Lernziele
Hier soll ein Überblick über die verschiedenen indirekten Anzeichen von Gewalt gegeben werden. Ziel ist es zudem, einige Informationen darüber zu vermitteln, wie man Klientinnen und Klienten, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, identifiziert und angemessen unterstützt.
Einführung in das Thema
Häusliche Gewalt führt zu körperlichen Verletzungen, aber auch zu psychischen Gesundheitsproblemen, Angst, Notlagen und Verlust des Selbstvertrauens. Sie verursacht ein Gefühl der mangelnden Kontrolle über den eigenen Körper, Scham und Hoffnungslosigkeit. Häufig verlassen die Opfer den Täter/die Täterin mehrfach und kehren vor einer dauerhaften Trennung immer wieder zurück (Okun, 1986). Frauen in Missbrauchsbeziehungen berichten oft, dass das kontrollierende Verhalten ihres Partners belastender sei als die körperliche Gewalt selbst (Bancroft 2002, Stark 2007). Opfer häuslicher Gewalt brauchen meist sowohl Hilfe und Unterstützung, um wirtschaftlich sichergestellt zu sein, sichere Unterbringung sowie die Möglichkeiten zu Beratung und Therapie als auch die Gewährleistung der Sicherheit ihrer Kinder.
Quellen
Bancroft, L. (2002). Warum tut er das? In den Köpfen von wütenden und kontrollierenden Männern. New York, NY: Die Verlagsgruppe Berkley.
Okun, L. (1986). Misshandlung einer Frau: Fakten ersetzen Mythen. Albanien: Staatliche Universität New York Press.
Stark, E. (2007). Zwanghafte Kontrolle: Die Verstrickung von Frauen in das persönliche Leben. New York, NY: Oxford University Press.
IMPRODOVA: Was passiert, wenn man sich an eine Opferschutzeinrichtung wendet?
Das Video zeigt das Vorgehen in Opferschutzeinrichtungen bei Fällen häuslicher Gewalt.
Fallstudie: Wie Sozialdienste die Untersuchung häuslicher Gewalt unterstützen können
Eine Frau hat die Polizei gerufen, weil ihr Mann sie verprügelt hat. Die Staatsanwaltschaft leitete – nach ihren Verletzungen – ein Strafverfahren wegen leichter Körperverletzung ein. Einige Stunden nachdem sie in einer Schutzeinrichtung aufgenommen wurde, verschlechterte sich ihr körperlicher Zustand erheblich. Ein Sozialarbeiter hat mit dem Opfer über die jetzt sichtbare Schwere der Verletzungen gesprochen. Mit dem Einverständnis des Opfers beschloss der Direktor des Heims, einen Krankenwagen zu rufen und Fotos der Verletzungen zu machen und sie an die Polizei zu schicken, weil er aufgrund der Verletzungen zu dem Schluss gekommen ist, dass das Verbrechen schwerer gewesen sein muss als eine leichte Körperverletzung. Da das Opfer die Informationen mit der Polizei teilen will, ist es ihm gesetzlich erlaubt, dies zu tun. Das Gericht stufte – auf Grundlage des medizinischen Berichts, der gesicherten medizinischen Beweise und der von der Unterkunft geschickten Fotos – den Fall als Mordversuch ein. Manchmal ist proaktives Handeln der Sozialdienste bei der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt unerlässlich. Sie stehen in engem Kontakt mit dem Opfer und verfügen dadurch über entscheidende Informationen, die die Untersuchung unterstützen könnten. Sie können den Behörden nicht nur bei der rechtzeitigen Dokumentation der Verletzungen helfen, sondern auch dadurch, dass sie Informationen über den Fall weitergeben, die die Opfer der Polizei oder anderen Einsatzkräften wahrscheinlich nicht übermittelt haben. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind ein wichtiger Teil interorganisatorischer Hilfsnetzwerke.
Aufgaben
(1) Welche weiteren Hilfsangebote können der Frau durch den sozialen Sektor zur Verfügung gestellt werden?
(2) Welche Informationen sind für die junge Frau wichtig, damit sie ihre Situation bestmöglich einschätzen kann?
(3) Wo sehen Sie in den kommenden Wochen die größten Herausforderungen für das Opfer und wie würden Sie diesen begegnen?
(4) Wie reagieren Sie, wenn die Frau Ihnen im Gespräch anvertraut, dass Sie gerne zu Ihrem Mann zurückkehren möchte?
Die Antworten auf diese Aufgaben sind in den entsprechenden Abschnitten dieser Sektion zu finden.
