Lernziele
Das Ziel dieser Einführung ist es, mehr über das Thema häusliche Gewalt zu lernen und Sie damit in Ihrer Arbeit mit Opfern sowie Tätern und Täterinnen von häuslicher Gewalt zu unterstützen.
IMPRODOVA: Was passiert, wenn man die Polizei ruft?
Das Video zeigt, wie die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt arbeitet.
Wie kann man die Polizei in ihrer Arbeit mit häuslicher Gewalt unterstützen?
Der Polizei kommt eine wichtige Schlüsselrolle bei der Intervention und Prävention von häuslicher Gewalt zu. Untersuchungen (Johnson, 2004) zeigen jedoch, dass Polizeibeamte oft frustriert sind: über das Verhalten der Opfer, die Arbeitsweise der Strafgerichte, die Arbeitsweise ihrer Abteilung und deren informelle Arbeitsprozesse sowie über die Komplexität der Möglichkeiten, Gesetze anzuwenden. Häusliche Gewalt ist ein schwieriges soziales Problem, das von der Polizei allein nicht gelöst werden kann. Dennoch ist es kein seltenes Phänomen, dass Polizeipatrouillen wertvolle Zeit, die bei ihrer Arbeit oft knapp ist, damit verbringen, ein Opfer häuslicher Gewalt zu motivieren, ihre oder seine missbrauchende Beziehung zu verlassen. Gleichzeitig kann oft keine Strafanzeige gestellt werden, da das Opfer es nicht möchte.
Um die Polizei bei dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen, sollte Folgendes etabliert sein.
Erstens: Alle Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, die in ihrer Arbeit mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind, sollten eine Schulung erhalten, damit sie häusliche Gewalt als Phänomen verstehen, ihre eigenen sowie die Aufgaben und Pflichten der anderen, die mit Fragen häuslicher Gewalt arbeiten, kennen und die Aufgaben und Verfahren der anderen Akteure (z. B. Sozialarbeiter, medizinische Versorgung, NGOs) besser verstehen können.
Zweitens ist es für eine wirksame Intervention bei häuslicher Gewalt wichtig, behördenübergreifend in Teams zusammenzuarbeiten. Eine wirksame Prävention von häuslicher Gewalt erfordert daher die Zusammenarbeit mehrerer Behörden sowie solcher Polizeibeamter, die auf häusliche Gewalt spezialisiert sind.
Drittens sollten den Polizeibeamten einfach zu nutzende Instrumente zur Risikobewertung und zum Risikomanagement zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe dieser Instrumente können bereits bei der ersten Begegnung wichtige Informationen über mögliche Risiken im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gesammelt werden. Diese Informationen sind für die behördenübergreifenden Teams notwendig, deren Aufgabe es ist, Wege zu finden, das Opfer und den Täter dabei zu unterstützen, Hilfe zu erhalten. Es ist auch wichtig, zu verstehen, dass Opfer die missbrauchende Beziehung aufgrund von Traumatisierung, Abhängigkeit und/oder Angst nicht verlassen können, sondern möglicherweise mehrmals die Hilfe des Hilfsnetzwerks benötigen, bevor sie bereit sind, die missbrauchende Beziehung zu verlassen. Wie Studien zeigen, kann eine Trennung oder Scheidung die gefährlichste Zeit für ein Opfer sein, erneut Gewalt durch den Täter zu erleben. Die Aufgabe von Teams aus mehreren Behörden ist es, das Opfer dabei zu unterstützen, die missbrauchende Beziehung zu verlassen. Die Aufgabe der Polizei ist es, die Risiken für die Opfer zu minimieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen.

Quellen
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen EIGE (2019). Ein Leitfaden zur Risikobewertung und zum Risikomanagement bei Gewalt von Intimpartnern gegen Frauen für die Polizei
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist ein Machtmissbrauch innerhalb einer häuslichen Beziehung: zwischen Verwandten, Partnern oder Ex-Partnern. Sie beinhaltet, dass eine Person Kontrolle über eine andere Person ausübt, sie einschüchtert und/oder ängstigt. Häusliche Gewalt wird oft als ein Missbrauchsmuster erlebt, das mit der Zeit eskaliert.
