Modul 6: Internationale Standards und gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Wie Richtlinien implementiert werden

Wie man die Checkliste verwendet

Im Folgenden werden in Kursivschrift die Dimensionen der Checkliste erläutert und mit konkreten Anweisungen bei der Erstellung eines entsprechenden Modells präsentiert. Eine ideale Umsetzung der Politik ist rot markiert; in Grün sind sowohl nationale als auch lokale Beispiele für jede Dimension aufgeführt.

Erläuterung der Checkliste

1. Feedback-Methoden
1.1. Relevante Länderberichte zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtskonvention prüfen (wie GREVIO)

Sammeln Sie bei der Umsetzung einer Richtlinie alle Informationen aus den Berichten der Menschenrechtskonventionen und ihrer Überwachungsorgane.

Idealerweise sind die Dokumente in einer nationalen, regelmäßig aktualisierten Datenbank zu finden.

National: Informieren Sie sich über die einschlägigen Übereinkommen, zu denen Ihr Land verpflichtet ist, wie z. B. das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen (OHCHR) und insbesondere, falls zutreffend, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention).

Örtlich: Siehe oben. Achten Sie auch auf Empfehlungen oder Anweisungen der nationalen Stellen, die direkt an die von Ihnen angesprochene(n) lokale(n) Stelle(n) gerichtet sind, wie z. B. die Anweisungen des nationalen Polizeiausschusses an die Polizeikräfte.

1.2. Systematisches Feedback von der Basis an die Spitze einbeziehen

Organisieren Sie regelmäßigen Informationsaustausch von der Basis bis zur Spitze.

National: Sammeln Sie regelmäßig anonyme Rückmeldungen von der lokalen Ebene. Zum Beispiel kann die nationale Polizeibehörde einen Fragebogen an die lokalen Polizeikräfte versenden. Der Fragebogen kann Erfahrungen des Personals mit der Verwendung eines bestimmten Instruments, wie z. B. eines Risikobewertungsformulars, enthalten, um die Faktoren herauszufinden, die die wirksame Prävention häuslicher Gewalt fördern oder behindern können.

Örtlich: Siehe oben. Darüber hinaus können Erfahrungen auch durch Befragungen der lokalen Ersthelfenden an der Front gesammelt werden.

1.3. Vergewisserung des Vorhandenseins vertraulicher Whistleblowing-Mechanismen – sowohl intern als auch extern

Richten Sie eine Möglichkeit zur Meldung bei Bedenken innerhalb der Entität ein, an die sich die Richtlinie richtet. Intern: Kann ein Whistleblower der Führungsebene innerhalb der Organisation seine Bedenken mitteilen? Extern: Kann ein Whistleblower seine Bedenken mitteilen, indem er sich an eine dritte Partei außerhalb der betroffenen Organisation wendet, z. B. an den/die Ombudsman/Ombudsfrau?

Im Idealfall sind die Whistleblowing-Mechanismen gut etabliert, und die erhaltenen Informationen werden systematisch genutzt. Darüber hinaus sollte jede Polizeidienststelle und jeder Sozialfürsorgebezirk mindestens einen „Häusliche Gewalt-Verbindungsbeamten/Verbindungsbeamtin“ haben, der/die als Kontaktperson für die Mitarbeitenden der Organisation, der NGOs und der Ministerien fungiert. Der Verbindungsbeamte/die Verbindungsbeamtin könnte Informationen austauschen und das Anbieten von Schulungen zum Thema häusliche Gewalt unterstützen, aber auch dem/der Ombudsmann/Ombudsfrau z. B. über zu wenig Aktivität im Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt, fehlenden Ressourcen oder Fehlen der geforderten Schulungen berichten.

National: In den meisten Ländern gibt es einen Mechanismus für die Meldung individueller Anliegen, wie z. B. das Ombudsmann-System oder nationale Präventionsprogramme bzw. eine internationale Initiative unter der Leitung des Fakultativprotokolls der UNO zum Übereinkommen gegen Folter. In einigen Ländern gibt es jedoch spezielle unabhängige Berichterstatter für Themen wie Gewalt gegen Frauen. Diese Mechanismen sollten für externes Whistleblowing genutzt werden. Überprüfen Sie regelmäßig die Berichte der externen Überwachungsorgane, um anonyme Berichte über mögliche Bedenken in Bezug auf die Dienste einer bestimmten Einrichtung, z. B. der Polizei oder des sozialen Sektors, zu erhalten. Intern sollten die Whistleblowing-Mechanismen die Möglichkeit einer anonymen Meldung vorsehen.