Der Mann, gegen den zunächst ein Verfahren wegen leichter Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde, ist wegen des Konsums illegaler Substanzen vorbestraft. Aufgrund der neu eingereichten Beweismittel (Fotos und Dokumentation der Verletzungen) im Ermittlungsverfahren gibt die Staatsanwaltschaft nun im Zuge der vorbereiteten Anklage auf Mordversuch den Auftrag zur Festnahme. Die Polizei nimmt den Mann fest und bringt ihn in die ortszuständige Haftanstalt. Aufgrund der Tatbegehungsgefahr wird schließlich eine Untersuchungshaft verhängt. Der Mann befindet sich nun zunächst in zweiwöchiger Haft. Die dort zuständigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen nehmen nach dem Erstgespräch mit dem Mann Kontakt mit der betreuenden Opferschutzeinrichtung auf, um etwaige Kontaktverbote zu klären und im Fall einer Haftentlassung, im Sinne des Opferschutzes eine Meldung nach gesetzlichen Vorkehrungen an die Opferschutzeinrichtung zu erstatten. Die Haftrichterin ist der Meinung, dass es sich eher um eine schwere Körperverletzung handele und entscheidet sich schließlich aufgrund der sicheren Unterbringung des Opfers und des kooperativen Verhaltens des Mannes bei der Haftverhandlung dazu, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nach der Kontaktaufnahme mit den betreuenden Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, die den Fall als sehr riskant einstufen, wird jedoch eine Anordnung zur vorläufigen Bewährungshilfe ausgesprochen. Kurz vor der Enthaftung nehmen die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen Kontakt zur Bewährungshilfe auf, um einen nahtlosen Übergang aus der Haft in die weitere Betreuung zu gewährleisten. Der Mann wird bis zur Hauptverhandlung engmaschig durch die Bewährungshilfe betreut.
Aufgaben
(5) Was ist in der Arbeit mit dem Mann zu beachten? Welche Risikofaktoren können durch welche Einrichtung berücksichtigt werden?
(6) Wie reagieren Sie, wenn der Mann im letzten Gespräch vor der Enthaftung ankündigt, sich bei der Frau dafür rächen zu wollen, dass er nun in Haft gewesen sei?
(7) Welche Auflagen und Anordnungen, neben der Bewährungshilfe, sind im Zuge einer Enthaftung des Mannes noch möglich?
(8) Überlegen Sie sich mögliche Szenarien nach der Enthaftung: Was passiert beispielsweise bei einer Kontaktaufnahme des Mannes mit der Frau?
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Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist ein Machtmissbrauch innerhalb einer häuslichen Beziehung: zwischen Verwandten, Partnern oder Ex-Partnern. Sie beinhaltet, dass eine Person Kontrolle über eine andere Person ausübt, sie einschüchtert und/oder ängstigt. Häusliche Gewalt wird oft als ein Missbrauchsmuster erlebt, das mit der Zeit eskaliert.
Häusliche Gewalt ist nicht notwendigerweise physisch und kann folgende Formen einschließen:
- sexuellen Missbrauch,
- emotionalen oder psychologischen Missbrauch,
- verbalen Missbrauch,
- Stalking und Einschüchterung einschließlich des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie,
- soziale und geographische Isolation,
- finanziellen Missbrauch,
- Gewalt gegenüber Haustieren,
- Sachschäden.

Häusliche Gewalt ist ein großes, gesellschaftliches Problem mit verschiedenen negativen gesundheitlichen Folgen. Zusätzlich zu akuten Verletzungen kann häusliche Gewalt zu mehreren Langzeiterkrankungen führen und ist mit einem insgesamt schlechten Gesundheitszustand und hohen Krankenhausaufenthaltsraten verbunden. In Ermangelung eines klaren Folgeprotokolls bleiben die meisten Opfer ohne jegliche weitere Intervention.
Das Rad der Macht und Kontrolle basierend auf den Domestic Abuse Intervention Programs (DAIP)
Das Rad der Macht und Kontrolle veranschaulicht die häufigsten missbräuchlichen Verhaltensweisen und Taktiken.

Ausführliche Informationen zu den Formen und Dynamiken häuslicher Gewalt finden Sie in Modul 1.
Formen der Gewalt
Physische Gewalt ist jede Anwendung körperlicher Gewalt oder ihrer Androhung, die das Opfer dazu zwingt, etwas zu tun, zu lassen, zu erleiden, sich einzuschränken, oder die dem Opfer Schmerzen, Angst oder Demütigung zufügt. Sie ist unabhängig davon, ob eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne eingetreten ist oder nicht.
Psychologische Gewalt ist die Durchführung und Verbreitung von Informationen (auch durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie), durch die der/die Gewalttäter/in beim Opfer Angst, Erniedrigung, Minderwertigkeitsgefühle, Gefahr und andere psychische Belastungen hervorruft.
