen zunehmend aggressiv, schrie oft und warf Gegenstände durch den Raum. Gabby dachte, da er sie nicht körperlich verletze, stelle sein Verhalten keinen Missbrauch dar. Nick zeigte kein großes Interesse an der Tochter Jane – außer in der Öffentlichkeit, wo er ein vernarrter und liebevoller Vater zu sein schien.

Jane war im Allgemeinen ein wohlerzogenes Kind, aber Gabby stellte fest, dass sie sie nicht bei jemand anderem lassen konnte. Jane weinte und verzweifelte sichtlich, wenn Gabby sie jemand anderem übergab. Das war für Gabby belastend und bedeutete auch, dass ihre sozialen Aktivitäten weiter eingeschränkt wurden.

Jane brauchte lange Zeit, um zu krabbeln, zu gehen und zu sprechen. Ihr Schlafmuster war unregelmäßig, und Gabby schlief nachts oft nicht durch, selbst als Jane über 12 Monate alt war. Als Jane zu sprechen begann, entwickelte sie ein Stottern, das ihre Sprachentwicklung weiter behinderte. Gabby machte sich große Sorgen um Jane. Ihr Hausarzt sagte ihr, dass das vorkommen könne und normal sei und dass sie, wenn die Sprachprobleme fortbestünden, Jane jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Spezialisten schicken könne.

Nach einigen Jahren wurde Nicks Verhalten für Gabby inakzeptabel. Während der Auseinandersetzungen nahm er nun oft das Gewehr, das er für die Jagd gekauft hatte, in die Hand. Gabby empfand dies als sehr bedrohlich. Bei einer Reihe von Gelegenheiten wurde Gabby von Gegenständen, die Nick warf, getroffen, und sie hatte zunehmend Angst um ihre Tochter. Gabby beschloss, das Haus zu verlassen, und wandte sich an die örtliche Frauenberatungsstelle, die ihr half, ein Annäherungsverbot gegen Nick zu erwirken.

Nachdem Jane keinen Kontakt mehr zu Nick hatte, änderte sich ihr Verhalten. Janes Entwicklung schien sich zu beschleunigen, und Gabby konnte zuerst nicht verstehen warum. Im Rahmen ihrer Beratung bei einer örtlichen Beratungsstelle erörterte sie dieses Thema, und ihre Beraterin erklärte ihr, dass die Entwicklungsverzögerung, das Stottern, die Irritation und die Trennungsangst bei Jane daher gerührt hätten, dass sie in einer missbräuchlichen Situation gelebt habe.

Aufgabe zur weiteren Reflexion

(1) Was hätten der Hausarzt oder die Hausärztin besser machen können?
(2) Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um zu überlegen, an welchen Stellen und welche Fachkräfte möglicherweise an der Unterstützung und/oder Bereitstellung von Diensten für von häuslicher Gewalt betroffene Personen hätten früher beteiligt werden müssen.

Adapted from a case study from RACGP (2014): Abuse and Violence: Working with our patients in general practice

Ältere Menschen

“Etwa 1 von 6 Menschen über 60 Jahren
haben im vergangenen Jahr irgendeine Form von Missbrauch erlebt“

WHO, 2022

Täter:innen können sein:

  • Kinder, andere Familienmitglieder und Ehegatten sowie
  • Personal, z. B. in Pflegeheimen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen

Warum kommt es selten zur Anzeige?

  • Angst vor weiterer Misshandlung
  • Wachsende Abhängigkeit von Pflegekräften/Betreuenden
  • Mit zunehmendem Alter nimmt die Bereitschaft und die Fähigkeit ab, sich aus missbräuchlichen Beziehungen zu befreien.

Denken Sie daran: Ältere Betroffene von häuslicher Gewalt zögern möglicherweise die Tat zu melden. Dies kann aus Scham oder Schutz der des Täters/der Täterin geschehen. Wenn sie häusliche Gewalt bei der Polizei anzeigen, kann dies dazu führen, dass sie die wichtigste Beziehung in ihrem Leben verlieren. Hierbei spielt soziale Isolation eine große Rolle.

Fallstudie: Gewalt gegen Ältere

Winnie, 69 Jahre alt, lebt allein in einer kleinen Stadt auf dem Land. Sie ist seit einigen Jahren Ihre Patientin. Sie hat schwere Arthritis und benötigt immer mehr Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Selbst mit regelmäßigen Besuchen von Sozialdiensten kommt sie nur schwer zurecht, aber sie besteht darauf, dass sie nicht ins Altersheim gehen will.