Nach entsprechenden Analysen und Untersuchungen sollten die Informationen, die durch Whistleblowing erhalten wurden, mit den relevanten Stellen geteilt und veröffentlicht werden, wenn das ohne ethische Bedenken möglich ist. Die gesammelten Informationen sollten bei der Schulung und der Sensibilisierung für das Thema genutzt werden.

Örtlich: Siehe oben. Darüber hinaus werden die Dienste je nach Land lokal überwacht. Beispielsweise sollten die Kommunen, die für die Organisation/Beschaffung eines Unterstützungsdienstes zuständig sind, die Arbeit des Dienstes überwachen und sowohl über interne als auch externe Berichtsmechanismen für Einzelbeschwerden verfügen.

1.4. Gewährleistung eines systematischen Feedbacks von NGOs und einschlägigen Gewerkschaften, sowie Organisation regelmäßiger Treffen/Gespräche am Runden Tisch/Anhörungen relevanter NGOs

National: Bei der Planung eines Nationalen Aktionsplans/Grundsatzdokuments sollten NGOs in den Planungsprozess einbezogen werden. Bei der Nachbereitung der Umsetzung können die Ministerien Gespräche am runden Tisch mit den betreffenden NGOs organisieren. Eine enge Zusammenarbeit mit NGOs, die mit gefährdeten und benachteiligten Gruppen (Immigranten, Flüchtlingen, obdachlosen Frauen, Sexarbeiterinnen, älteren Menschen, Behinderten) arbeiten, ist empfehlenswert.

Örtlich: NGOs sollten in strategische und multiprofessionelle Diskussionen von Praktikern miteinbezogen werden, wie z. B. in die lokale Arbeitsgruppe, die für die Gewaltprävention zuständig ist. Immer dann, wenn sich das Gewaltopfer aufgrund seines Einwanderungsstatus, einer Behinderung, seines Alters oder extremer Angst in einer verletzlichen Situation befindet, sollte besonders darauf geachtet werden, dass mit Zustimmung des Opfers eine kompetente NGO-Fachkraft zu den multiprofessionellen Treffen eingeladen wird, um den besonderen Bedürfnissen der Opfer gerecht zu werden.

1.5. Berücksichtigung der Perspektive des Opfers

Experten/Expertinnen aus der Praxis sollten angehört werden, entweder durch Einbeziehung in den Umsetzungsprozess oder durch regelmäßiges Einholen von Rückmeldungen zu den Zielen der Politik.

Im Idealfall werden die einschlägigen NGOs und Unterstützungsdienste für Opfer jedes Jahr aufgefordert, eine Rückmeldung darüber abzugeben, wie gut es den Behörden gelungen ist, einzugreifen, häusliche Gewalt zu verhindern und den Opfern zu helfen. NGOs und Opferhilfsdienste sind aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie die Behörden diese Bereiche verbessern können.

National: In einigen Ländern gibt es gut organisierte Expertengruppen mit großer Erfahrung, die regelmäßig in die politische Planung und Überwachung miteinbezogen werden. Dies kann durch die Organisation von Seminaren oder durch die Bitte um schriftliche Stellungnahmen in verschiedenen Phasen der Umsetzung geschehen.

Örtlich: Auf lokaler Ebene sollten die beteiligten Dienste regelmäßige Rückmeldungen von den Klienten/Klientinnen des Dienstes einholen. Dazu sollte die Möglichkeit gehören, Rückmeldung zu geben und sich für spätere Rückfragen zur Verfügung zu stellen sowie anonyme Rückmeldungen einzureichen. Die gesammelten Informationen sollten direkt in die Verbesserung des Dienstes sowie in die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie einfließen.

2. Indikatoren
2.1. Indikatoren zur Messung der Prävalenz

Überprüfen Sie die Informationsbasis für wiederholte/häufige Abfragen wie z. B. Anzahl der Vorfälle, Prävalenz, Einstellungen gegenüber dem Thema, Art/Schwere der Verletzung usw.

Idealerweise sollten Informationssysteme einfach zu nutzen sein und es dem Einzelnen ermöglichen, ausschließlich korrekte Daten in das System einzugeben. Im Interesse der Datengenauigkeit sollten die obligatorischen Klassifikationen vielseitig genug sein, um dem Benutzer die Eingabe exakter Daten zu ermöglichen. Statistische Diskrepanzen sollten analysiert werden. Diskrepanzen, die auf Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten hinweisen, werden dann untersucht.

National: Sammeln und verfolgen Sie Informationen aus Straftatberichten, über strafrechtliche Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen, aus regelmäßigen Opferbefragungen und Gesundheitsstatistiken/-erhebungen (siehe auch Umfragen zur Messung von Einstellungsänderungen in Bezug auf Gewalt oder Geschlechterrollen usw.).