Sexuelle Gewalt ist jedes Verhalten bezogen auf sexuelle Handlungen, in die das Opfer nicht einwilligt, zu denen es gezwungen wird, oder die es aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht versteht, sowie die Androhung sexueller Gewalt und die öffentliche Verbreitung sexueller Inhalte über das Opfer.
Verbale Gewalt ist alles, was der/die Täter/in zum oder über das Opfer sagt, um ihm oder ihr zu schaden.
Sozioökonomische Gewalt ist die ungerechtfertigte Kontrolle oder Beschränkung eines Opfers bei der Verfügung über Einkommen oder Vermögen, über die das Opfer selbständig verfügt oder die es verwaltet. Außerdem versteht man darunter die ungerechtfertigte Beschränkung der Verfügung oder Verwaltung des gemeinsamen Eigentums von Familienmitgliedern sowie die ungerechtfertigte Nichterfüllung finanzieller oder vermögensrechtlicher Verpflichtungen gegenüber einem Familienmitglied oder die ungerechtfertigte Verlagerung finanzieller oder vermögensrechtlicher Verpflichtungen auf ein Familienmitglied.
Vernachlässigung ist eine Form der Gewalt, bei der der/die Täter/in die angemessene Fürsorge für das Opfer aufgibt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alter, Entwicklungsstand oder anderen persönlichen Umständen erforderlich ist.
Stalking bezeichnet einen vorsätzlichen, wiederholten, unerwünschten Kontakt, die Verfolgung, das physische Eindringen, Beobachtung oder den vorsätzlichen Aufenthalt an Orten, an denen sich das Opfer bewegt, oder eine andere Form des unerwünschten Eindringens in das Leben des Opfers. Eine direkte Interaktion zwischen Täter/in und Opfer ist nicht notwendig, um von Stalking zu reden.
Warnzeichen für mögliches Vorhandensein von Gewalt in der Familie
Wie kann man mit einem Klienten oder einer Klientin über häusliche Gewalt sprechen?
In jeder Situation, in der man das Vorliegen von häuslicher Gewalt vermutet, kann man indirekt oder direkt danach fragen. Wenn man Bedenken hat, dass ein Klient oder eine Klientin häusliche Gewalt erlebt, sollte man darum bitten, mit ihm oder ihr allein zu sprechen – getrennt vom Partner bzw. der Partnerin oder anderen Familienmitgliedern. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich das Opfer sehr oft selbst die Schuld gibt oder versucht, den Täter oder die Täterin zu schützen. Zu Beginn einer Situation, die misstrauisch macht, kann man immer allgemeine Fragen darüber stellen, ob die gegenwärtige Beziehung oder andere häusliche Beziehungen sich auf seine oder ihre Gesundheit und sein bzw. ihr Wohlbefinden auswirken. Es ist wichtig, unvoreingenommen zuzuhören.
Zum Beispiel:
- „Wie läuft es zu Hause?“
- „Wie kommen Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin miteinander aus?“
- „Wie streiten Sie zu Hause?“/“Können Sie sich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin streiten?“
Es ist wichtig zu wissen, dass einige Opfer, die zu häuslicher Gewalt befragt werden, sich eher offenbaren, wenn sie in einer sicheren Umgebung befragt werden. Neben indirekten Fragen kann man auch direkte Fragen zu jeglicher Art von Gewalt stellen.
Zum Beispiel:
- „Haben Sie Angst zu Hause?“/„Gibt es Zeiten, in denen Sie Angst vor Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin oder einem anderen Mitglied Ihrer Familie haben?“
- „Sind Sie um Ihre Sicherheit oder die Sicherheit Ihrer Kinder besorgt?“
- „Fühlen Sie sich durch die Art, wie Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie behandelt, unglücklich oder deprimiert?“
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals verbal eingeschüchtert oder verletzt?“
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals physisch bedroht oder verletzt?“
- „Hat Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie Sie jemals zum Sex gezwungen, obwohl Sie es nicht wollten?“
- „Häusliche Gewalt kommt sehr häufig vor. Ich frage meine Klienten oft, ob sie zu Hause Gewalt erleben, denn niemand sollte in Angst vor seinem Partner bzw. seiner Partnerin oder einem anderen Mitglied der eigenen Familie leben müssen.“
Wenn Sie bestimmte klinische Symptome sehen und sich Ihres Verdachts sicher sind, können Sie dazu spezifische Fragen stellen (z. B. Blutergüsse). Dazu könnten gehören:
- „Sie scheinen sehr ängstlich und nervös zu sein. Ist zu Hause alles in Ordnung?“.