Schließlich zieht sie zu ihrer Tochter und ihrem Mann und deren kleinen Söhnen. Die Nachbarn fangen an, sich über den Lärm zu beschweren. Seit Winnie eingezogen ist, gibt es nicht mehr viel Platz im Haus; die Kinder streiten sich öfter, schreien und spielen mehr draußen. Winnies Tochter erhält keinerlei Hilfe von ihren Schwestern. Es wird von ihr erwartet, dass sie das vermehrte Waschen, Kochen und andere Pflichten klaglos bewältigt.

Wenn Sie Hausbesuche bei Winnie machen, stellen Sie fest, dass sie Flecken und Prellungen an ihren Armen und am Oberkörper hat. Diese werden von ihrer Tochter so erklärt, dass Winnie immer ungeschickter werde und ständig irgendwo anstoße. Außerdem nehme Winnie Blutverdünner. Winnie schüttelt nur den Kopf und sagt nichts, auch wenn Sie unter vier Augen mit ihr sprechen und fragen, ob alles in Ordnung sei. Sie machen sich Sorgen, wollen aber niemanden durch falsche Anschuldigungen verärgern.

Weitere Aufgaben zur Reflexion

Diskutieren Sie bitte die Fallstudie:
a) Was würden Sie als Arzt oder Ärztin in dieser Situation tun?
b) Benennen Sie die Hauptrisikofaktoren, die darauf hinweisen könnten, dass Winnie unter häuslicher Gewalt leidet.

Adaptiert nach einer Fallstudie aus RACGP (2014): Abuse and Violence: Working with our patients in general practice

Schwangere Frauen

„1 von 4 Frauen in Europa erlebt körperliche und/oder
sexualisierte Gewalt während der Schwangerschaft“

Bild von Freepik

Eine Schwangerschaft kann als Katalysator für häusliche Gewalt wirken und die Gewalt kann während der Schwangerschaft oder in der Zeit nach der Geburt eskalieren. Häusliche Gewalt in der Schwangerschaft birgt ernsthafte Risiken für die Mutter und das ungeborene Kind. So kann es häufiger zu Infektionen, Fehlgeburten, Frühgeburten, Schädigungen oder sogar zum Tod des Babys kommen.

Darüber hinaus kann häusliche Gewalt während der Schwangerschaft erhebliche Folgen für die emotionale und psychische Gesundheit der Mutter haben. Der durch die Gewalt verursachte Stress und Angst können sich negativ auf die Entwicklung des Babys und das Wohlbefinden der Mutter auswirken.


6. Täter:innen von häuslicher Gewalt

Um den Kreislauf der Gewalt zu unterbrochen, ist es wichtig sich auch mit den Tätern und Täterinnen zu befassen. Ausschlaggebend ist hierbei die Täter:innenarbeit, die sich auf gewaltausübenden Menschen im Bereich der häuslichen Gewalt mit dem Kernziel, Gewalt zu beenden und erneute Gewaltausübungen zu verhindern spezialisiert.

„Die Kampagne zur Beendigung häuslicher Gewalt braucht die Stimmen von Männern und Frauen, die den kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Kontext in dem wir alle die Welt erleben in Frage stellen.“

Ihre Königliche Hoheit, die Herzogin von Cornwall, auf dem Women of the World Festival (März 2020), National Centre for Domestic Violence, UK
Definition

Ein Täter/eine Täterin ist eine Person, die Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung begeht oder wissentlich zulässt. Gewalt kann auch durch einen Dritten ausgelöst werden.

Beschreibung: Dieses Video erklärt, wer die Täter und Täterinnen in Fällen von häuslicher Gewalt sind.
Wer ist der Täter bzw. die Täterin?

Täter bzw. Täterinnen von häuslicher Gewalt kommen aus allen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und religiösen Schichten, mit unterschiedlichem Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Die Täter:innen sind nicht immer wütend und feindselig, sondern können auch charmant, angenehm und freundlich sein. Täter:innen unterscheiden sich in ihren Gewaltmustern und ihrem Gefährlichkeitsgrad.

Warum wird jemand gewalttätig?