Örtlich: Überprüfen Sie regelmäßig die Anzahl der Vorfälle, z. B. in Statistiken der örtlichen Polizei, die Anzahl der Hausbesuche aufgrund von Gewalt und Krankenhausaufenthalte/Besuche der Notfallambulanz mit den entsprechenden ICD-Codes (siehe auch mögliche Daten von Kinderschutzdiensten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt).

2.2. Indikator(en) zur Messung der Verfügbarkeit von Sonderdiensten/Experten/Expertinnen

Messen Sie die Anzahl der verfügbaren Sonderdienste/Experten/Expertinnen.

National: Überprüfen Sie regelmäßig die Anzahl und Verfügbarkeit spezieller Dienste für Opfer, Täter und Kinder, die mit häuslicher Gewalt in Berührung kommen. Beachten Sie auch die Anzahl der in Anspruch genommenen weiteren Dienste wie z. B. das Aufsuchen eines Frauenhauses.

Örtlich: Siehe oben. Vergleichen Sie Ihre örtliche Situation mit anderen vergleichbaren Diensten, z. B. mit den leistungsfähigsten örtlichen Einrichtungen ähnlicher Größe. Überprüfen Sie regelmäßig die Anzahl der verfügbaren Experten in den relevanten Bereichen, d.h. diejenigen, die über eine spezielle Weiterbildung in häuslicher Gewalt verfügen.

2.3. Indikator(en) zur Erfassung vorhandener Ressourcen

Untersuchen Sie, wie viele konkrete, sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen für die jeweilige Funktion (d.h. Politik/Dienstleistung usw.) bereitgestellt werden.

National: Bestimmen Sie durch eine Analyse des Regierungshaushalts die Höhe der finanziellen Ressourcen, die für die Umsetzung relevanter Maßnahmen bereitgestellt werden.

Örtlich: Überprüfen Sie, ob die Arbeit im Bereich häuslicher Gewalt auf der lokalen Haushaltsebene, d.h. Gemeinde/lokale Polizei/Gesundheitsversorgung/Sozialarbeit, über klar zugeordnete Ressourcen verfügt. Finden Sie heraus, ob die zuständigen Dienststellen dem Personal ermöglichen, Zeit für die Aufgaben, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben, aufzuwenden. Finden Sie heraus, ob eine Spezialisierung auf häusliche Gewalt in jeder relevanten Einheit möglich ist.

2.4. Indikator(en) beruhend auf einem menschenrechtsbasierten Ansatz

Die Indikatoren sollten auf einer Menschenrechtsperspektive basieren, um nationale Verzerrungen (d.h. das mangelnde Verständnis geschlechtsspezifischer Gewalt) zu vermeiden, wobei – soweit verfügbar – externe Expertise herangezogen werden sollte. Für ein kritisches Verständnis des menschenrechtsbasierten Ansatzes für die Umsetzung siehe die externe/juristische Bewertung ihrer Umsetzung.

Das Menschenrechtsbüro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen (OHCHR) hat einen konzeptuellen und methodischen Referenzrahmen von Indikatoren entwickelt, die auf nationaler Ebene angewandt und kontextualisiert werden können. Der konzeptionelle und methodologische Rahmen des OHCHR verfolgt einen gemeinsamen Ansatz zur Ermittlung von Indikatoren für die Überwachung der bürgerlichen und politischen sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

Empfohlen wird die Entwicklung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisindikatoren. Dies soll dazu beitragen, die Schritte zu beurteilen, die von den jeweiligen Staaten unternommen werden, um ihren Verpflichtungen nachzukommen – von den Verpflichtungen und der Annahme internationaler Menschenrechtsstandards (Strukturindikatoren) über die Anstrengungen, die unternommen werden, um den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus den Standards ergeben (Prozessindikatoren), bis hin zu den Ergebnissen dieser Bemühungen (Ergebnisindikatoren). Für weitere Informationen siehe: https://www.ohchr.org/EN/Issues/Indicators/Pages/framework.aspx

National: Erstens: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen von Expertengremien, die die Umsetzung relevanter Menschenrechtskonventionen verfolgen. Zweitens: Berücksichtigen Sie die Auszüge aus Peer-Reviews wie der UPR. Drittens: Berücksichtigen Sie die Ergebnisse nationaler externer Evaluierungen nationaler Aktionspläne usw. Und viertens: Berücksichtigen Sie kritische Rechtsgutachten in internationalen Quellen.