Häusliche Gewalt ist nicht notwendigerweise physisch und kann folgende Formen einschließen:
- sexuellen Missbrauch,
- emotionalen oder psychologischen Missbrauch,
- verbalen Missbrauch,
- Stalking und Einschüchterung einschließlich des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie,
- soziale und geographische Isolation,
- finanziellen Missbrauch,
- Gewalt gegenüber Haustieren,
- Sachschäden.

Häusliche Gewalt ist ein großes gesellschaftliches Problem mit verschiedenen negativen gesundheitlichen Folgen. Zusätzlich zu akuten Verletzungen kann häusliche Gewalt zu mehreren Langzeiterkrankungen führen und ist mit einem insgesamt schlechten Gesundheitszustand und hohen Krankenhaus-Aufenthaltsraten verbunden. In Ermangelung eines klaren Folgeprotokolls bleiben die meisten Opfer ohne jegliche weitere Intervention.
Das Rad der Macht und Kontrolle basierend auf den Domestic Abuse Intervention Programs (DAIP)
Das Rad der Macht und Kontrolle veranschaulicht die häufigsten missbräuchlichen Verhaltensweisen und Taktiken.

Ausführliche Informationen zu den Formen und Dynamiken häuslicher Gewalt finden Sie in Modul 1.
Formen der Gewalt
Physische Gewalt ist jede Anwendung körperlicher Gewalt oder ihrer Androhung, die das Opfer dazu zwingt, etwas zu tun, zu lassen, zu erleiden, sich einzuschränken, oder die dem Opfer Schmerzen, Angst oder Demütigung zufügt. Sie ist unabhängig davon, ob eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne eingetreten ist oder nicht.
Psychologische Gewalt ist die Durchführung und Verbreitung von Informationen (auch durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie), durch die der Gewalttäter beim Opfer Angst, Erniedrigung, Minderwertigkeitsgefühle, Gefahr und andere psychische Belastungen hervorruft.
Sexuelle Gewalt ist jedes Verhalten bezogen auf sexuelle Handlungen, in die das Opfer nicht einwilligt, zu denen es gezwungen wird, oder die es aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht versteht, sowie die Androhung sexueller Gewalt und die öffentliche Verbreitung sexueller Inhalte über das Opfer.
Verbale Gewalt ist alles, was der Täter zum oder über das Opfer sagt, um ihm oder ihr zu schaden.
Sozioökonomische Gewalt ist die ungerechtfertigte Kontrolle oder Beschränkung eines Opfers bei der Verfügung über Einkommen oder Vermögen, über die das Opfer selbständig verfügt oder die es verwaltet. Außerdem versteht man darunter die ungerechtfertigte Beschränkung der Verfügung oder Verwaltung des gemeinsamen Eigentums von Familienmitgliedern sowie die ungerechtfertigte Nichterfüllung finanzieller oder vermögensrechtlicher Verpflichtungen gegenüber einem Familienmitglied oder die ungerechtfertigte Verlagerung finanzieller oder vermögensrechtlicher Verpflichtungen auf ein Familienmitglied.
Vernachlässigung ist eine Form der Gewalt, bei der der Täter die angemessene Fürsorge für das Opfer aufgibt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alter, Entwicklungsstand oder anderen persönlichen Umständen erforderlich ist.
Stalking bezeichnet einen vorsätzlichen, wiederholten, unerwünschten Kontakt, die Verfolgung, das physische Eindringen, Beobachtung oder den vorsätzlichen Aufenthalt an Orten, an denen sich das Opfer bewegt, oder eine andere Form des unerwünschten Eindringens in das Leben des Opfers. Eine direkte Interaktion zwischen Täter und Opfer ist nicht notwendig, um von Stalking zu reden.
Ablauf eines Notrufs

Zusätzlich zu allgemeinen Informationen sind weitere Hinweise erforderlich, z. B. die Umstände des Anrufs (Tonfall, Hintergrundgeräusche, …), die Art der Straftat (Gewaltformen), verwendete Mittel (Messer, Stock, Pistole, …), in der Vergangenheit nicht gemeldete Verstöße, Besonderheiten des Ortes des Verstoßes (Erreichbarkeit, …).