- „Wenn ich solche Verletzungen sehe, frage ich mich, ob jemand Sie verletzt haben könnte.“
- „Gibt es sonst noch etwas, worüber wir nicht gesprochen haben, das zu diesem Zustand beitragen könnte?“
Wenn die Sprachkenntnisse des Opfers ein Hindernis für die Erörterung dieser Fragen darstellen, sollte man mit einem qualifizierten Dolmetscher zusammenarbeiten. Der Partner bzw. die Partnerin, andere Familienmitglieder oder Kinder sollten nicht als Dolmetscher hinzugezogen werden. Es könnte die Sicherheit des Opfers gefährden oder es könnte ihnen unangenehm sein, über ihre Situation zu sprechen.
Weitere Informationen, wie man mit Opfern häuslicher Gewalt spricht, finden Sie in Modul 3.
Reaktion auf die Offenlegung von Gewalt
Mit der Enthüllung häuslicher Gewalt sind auch bestimmte Melde- und Anzeigepflichten verbunden, die je nach Berufsgruppe variieren. In Österreich betrifft das neben der polizeilichen Anzeigepflicht bei Verdacht auf Offizialdelikte auch die Anzeige- und Meldepflicht von pädagogischen und psychosozialen Berufsgruppen bei Verdacht auf unmittelbare Selbst- oder Fremd- sowie Kindeswohlgefährdung. Medizinische Berufe unterliegen ebenfalls speziellen Meldepflichten, die in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt sind (geregelt z. B. in: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, Wiener Kindergartengesetz, Wiener Tagesbetreuungsgesetz, Schulunterrichtsgesetz; Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz).
Ihre unmittelbare Reaktion und Haltung, wenn Ihr Klient/Klientin häusliche Gewalt offenbart, macht einen Unterschied. Als erste Reaktion auf die Enthüllung ist es sehr wichtig, dass die Opfer angehört werden, das Gehörte validiert und ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kinder beurteilt wird. Außerdem müssen sie auf ihrem weiteren Weg aus der Gewalt, hinein in eine sichere Umgebung unterstützt werden.
- Glauben Sie dem Klienten, stellen Sie die Erzählung nicht in Frage.
- Geben Sie keine direkten Ratschläge oder Anweisungen, was zu tun ist.
- Treffen Sie Entscheidungen nicht an Stelle Ihrer Klienten, sondern immer mit ihm oder ihr.
- Versuchen Sie nicht, zwischen den Parteien zu vermitteln oder die Situation auf andere Weise zu lösen.
- Ermutigen Sie das Opfer und vermitteln Sie ihm/ihr eine Perspektive über die gegenwärtigen Bedingungen hinaus.

Zuhören
Richtig angehört zu werden, ohne dabei ver- oder beurteilt zu werden, kann für ein Opfer, das häusliche Gewalt erfahren hat, eine stärkende Erfahrung sein. Erkennen Sie an, dass das Opfer der Experte bzw. die Expertin für sein/ihr eigenes Leben und seine/ihre Erfahrungen ist. Er/Sie sollte nicht dazu gedrängt werden, Entscheidungen zu treffen.
Vermittlung, dass man den Opfern glaubt
„Das muss beängstigend für Sie gewesen sein.“
Validierung der Entscheidung zur Offenlegung
„Es ist gut, dass Sie darüber gesprochen haben. Ich verstehe, wie schwierig es ist, darüber zu sprechen.“
Betonung der Unannehmbarkeit von Gewalt ohne Verurteilung des Täters bzw. der Täterin
„Gewalt ist inakzeptabel. Sie haben es nicht verdient, so behandelt zu werden.“
Deutlich machen, dass das Opfer nicht schuld ist
Es sollte der Eindruck vermieden werden, dass das Opfer für die Gewalt verantwortlich ist, sie ausgelöst hat oder dass er bzw. sie in der Lage ist, die Gewalt zu kontrollieren, indem er bzw. sie sein bzw. ihr Verhalten ändert.
Keine Fragen stellen, die beim Opfer zusätzlichen Stress und ein Gefühl der Ohnmacht auslösen könnten – die folgenden Fragen müssen vermieden werden:
„Warum verlassen Sie Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin nicht?“
„Was hätten Sie tun können, um diese Situation zu vermeiden?“
„Warum hat er/sie Sie geschlagen?“

Aspekte, die nach der Aufdeckung häuslicher Gewalt berücksichtigt werden sollten – wie Unterstützungsangebote des sozialen Sektors – werden in Modul 4 behandelt. Weitere Informationen zur Risikobewertung und Verbesserung der Sicherheit finden Sie in Modul 5. Internationale Standards und gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland werden in Modul 6 ausführlicher vorgestellt. In Modul 7 finden Sie weitere Informationen zur interorganisationalen Zusammenarbeit und Risikoanalyse bei Fällen häuslicher Gewalt in multiprofessionellen Teams.
Gut zu wissen: Die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert darüber, wie man Signale richtig deuten, Betroffene verstehen und das Gespräch suchen kann.