Örtlich: Wenn Sie Ihren Indikator auf die Menschenrechtsperspektive stützen wollen, sollten Sie Berichte Ihrer nationalen Überwachungsorgane über die vorliegende politische Umsetzung berücksichtigen, z. B. die Stellungnahmen des Ombudsmanns, Empfehlungen auf der Ebene der nationalen Büros usw.

3. Umgang mit Überschneidungen
3.1. Sicherstellen eines systematischen und koordinierten Vorgehens

Achten Sie beim Entwurf und bei der Planung der Umsetzung einer Richtlinie darauf, dass der Ansatz systemisch und menschenrechtsorientiert ist und im Einklang mit anderen Referenzrahmen steht, die ein ähnliches Ziel verfolgen. Richtlinien sollten konsistent und koordiniert durchgeführt werden, wobei besonders darauf zu achten ist, wie die verschiedenen Teile miteinander und mit dem Rest der Gesellschaft in Beziehung stehen. Es ist sicherzustellen, dass der gewählte Ansatz, gemeinsam mit anderen Richtlinien, die Wirkung verstärkt.

National: Wenn Sie eine neue Richtlinie für den nationalen Kontext entwerfen, prüfen Sie unbedingt andere bestehende Richtlinien, die sich auf Ihr Thema beziehen, wie z. B. andere Aktionspläne auf der Grundlage von Menschenrechtskonventionen oder die Förderung der öffentlichen Gesundheit.

Örtlich: Siehe oben.

3.2. Gewährleistung von Berichtszyklen

Stellen Sie sicher, dass Ergebnisse der Berichterstattung so offen zugänglich wie möglich sind und dass Daten aus früheren Berichtszyklen gesammelt und genutzt werden. Offene Berichterstattung bedeutet erstens, dass die für die Berichterstattung verantwortlichen Personen sich ihrer gegenseitigen und ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und somit eine doppelte Berichterstattung vermeiden. Zweitens bedeutet offene Berichterstattung, dass sich die Berichtserstattenden über den Zeitrahmen und den Gesamtzusammenhang im Klaren sind.

National: Veröffentlichen Sie den Berichtszyklus und später die eingereichten Berichte, damit die für die Berichte Verantwortlichen die zuvor gesammelten Informationen nutzen können und sehen, wie ihre Daten in der Berichterstattung verwendet werden. Dies ermöglicht auch die Nutzung der Berichte für andere Zwecke wie z. B. zur Entwicklung von Diensten.

Örtlich: Wenn Sie Informationen auf örtlicher Ebene sammeln, stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Berichterstattung auf nationaler Ebene im Klaren sind.

3.3. Sicherstellen von ausreichend häufigen Berichtszyklen

Die für die Berichterstattung verantwortlichen Personen sollten Informationen oder Erfahrungen der Einsatzkräfte an vorderster Front sammeln und dadurch rechtzeitig erfahren, wenn die Ressourcen zu knapp sind oder andere Probleme die Umsetzung behindern.

National: Stellen Sie sicher, dass die Zeit zwischen den Berichten nicht zu lang ist. Dies könnte bedeuten, dass Berichte einmal im Jahr oder, im Falle eines Aktionsplans, unter Verwendung einer Zwischen- und einer Schlussbewertung erstellt werden sollten. Stellen Sie sicher, dass Sie zwischen den Berichtszeitpunkten Informationen sowohl von den Experten/Expertinnen, als auch den Praktikern an der Basis sammeln.

Örtlich: Siehe oben.

3.4. Sicherstellung des Vorhandenseins einer gemeinsamen Datenbank

Aufbau einer zugänglichen Datenbank mit allen gesammelten Berichten.

National: Das Außenministerium (oder ein gleichwertiges Ministerium), das für die internationale Berichterstattung zuständig ist, sollte eine Datenbank der nationalen Berichte zu bestimmten Zeitpunkten (in Abhängigkeit vom gewählten Berichtszyklus) unterhalten.

Örtlich: Personen, die für die lokale Berichterstattung verantwortlich sind, sollten über die nationale Datenbank und ihre Verwendung in ihrer eigenen Berichterstattung informiert werden. Bei der Erstellung lokaler Berichte sollten diese idealerweise auch in einer Datenbank, d.h. der der Stadtverwaltung, gesammelt werden.

4. Wie kann zwischen den Professionen zusammengearbeitet werden?
4.1. Gewährleistung des Vorhandenseins eines behördenübergreifenden Ansatzes auf strategischer Ebene

Wenn es Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt, stellen Sie sicher, dass es einen Mechanismus (Strukturen) gibt, in dem sich Schlüsselpersonen treffen und gemeinsam übergreifende nächste Schritte für die Umsetzung planen. Einige Schritte können gemeinsam gemacht werden.