Entsendung einer Polizeistreife an den Tatort
Den Polizeibeamten werden Informationen über den mutmaßlichen Täter zur Verfügung gestellt, nämlich: Besitz einer Waffe, Vorstrafen, eventuell eine anwendbare einstweilige Verfügung.
Anreise zum Tatort und Beginn der Intervention
Für den Polizeieinsatz muss ein sicheres Umfeld geschaffen werden. Unmittelbar nach dem Betreten der Wohnung ist es wichtig, entschlossen zu handeln (dem Opfer Vertrauen entgegenzubringen, dem Täter die klare Botschaft zu vermitteln, dass Gewalt inakzeptabel ist). Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen müssen Täter und Opfer physisch voneinander trennen. Um die Zerstörung von Beweisen zu verhindern, müssen die Befragungen getrennt durchgeführt werden. Polizeibeamte sollten Kindern zuhören, wenn diese mit ihnen sprechen möchten. Polizeibeamte sollten mögliche Verletzungen der Opfer erkennen und ihr Verhalten beobachten. Außerdem sollten sie den Tatort inspizieren und mögliche Beweise sichern und beschlagnahmen.
Anwesende Kinder wollen wahrgenommen werden
Der Polizeieinsatz kann für anwesende Kinder eine zusätzliche Belastung zu ihrer ohnehin schwierigen Situation sein. Für die Polizisten und Polizistinnen vor Ort ist es daher wichtig, die anwesenden Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen und sie als Beteiligte ernst zu nehmen. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche nicht allein zu lassen, freundlich zu ihnen zu sein und sie über die weitere Vorgehensweise zu informieren und aufzuklären. Basierend auf der Studie von Messner/Hoyer-Neuhold (2017, 216) wurden Empfehlungen und Werkzeuge zur Optimierung der polizeilichen Interventionspraxis erarbeitet.
Quelle: Messner, Sandra/Hoyer-Neuhold, Andrea (2017): „EinSatz – Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen.“ Bericht zum KIRAS-Projekt 2014-2017. Zentrum für Sozialforschung und Wissenschaftsdidaktik. Wien.

Für die Polizei relevante Indikatoren für häusliche Gewalt
- Stärkster Indikator für zukünftige Gewalt ist das aktuelle und vergangene Verhalten des/der Verdächtigen
- Frühere Anrufe bei der Notrufzentrale (an dieselbe Adresse)
- Verletzungen und Prellungen
- insbesondere Kopf-, Hals- und Gesichtsverletzungen
- Blutergüsse in verschiedenen Stadien
- erlittene Verletzungen passen nicht zur Anamnese
- Biss-Spuren, ungewöhnliche Verbrennungen
- Anzeichen von Misshandlung (bei Missbrauch von Kindern oder älteren Menschen)
- Symptome von Depression und Angst beim Opfer
- Hinweise auf Alkohol- oder anderen Drogenmissbrauch
- Aufdringliche „andere Person“, die das Opfer unterstützt, einschließlich Partner oder Ehegatte, Eltern, Großeltern oder ein erwachsenes Kind (insbesondere bei Gewalt im Zusammenhang mit der Ehre und Missbrauch älterer Menschen)
- Kinder, die sich verstecken
- Kinder schlafen trotz des lauten Kampfes
- Beschädigtes Eigentum, zerrissene Kleidung
- Opfer zögert, über den Vorfall zu sprechen


Indikatoren für häusliche Gewalt werden in Modul 2 ausführlicher behandelt.
Wie kann man ein Opfer von häuslicher Gewalt befragen?
In jeder Situation, in der man häusliche Gewalt vermutet, kann man zunächst indirekt und dann direkt danach fragen. Wenn man Bedenken hat, dass eine Person häusliche Gewalt erlebt, sollte man mit ihm oder ihr allein sprechen, getrennt von seinem oder ihrem Partner bzw. Partnerin oder anderen Familienmitgliedern. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich das Opfer sehr oft selbst die Schuld gibt oder versucht, den Täter oder die Täterin zu schützen. Zu Beginn einer Situation, die misstrauisch macht, kann man immer allgemeine Fragen darüber stellen, ob die gegenwärtige Beziehung oder andere häusliche Beziehungen des Opfers sich auf sein bzw. ihr Wohlbefinden auswirken. Es ist wichtig, unvoreingenommen zuzuhören.