Häusliche Gewalt ist multifaktoriell: Das Vorhandensein dieser Faktoren kann das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen – aber jeder Täter/jede Täterin und jede von häuslicher Gewalt betroffene Person haben ihr eigenes Risikoprofil:

  • Persönliche, situative und soziokulturelle Faktoren spielen eine Rolle dabei, ob jemand gewalttätig wird.
  • Einige Faktoren (z. B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch, frühere Traumata, Geschlechterrollen, frühere Schwangerschaft und Entbindung sowie Missbrauchserfahrungen in der Kindheit) können Risikofaktoren für häusliche Gewalt darstellen.
  • In eindimensionalen, monodirektionalen Gewaltdynamiken ist es möglich, eindeutig zwischen von Gewalt betroffenen Personen und Täter:innen zu unterscheiden. Das ist bei Misshandlungsbeziehungen und Übergriffen im Affekt der Fall, die von der Angst von den Betroffenen geprägt sind.
  • Es gibt aber auch Beziehungen, in denen beide Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gewalt verüben, sogenannte bidirektionale Beziehungen. Hier ist eine Zuordnung von Täter:in und der von Gewalt betroffenen Person nicht mehr eindeutig möglich.
  • Bidirektionale Gewalttätigkeiten sind in Beziehungen mit vorhandener Suchtproblematik auf beiden Seiten häufig.
Das Rad der Macht und der Kontrolle

Bei häuslicher Gewalt wird von den Tätern/den Täterinnen ein Muster von Taktiken angewandt, um Macht und Kontrolle über die von Gewalt betroffenen Personen zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. In Fällen von partnerschaftlicher Gewalt, wird versucht, von häuslicher Gewalt Betroffene in der Beziehung zu halten. Die Komplexität lässt sich nicht leicht in einem einzigen Bild darstellen, aber das 1984 vom „Domestic Abuse Intervention Project“ in Duluth, USA, erstmals eingeführte Macht- und Kontrollrad ist ein guter Weg, um die Dynamik innerhalb von häuslicher Gewalt besser zu verstehen. Das Innere des Rads stellt subtile, kontinuierliche Verhaltensweisen im Laufe der Zeit dar, während der äußere Ring für körperliche und sexuelle Gewalt steht. (1)

Dieses Video erklärt das Rad der Gewalt auf Englisch.
IIst hier kein Video zu sehen, bitte einen anderen Browser verwenden oder hier klicken: www.youtube.com/watch?v=5OrAdC6ySiY
Die Beziehung zwischen Kindern und dem Täter/der Täterin und ihre Auswirkungen

Kinder werden in Familien, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, oft als „unsichtbare“ Betroffene von häuslicher Gewalt betrachtet. Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind/waren, können körperliche psychische und physische Symptome aufweisen (siehe hierzu Kinder und Jugendliche).

Kinder regieren unterschiedlich – abhängig von Alter und Entwicklungsstand – auf ein Leben geprägt von häuslicher Gewalt.

Das Miterleben von häuslicher Gewalt löst bei Kindern unterschiedliche Emotionen aus: Angst, Furcht, Wut, Zuneigung, Loyalität und Liebe gegenüber dem Täter/der Täterin. Kinder können sogar ihre Wut auf die von der Gewalt betroffene Person richten, anstatt den Täter/die Täterin direkt zu konfrontieren. Einige Kinder wünschen sich möglicherweise eine positive/enge Verbindung zum Täter/zur Täterin.

Kinder, die häusliche Gewalt beobachten haben ein erhöhtes Risiko im Erwachsenenalter eine missbräuchliche Beziehung einzugehen, sei es als Täter:in oder als der- oder diejenige, die später häusliche Gewalt erfahren.

Frauen als Täterinnen

In der Forschung und in der Literatur wurde der Rolle von Frauen, insbesondere von Müttern, als Täterinnen oder Zuschauerinnen bei häuslicher Gewalt bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Eine Studie (2021) konnte zeigen, dass in der allgemeinen Bevölkerung die Beteiligung von biologischen Müttern an sexuellem Kindesmissbrauch unterschätzt wird. Die Ergebnisse bestätigen, dass weibliche Täter einen eher kleinen, aber erheblichen Anteil an den Tätern von sexuellem Kindesmissbrauch ausmachen. Darüber hinaus deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Mütter beim sexuellen Missbrauch – entweder als Täterinnen oder als Zuschauerinnen – eine stark unterschätzt Rolle spielen. (1)

Täter:innenarbeit

Die Arbeit mit Tätern:innen ist ein wichtiges Element zur der Bekämpfung von häuslicher Gewalt; insbesondere von Gewalt in Paarbeziehungen.

Beschreibung: Täterarbeit bei häuslicher Gewalt
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Hier finden Sie eine interaktive Karte von Täter:innenprogrammen, Forschenden und Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Personen.


Quellen

Trainingsmaterialien die Sie für einen Workshop oder für ihr Selbststudium verwenden können, finden Sie hier.

Häufigste Formen von häuslicher Gewalt

Täter:innen von häuslicher Gewalt

Frauen als Täterinnen