National: Richten Sie eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe ein, die für den Entwurf nationaler Aktionspläne und die Überprüfung ihrer Umsetzung zuständig ist. Eine solche nationale Arbeitsgruppe sollte bereits auf Grundlage von Art. 10 des Übereinkommens von Istanbul vorhanden sein.

Örtlich: Setzen Sie eine lokale, aus mehreren Diensten bestehende Arbeitsgruppe ein, die für die strategische Planung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und anderer einschlägiger Normen auf lokaler Ebene zuständig ist. Die strategische Planung kann Sicherheitsplanung, lokale Aktionspläne im Zusammenhang mit der Bekämpfung häuslicher Gewalt, Bewusstseinsbildung usw. umfassen.

4.2. Sicherstellen eines behördenübergreifenden Ansatzes auf Praxisebene

National: Einrichtung nationaler Lenkungsgruppen für wichtige praktische multi-professionelle Lösungen wie SARCs, MARACs usw.

Örtlich: Einrichtung notwendiger praktischer, agenturübergreifender Lösungen für die Arbeit mit verschiedenen Vertretern der Dienste, wie z. B. MARAC-Teams. Lokale Lenkungsgruppen sollten eingerichtet werden, an denen alle an der praktischen Lösung beteiligten relevanten Stellen auf Managementebene beteiligt sind.

5. Theorie und Praxis
5.1. Sicherstellung, dass Richtlinien in praktisch anwendbaren Instrumenten münden

Rechtliche Implikationen müssen zu etwas sehr Konkretem und Systematischem gemacht werden, damit sie erfüllt werden können. Konkrete Instrumente, wie z. B. Formulare zur Risikoeinschätzung usw., sollten Teil der täglichen Praxis werden und in die Routine der Fachleute integriert werden. Dies sollte regelmäßig überprüft werden, d.h., es sollten registrierte Daten über den Einsatz der Instrumente gesammelt werden. Auf diese Weise erhält man Informationen über die Wirksamkeit des gewählten Instruments.

National: Stellen Sie sicher, dass die großen internationalen Konventionen sowie die EU- und nationalen Gesetze bei der Umsetzung an der Front mit klaren und praktischen Richtlinien begleitet werden. Entwerfen Sie z. B. ein nationales Instrument für die Umsetzung einer bestimmten Verpflichtung, wie z. B. der Risikobewertung.

Örtlich: Stellen Sie sicher, dass auf lokaler Ebene Behandlungs-/Unterstützungswege für Klienten und Klientinnen/Patienten und Patientinnen eingerichtet werden, wie z. B. Notaufnahmen, Entbindungskliniken, Polizeistationen, Bildungseinrichtungen, Asylzentren usw.

5.2. Sicherstellung regelmäßiger Schulungen zu den Richtlinien/Werkzeugen

Die Bedeutung einer systematischen und integrierten Schulung im Umgang mit dem/den konkreten Werkzeug(en) kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Selbst wenn die Anwendung eines bestimmten Werkzeugs verpflichtend ist, kann sich der Umgang mit dem Werkzeug mit der Zeit verschlechtern, wenn es nicht durch regelmäßige Schulung überwacht wird. Die Gefahr besteht darin, dass ein Werkzeug ohne angemessene Schulung kontraproduktiv eingesetzt werden kann.

Im Idealfall erhalten alle Fachkräfte, die im Bereich der Prävention oder Intervention häuslicher Gewalt tätig sind, eine Grundausbildung über die notwendigen Richtlinien und Werkzeuge sowie eine weitergehende Ausbildung während des Dienstes.

National: Stellen Sie sicher, dass für Fachkräfte, die an Universitäten oder Fachhochschulen, sowie an Polizeihochschulen ausgebildet werden, ein Ausbildungsangebot vorhanden ist. Wenn möglich, stellen Sie sicher, dass die Ausbildungsmodule verbindlich sind. Erstellen Sie für die Fortbildung während des Dienstes Ausbildungsmaterialien, die für alle relevanten Fachkräfte verfügbar sind, wie z. B. Online-Trainingsplattformen.

Örtlich: Ermöglichen Sie Fachleuten den Zugang zur jährlichen Fortbildung. Stellen Sie sicher, dass die Schulungsmaterialien und die Verfügbarkeit dem Standard entsprechen. Stellen Sie sicher, dass eine regelmäßige und systematische Schulung für örtlich verwendete Werkzeuge, wie z. B. Formulare zur Risikobewertung, verfügbar sind. Verlangen Sie, dass neue Mitarbeiter immer eine Schulung absolvieren, bevor sie Werkzeuge in der Praxis anwenden.