Zum Beispiel:
- „Wie läuft es zu Hause?“
- „Wie kommen Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin miteinander aus?“
- „Wie streiten Sie zu Hause?“/“Können Sie sich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin streiten?“
Es ist wichtig zu wissen, dass einige Opfer, die zu häuslicher Gewalt befragt werden, sich eher offenbaren, wenn sie in einer sicheren Umgebung befragt werden. Neben indirekten Fragen kann man auch direkte Fragen zu jeglicher Art von Gewalt stellen.
Zum Beispiel:
- „Haben Sie Angst zu Hause?“/„Gibt es Zeiten, in denen Sie Angst vor Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin oder einem anderen Mitglied Ihrer Familie haben?
- „Sind Sie um Ihre Sicherheit oder die Sicherheit Ihrer Kinder besorgt?“
- „Fühlen Sie sich durch die Art, wie Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie behandelt, unglücklich oder deprimiert?
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals verbal eingeschüchtert oder verletzt?“
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals physisch bedroht oder verletzt?“
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals zum Sex gezwungen, obwohl Sie es nicht wollten?“
- „Häusliche Gewalt kommt sehr häufig vor. Ich frage oft, wenn ich aufgrund eines Notrufes in ein Haus komme, ob Gewalt ausgeübt wurde, denn niemand sollte in Angst vor seinem Partner bzw. seiner Partnerin oder einem anderen Mitglied der eigenen Familie leben müssen.“
Wenn das Opfer offenbart, häusliche Gewalt zu erleben, ist es empfehlenswert, ein Risikobeurteilungsformular zu verwenden (z. B. DASH). Denken Sie daran, alle Fragen im Fragebogen/der Checkliste zu stellen, da das Opfer zögern könnte, einige heikle Themen von sich aus offenzulegen, oder der Meinung ist, dass es normal ist, in der Beziehung missbraucht zu werden. Sie dürfen das Opfer oder den Zeugen bzw. die Zeugin nicht durch die Befragung leiten. Es ist wichtig, diese Vorgespräche aufzuzeichnen oder zu sichern, da sie später als Beweismittel in der Verhandlung verwendet werden können.
Wenn die Sprachkenntnisse der Person ein Hindernis für die Erörterung dieser Fragen darstellen, sollte man mit einem qualifizierten Dolmetscher zusammenarbeiten. Der Partner bzw. die Partnerin, andere Familienmitglieder oder Kinder sollten nicht als Dolmetscher hinzugezogen werden. Es könnte die Sicherheit des Opfers gefährden oder es könnte ihnen unangenehm sein, über ihre Situation zu sprechen.
Weitere Informationen, wie man mit Opfern häuslicher Gewalt spricht, finden Sie in Modul 3.
Reaktion auf die Offenlegung von Gewalt
Die unmittelbare Reaktion und Haltung des Behandlers, wenn ein Opfer häusliche Gewalt offenbart, macht einen Unterschied. Als erste Reaktion auf die Enthüllung ist es sehr wichtig, dass die Opfer angehört werden, das Gehörte validiert und ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kinder beurteilt wird. Außerdem müssen sie auf ihrem weiteren Weg aus der Gewalt, hinein in eine sichere Umgebung unterstützt werden.
Mit der Enthüllung häuslicher Gewalt sind auch bestimmte Melde- und Anzeigepflichten verbunden – je nach Berufsgruppe. In Österreich betrifft das, neben der polizeilichen Anzeigepflicht bei Verdacht auf Offizialdelikte auch die Anzeige- und Meldepflicht von pädagogischen und psychosozialen Berufsgruppen bei Verdacht auf unmittelbare Selbst- oder Fremd- sowie Kindeswohlgefährdung. Medizinische Berufe unterliegen ebenfalls speziellen Meldepflichten, die in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt sind (z. B. in: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, Wiener Kindergartengesetz, Wiener Tagesbetreuungsgesetz, Schulunterrichtsgesetz; Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz).