5.3. Verpflichtung von Vorgesetzten zur Anwendung eines Leitfadens bzw. der Werkzeuge

Selbst der Einsatz von den wirksamsten Selbst der Einsatz der wirksamsten und besten Instrumente wird nicht zu den erwarteten Ergebnissen führen, wenn sich die Vorgesetzten nicht an die vereinbarte Praxis halten.

Im Idealfall sind Empfehlungen, Ziele, Vorgaben und Rollen in den Richtlinien der Organisationen klar definiert, und die Vorgesetzten sind kompetent, diese Bereiche zu überwachen und zu steuern. Kompetenz besteht aus Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, wobei die Kompetenz und Motivation in der Arbeit im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bereits im Rekrutierungsprozess der Vorgesetzten berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus sollten die Entitäten über lokale „Kompetenzzentren/Zentren für häusliche Gewalt“ verfügen, so dass die benannten Teams sich auf Fälle/Themen häuslicher Gewalt spezialisieren können.

National: Stellen Sie sicher, dass die zuständigen Minister und andere Regierungsbeamte über den Stand der Umsetzung der einzelnen Richtlinien informiert sind. Beauftragen Sie die Minister mit regelmäßiger Berichterstattung.

Örtlich: Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass die Leitung der örtlichen Stellen den Aufbau von Fachkompetenz und die Spezialisierung auf Fälle häuslicher Gewalt ermöglicht, auch auf Leitungsebene. Eine andere Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Vorgesetzten sich an die gewählten Werkzeuge halten, besteht darin, sie in Lenkungsgruppen und die strategische Planung einzubeziehen, wenn es um den Einsatz der Werkzeuge geht.

5.4. Gewährleistung der Anwendung bestehender Richtlinien/Werkzeuge an der Front

Im Idealfall sind die auf häusliche Gewalt bezogenen Werkzeuge, die von den Einsatzkräften an vorderster Front eingesetzt werden, untereinander und mit den jeweiligen Informationssystemen der Behörden kompatibel. Die Instrumente sind so konzipiert, dass sie benutzerfreundlich sind und die Arbeit der Einsatzkräfte an der Front erleichtern und effizienter machen.

Darüber hinaus liefern gute Richtlinien praktische und konkrete Informationen. Vage oder abstrakte Ausdrücke werden vermieden, da sie die Aufgaben unpräzise beschreiben und dazu führen können, dass sie unterschiedlich interpretiert werden. Die Richtlinien sollten den Praktikern Lösungen und konkrete Beispiele für bewährte Praktiken liefern.

National: Evaluieren und verfolgen Sie den Einsatz der gewählten Werkzeuge. Wenn die Werkzeuge nicht umfassend und effektiv genutzt werden, untersuchen Sie die Gründe dafür. Verbessern Sie auf der Grundlage der Ergebnisse die Werkzeuge sowie die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen oder den Zugang von Fachleuten zu Schulungen.

Örtlich: Siehe oben. Fragen Sie auch regelmäßig nach Erfahrungen nach der Verwendung der eingesetzten Werkzeuge, um sie weiterzuentwickeln.

6. Spezifische Ressourcen
6.1. Bereitstellung spezifischer Ressourcen für die Implementierung von Maßnahmen

Jede Maßnahme sollte mit einem Finanzplan/Informationen über die Ressourcen zu ihrer Umsetzung einhergehen. Zu den finanziellen sollten auch die humanen Ressourcen gehören. Die spezifischen Aufgaben sollten in die Aufgabenbeschreibung spezifischer Berufe aufgenommen werden, so dass die normale Mobilität von Arbeitskräften die Professionalität nicht verschlechtert.

Im Idealfall sollten die finanziellen Ressourcen die Behörden dazu ermutigen, Präventivmaßnahmen zu entwickeln. Die Bewertung der Effizienz von Präventivmaßnahmen ist schwierig und kann zu einer Situation führen, in der die zugewiesenen Ressourcen nur dazu verwendet werden, bei bereits geschehener Gewalt einzugreifen. Die Finanzplanung sollte auch Präventivmaßnahmen einschließen und definieren.

National: Achten Sie darauf, dass genügend Ressourcen für die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien bereitgestellt werden, indem Sie den Staatshaushalt analysieren.

Örtlich: Stellen Sie sicher, dass die örtliche Ebene – Arbeit im Bereich häuslicher Gewalt – über ausreichend Ressourcen im lokalen Budget verfügt, d.h. Stadtverwaltung/örtliche Polizei/Gesundheitsversorgung/Sozialarbeit. Vergewissern Sie sich, dass die entsprechenden Dienste ausreichend Personal haben, um genügend Zeit für die bei häuslicher Gewalt nötige Arbeit aufzuwenden. Stellen Sie sicher, dass die Spezialisierung auf den Bereich häusliche Gewalt in jedem relevanten Umfeld ermöglicht wird. Stellen Sie sicher, dass die Personalmonate, die der Arbeit im Bereich häuslicher Gewalt zugewiesen werden, auch tatsächlich vorhanden sind; z. B. sollte im Falle einer Abwesenheit ein Ersatzmitarbeiter oder eine Ersatzmitarbeiterin rekrutiert werden.

7. Grad der Umsetzung einer Richtlinie
7.1. Sicherstellung eines ausreichenden Grades der Umsetzung von Richtlinien

Oft ist die traditionelle Ampeldarstellung des Umsetzungsgrades zu vage. Daher könnten die Umsetzungsgrade der Richtlinien in Prozent (von gar nicht bis vollständig umgesetzt) besser geeignet sein. Eine zusätzliche Möglichkeit, eine vollständige Umsetzung zu erreichen, wäre die Unterteilung einer großen Aufgabe in kleinere Einheiten und eine getrennte Verfolgung ihrer Umsetzung. Auch ein möglicher Zeitplan für die Berichterstattung bzw. eine Beschleunigung des Zeitrahmens für die Berichterstattung könnte in Betracht gezogen werden.

National: Wenn es zum Beispiel um die Umsetzung der erforderlichen Anzahl von Schutzräumen geht, sollte zunächst entschieden werden, wie viele Schutzräume in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Entscheiden Sie dann, aufgrund der nötigen maximalen Entfernung und wie gut die Schutzräume erreichbar sind, über die erforderliche Anzahl von Plätzen. Des Weiteren vergleichen Sie die derzeitige Situation und überprüfen Sie, inwieweit die Umsetzung des gewählten Kriteriums in Prozent erfüllt ist.

Örtlich: Wenn Sie zum Beispiel Fälle häuslicher Gewalt bei der Polizei nachverfolgen, überprüfen Sie, wie viele von ihnen an Hilfsdienste verwiesen wurden. Wenn die erforderliche Zahl der Fälle 100 % betragen würde, vergleichen Sie die Realität damit. Vergewissern Sie sich, dass das Datenerfassungssystem der örtlichen Organe das gleiche ist, damit die Situationen vergleichbar sind.

7.2. Rückmeldung an die Einsatzkräfte an der Front

Wenn Richtlinien noch nicht ausreichend umgesetzt wurden, sollte ein eingebauter Alarm ausgelöst werden, der signalisiert, dass die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist.

Im Idealfall sollten Informationen gesammelt werden, wenn es Mängel bei der Implementierung gibt. Nach Auslösung des Alarms sollten die spezifischen Informationen an diejenigen zurückgemeldet werden, die für die Implementierung verantwortlich sind.

National: Das Sammeln von Informationen sollte in den Berichtzyklus der Richtlinienumsetzung einbezogen werden. So werden die Informationen aus einer ausstehenden Aufgabe an die für die Umsetzung der Funktion verantwortliche nationale Stelle zurückgemeldet. Diese benachrichtigen die lokalen Ebenen und alarmieren sie, dass eine ausreichende Umsetzung noch aussteht.

Örtlich: Zum Beispiel sollte die örtliche multiprofessionelle Arbeitsgruppe, die für die strategische Planung und Umsetzung nationaler Aktionspläne auf lokaler Ebene zuständig ist, von den lokalen Einheiten wie Krankenhäusern und Polizeistationen Daten über den Stand der Umsetzung sammeln. Wenn Alarm ausgelöst wird, dass eine Aufgabe nicht zu Ende geführt wird, z. B. dass ein Behandlungs-/Unterstützungspfad nicht existiert, würden die Informationen an die zuständigen Stellen zurückgesendet.

8. Definition einer vollständigen Umsetzung
8.1. Definition der vollständigen Umsetzung einer Richtlinie

Vor dem Entwurf des Grundsatzdokuments und bei der Berichterstattung sollte vereinbart werden, was als „gut genug“ eingeschätzt werden kann, wobei die Erfolgsquote mit dem festgelegten Kriterium für eine „vollständige Umsetzung“ verglichen werden sollte (d.h. in Form der numerischen Indikatoren). In der Regel sollte „vollständig umgesetzt“ eine Kombination aus numerischen und flächenbezogenen Indikatoren sein.