Zuhören
Richtig angehört zu werden, ohne dabei ver- oder beurteilt zu werden, kann für ein Opfer, das häusliche Gewalt erfahren hat, eine stärkende Erfahrung sein. Erkennen Sie an, dass das Opfer der Experte bzw. die Expertin für sein/ihr eigenes Leben und seine/ihre Erfahrungen ist. Er/Sie sollte nicht dazu gedrängt werden, Entscheidungen zu treffen.
Vermittlung, dass man den Opfern glaubt
„Das muss beängstigend für Sie gewesen sein.“
Validierung der Entscheidung zur Offenlegung
„Es ist gut, dass Sie darüber gesprochen haben. Ich verstehe, wie schwierig es ist, darüber zu sprechen.“
Betonung der Unannehmbarkeit von Gewalt ohne Verurteilung des Täters bzw. der Täterin
„Gewalt ist inakzeptabel. Sie haben es nicht verdient, so behandelt zu werden.“
Deutlich machen, dass das Opfer nicht schuld ist
Es sollte der Eindruck vermieden werden, dass das Opfer für die Gewalt verantwortlich ist, sie ausgelöst hat oder dass er bzw. sie in der Lage ist, die Gewalt zu kontrollieren, indem er bzw. sie sein bzw. ihr Verhalten ändert.
Keine Fragen stellen, die beim Opfer zusätzlichen Stress und ein Gefühl der Ohnmacht auslösen könnten – die folgenden Fragen müssen vermieden werden:
„Warum verlassen Sie Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin nicht?“
„Was hätten Sie tun können, um diese Situation zu vermeiden?“
„Warum hat er/sie Sie geschlagen?“
Aspekte, die nach der Aufdeckung häuslicher Gewalt berücksichtigt werden sollten, sowie Informationen über polizeiliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren werden in Modul 4 behandelt.
Umgang mit Tätern
- Müssen respektvoll behandelt werden, um zu deeskalieren
- Notwendigkeit der Abkühlung (z. B. in einer Arrestzelle)
- Polizeiliche Maßnahmen wie Warnreden oder Kontaktverbote einsetzen
Richtlinien beim Abfassen einer Strafanzeige
- Denken Sie daran, dass häusliche Gewalt nicht immer mit körperlicher Gewalt einhergeht.
- Wenn es Anzeichen oder Berichte anderer über Vernachlässigung oder wirtschaftliche, digitale, physische oder sexuelle Gewalt gibt, die eine Straftat darstellen könnten, reichen Sie immer eine Anzeige ein.
- Informieren Sie immer das Jugendamt, wenn Kinder beteiligt sind.
- Notieren Sie genau, was das Opfer und der Täter bzw. die Täterin gesagt haben.
- Die Dokumentation dessen, was Sie vorgefunden haben, wie sich das Opfer und der Täter bzw. die Täterin verhalten haben und was sie sagten, ist besonders wichtig und entscheidend für den weiteren Verlauf.
Der oder die Polizeibeamte oder Polizeibeamtin muss das von dem oder der Geschädigten unterzeichnete Protokoll über die Zulassung einer mündlichen Strafanzeige aufnehmen. Es ist wichtig, so viele kriminelle Handlungen wie möglich in das Protokoll über die Zulassung einer mündlichen Strafanzeige (es hat Prozesswert) oder in den offiziellen Vermerk (wenn das Protokoll über die Zulassung einer mündlichen Strafanzeige nicht akzeptiert werden kann) einzutragen. Im Rahmen des geltenden Rechts muss rechtzeitig festgelegt werden, ob es sich um eine Straftat handelt. Beweise müssen beigefügt werden. Es sollte schriftlich festgehalten werden, wem das Opfer die Gewalt offenbart hat. Ärztliche Bescheinigungen sollten beigefügt werden usw.
Internationale Standards und gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland werden in Modul 6 ausführlicher vorgestellt.
Beweissicherung
Polizeibeamte müssen Informationen von medizinischem Personal, Schulpersonal, Arbeitgebern und Verbänden einholen und den/die Verdächtige/n anhören. Grundsätzlich können Befragungen von Kindern und Minderjährigen nur mit der Erlaubnis eines Elternteils durchgeführt werden – es sei denn, sie sind gefährdet. Ist das der Fall, vertritt zu diesem Zeitpunkt ein Experte die Rechte des Kindes gegenüber den Sozialdiensten.
Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass Gewalt in privaten Beziehungen oft lange verborgen bleibt. Aufgrund der engen persönlichen Beziehung zum Täter fällt es dem Opfer schwer, sich zum Verlassen der gewalttätigen Beziehung zu entschließen – insbesondere wenn es Kinder in der Familie gibt. Gewalt beginnt oft mit psychischer Gewalt. Das Opfer erkennt ein solches Verhalten zunächst nicht als gewalttätig, selbst wenn es keine Kontrolle mehr über sich selbst, seine Zeit, seinen Körper und seine persönlichen Wertgegenstände hat. Gewalt hat immer psychische und physische Folgen, insbesondere ist das für Kinder traumatisch. In polizeilichen Verfahren ist es daher immer notwendig, das Ziel zu verfolgen, die Gewalt zu beenden, das Opfer zu schützen, qualitativ hochwertige Beweise zu sammeln und geeignete Maßnahmen gegen den Täter zu ergreifen.
In Modul 7 finden Sie weitere Informationen zur interorganisationalen Zusammenarbeit und Risikoanalyse bei Fällen häuslicher Gewalt in multiprofessionellen Teams.
Risikobeurteilung
Es gilt, sicherzustellen, dass die Risikobewertung die Geschichte der Gewalt einschließt und die Angst des Opfers einbezieht. Im Prozess der Risikobewertung sollten Sie die folgenden Risikofaktoren identifizieren und dokumentieren.
Der Verdächtige
- wendet häufig Gewalt an,
- wendet intensive (schädliche, verletzende) Gewalt an,
- ist kontrollierend, aber auch abhängig vom Opfer.
Der Verdächtige hat zuvor
- physische Gewalt angewendet,
- Zwangskontrolle verwendet,
- das Opfer gewürgt oder verfolgt,
- negative Veränderungen im Leben erlebt.
Der Verdächtige
- hat psychische Gesundheitsprobleme,
- missbraucht Drogen,
- hat gedroht, das Opfer zu töten,
- hat sexuelle Gewalt angewendet,
- hat Zugang zu Schusswaffen,
- hat bei der letzten Tat eine Waffe benutzt,
- hat frühere Einträge im Strafregister,
- hat zuvor eine einstweilige Verfügung verletzt.
Das Opfer
- plant eine Scheidung oder Trennung,
- ist schwanger oder bekommt ein Kind.
Im Prozess der Risikobeurteilung ist es von entscheidender Bedeutung, die Verletzbarkeitsfaktoren des Opfers zu erkennen und zu identifizieren:
Das Opfer
- ist eine ältere Person,
- ist eine behinderte Person,
- ist von der verdächtigen Person abhängig,
- ist Einwanderer oder Flüchtling,
- ist minderjährig,
- ist obdachlos,
- ist Analphabet,
- gehört zu einer sexuellen oder geschlechtsspezifischen Minderheit.
Erfahrungen von Opfern
- Starke Angst
- Soziale Isolation
- Fragen der psychischen Gesundheit
- Fragen des Drogenmissbrauchs
Die Familie oder Gemeinschaft des Opfers oder des/der Verdächtigen rechtfertigt Gewalt durch Ehre, Kultur oder Religion.
Rote Flaggen: Sofortiger Opferschutz ist notwendig!
- Opfer zeigt Anzeichen von Strangulation
- Opfer hat vor kurzem angekündigt, sich vom Täter/Täterin zu trennen

Das Eingreifen der Polizei sollte eine Sicherheitsplanung mit dem Opfer beinhalten. Der Sicherheitsplan enthält in der Regel mögliche Maßnahmen für typische Szenarien (z. B. wenn das Opfer weiterhin mit dem Täter zusammenlebt, wenn das Opfer die missbrauchende Beziehung verlassen will, und wenn das Opfer nicht mehr mit dem Täter zusammenlebt).
Weitere Informationen zur Risikobewertung und Verbesserung der Sicherheit finden Sie in Modul 5.
Gut zu wissen: Die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert darüber, wie man Signale richtig deuten, Betroffene verstehen und das Gespräch suchen kann.