Im Idealfall sollte „vollständig umgesetzt“ ein lebendiges und flexibles Konzept sein: Wenn das Wissen über das Thema zunimmt, kann das Verständnis dessen, was vollständig umgesetzt wird, neu definiert werden.

National: Betrachtet man z. B. die vollständige Umsetzung der Richtlinie, eine ausreichende Zahl von Krisenzentren für Frauen nach einer Vergewaltigung zur Verfügung zu haben, so sollte zunächst das Kriterium festgelegt werden, worin die numerischen Indikatoren für die vollständige Umsetzung bestehen (wie viele Plätze nötig sein sollten, wo sie sich befinden sollten, damit sie den geographischen Notwendigkeiten entsprechen).

Örtlich: Wenn es sich bei der vorliegenden Richtlinie beispielsweise in den Entbindungskliniken um die verbesserte Entdeckung häuslicher Gewalt handelt, könnte die „vollständige Umsetzung“ gemessen werden, indem die Kliniken gefragt werden, bei welchem Prozentsatz der Fälle ein allgemeines Screening in Bezug auf häusliche Gewalt durchgeführt wurde.

Zum Beispiel verpflichtet die Istanbuler Konvention die Parteien, eine Zum Beispiel verpflichtet die Istanbuler Konvention die Parteien, eine angemessene Ausbildung für die zuständigen Fachkräfte, die mit Opfern oder Tätern zu tun haben, anzubieten oder zu vertiefen. Was zum Beispiel die Polizeikräfte betrifft, so wird diese Richtlinie vollständig umgesetzt sein, wenn alle Polizeibeamten, die mit Opfern häuslicher Gewalt zu tun haben, eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.

Zum Beispiel sollte die Risikobeurteilung durch die Polizei für jeden Fall häuslicher Gewalt verpflichtend sein. Wenn der Umfang der durchgeführten Risikobeurteilungen den gemeldeten Fällen mit der Klassifizierung „häusliche Gewalt“ entspricht, kann die Richtlinie, stets eine Risikobeurteilung durchzuführen, als vollständig umgesetzt betrachtet werden.

Checkliste: Ausmaß der Implementierung von Richtlinien
1. FeedbackmethodenJaIn Bearbeitung
1.1. Werden relevante Länderberichte zur Überwachung der Menschenrechtskonvention geprüft
1.2. Ist eine systematische Rückmeldung von der Basis an die Spitze berücksichtigt
1.3. Ist ein vertraulicher Whistleblowing-Mechanismus, sowohl intern als auch extern, vorhanden
1.4. Ist eine systematische Rückmeldung von NGOs gewährleistet
1.5. Wird die Perspektive des Opfers miteinbezogen
2. Indikatoren
2.1. Sind Indikatoren zur Messung der Prävalenz vorhanden
2.2. Sind Indikatoren zur Messung der Verfügbarkeit von Sonderdiensten/Experten/Expertinnen vorhanden
2.3. Sind Indikatoren zur Messung verfügbarer Ressourcen vorhanden
2.4. Sind Indikatoren, die auf einem menschenrechtsbasierten Ansatz beruhen, vorhanden
3. Umgang mit Überschneidungen
3.1. Ist ein systematisches und koordiniertes Vorgehen sichergestellt
3.2. Sind allen Beteiligten die Berichtszyklen bekannt
3.3. Sind Berichtszyklen ausreichend häufig
3.4 Ist eine gemeinsame Datenbank vorhanden
4. Wie kann zwischen den Professionen zusammengearbeitet werden?
4.1. Ist ein behördenübergreifender Ansatz auf strategischer Ebene vorhanden
4.2. Ist ein behördenübergreifender Ansatz auf Praxisebene sichergestellt
5. Theorie und Praxis
5.1. Ist sichergestellt, dass Richtlinien in praktisch anwendbare Werkzeuge münden
5.2. Sind regelmäßige Schulungen zu Richtlinien/Werkzeugen sichergestellt
5.3. Sind die Vorgesetzten zur Anwendung einer Richtlinie bzw. der Werkzeuge verpflichtet
5.4. Ist die Anwendung bestehender Richtlinien/Werkzeuge an der Front gewährleistet
6. Spezifische Ressourcen
6.1. Werden spezifische Ressourcen für die Implementierung von Richtlinien bereitgestellt
7. Grad der Umsetzung einer Richtlinie
7.1. Ist ein ausreichender Grad der Umsetzung von Richtlinien sichergestellt
7.2. Ist eine Rückmeldung an die Einsatzkräfte an der Front gewährleistet
8. Definition einer vollständigen Umsetzung
8.1. Ist eine vollständige Umsetzung in der Richtlinie definiert

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